Manfred Zipper
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Manfred Zipper wurde 1973 in Heidelberg geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität in Mannheim sowie in Paris Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er unter anderem in Bamberg. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Zipper verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Rechtsanwalt Zipper hat sich auf das Strafrecht, den gewerblichen Rechtsschutz sowie auf das Marken- und Urheberrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis auf diesen Gebieten aus.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als unbescholtener Bürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Zipper umfasst die ganze Bandbreite des Strafrechts. Er ist insbesondere gerade im präventiven Beratungsbereich tätig. Als Strafverteidiger vertritt er Sie sowohl im klassischen Strafrecht wie auch in strafrechtlichen Nebengebieten. Benötigen Sie beispielsweise einen Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht, so etwa bei einem Tötungsdelikt wie Mord oder Totschlag? Oder benötigen Sie rechtlichen Beistand aufgrund einer begangenen Körperverletzung oder Brandstiftung? Auch bei Delikten wie Steuerhinterziehung, Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung oder Sachbeschädigung wird der Jurist für Sie tätig.
In den strafrechtlichen Nebengebieten sind Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht die primären Tätigkeitsfelder des Rechtsanwalt Manfred Zipper.
Im Jugendstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Manfred Zipper straffällig gewordenen Jugendliche. Da man davon ausgeht, dass es sich bei der Jugendkriminalität häufig um relativ harmlose Entgleisungen ohne große kriminelle Energie handelt, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund der Maßregelung. Hieraus ergeben sich, verglichen mit dem allgemeinen Strafrecht, Unterschiede im Verfahren und in den Maßnahmen. So können beispielsweise Arbeitsauflagen, Weisungen oder Arrest verhängt werden oder bei schweren Straftaten auch eine Jugendstrafe.
Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Herr Zipper Mandanten, die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Konflikt geraten sind. Dies kann unter anderem den Anbau, Besitz, Konsum oder Verkauf von als illegal geltenden Betäubungsmitteln wie beispielsweise Cannabis, Opium, Kokain, Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine oder Ecstasy beinhalten.
Im Wirtschaftsstrafrecht wird der Jurist bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Betrug, Korruption, Straftaten im Bankbereich und im Wertpapierhandel, Steuerhinterziehung und Abgabenhinterziehung aktiv.
Im Steuerstrafrecht unterstützt er Sie bei ihrem Steuerstrafverfahren. Er berät und vertritt Sie unter anderem aber auch beim Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie bei Ihrem Vorgehen bei Selbstanzeige, Steuerprüfung, Steuerfahndung oder Kontrollmitteilung.
Im Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht umfasst die Arbeit von Rechtsanwalt Zipper beispielsweise die Vertretung bei einer Geschwindigkeitsübertretung, Trunkenheitsfahrt, einem Körperverletzungsdelikten oder einer Nötigung im Straßenverkehr. Wurde Ihnen zum Beispiel der Führerschein entzogen und benötigen Sie nun rechtlichen Beistand, so steht Ihnen der Rechtsexperte helfend zur Seite und informiert Sie über weitere Schritte.
Manfred Zipper hat sich umfangreiches Wissen im gewerblichen Rechtsschutz angeeignet. Dieses Rechtsgebiet umfasst Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Kartellrecht.
In unserer auf Leistungswettbewerb angelegten Volkswirtschaft hat die Sicherung von Marken sowie deren Verteidigung gegen unlauteren Wettbewerb einen hohen Stellenwert.
Aus diesem Grund berät Rechtsanwalt Zipper Unternehmen insbesondere bei Werbemaßnahmen, Marketingstrategien und bei allen sonstigen produktbezogenen Entscheidungen.
Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten stellen jeden, der sich erstmals oder nur hin und wieder mit diesem Rechtsgebiet befasst, vor vielfältige Schwierigkeiten.
Die Hauptursache liegt darin, dass materielles und prozessuales Wettbewerbsrecht wie kein anderes Gebiet Richterrecht ist. Materiell-rechtliche Probleme ergeben sich häufig bereits daraus, den konkreten Streitfall einer bestimmten Fallgruppe zuzuordnen. Keineswegs weniger Fragen stellen sich wegen des richtigen prozessualen Vorgehens. Dies gilt vor allem deshalb, weil Wettbewerbsstreitigkeiten in der Regel im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgefochten werden.
Um sich gegenüber Ihrem Konkurrenten, klagebefugten Verband oder gar Abmahnverein behaupten oder durchsetzen zu können, brauchen Sie einen Spezialisten wie Rechtsanwalt Zipper. Dieser weiß, wie eine Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schutzschrift oder ein Verfügungsantrag zu formulieren ist, was bei der Vollziehung einer Beschlussverfügung zu beachten ist, wie das Hauptsacheverfahren vermieden werden kann, welches Rechtsmittel zulässig und zweckmäßig ist oder wie ein Anspruch auf Schadenersatz vorbereitet und durchgesetzt oder abgewehrt werden kann.
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Zipper liegt beim Marken- und Urheberrecht. Das Recht am geistigen Eigentum — das bedeutet das Recht derjenigen Rechtsgüter, die ihren Ursprung in der schöpferischen geistigen Kraft des Menschen haben — ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt.
Besondere Erschwernisse liegen darin, dass ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist, dass diese Rechtsmaterien von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet werden und dass die hierzu geschaffenen Informationsquellen spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten.
Zum Urheberrecht gehören die Urheberpersönlichkeitsrechte und die Verwertungsrechte. Hinzu kommen verwandte Schutzrechte. Urheberrechtlich relevante Leistungen werden von Schriftstellern, Journalisten, Komponisten, Fotografen, bildenden Künstlern, Grafikern, Architekten, Regisseuren, Wissenschaftlern, Programmierern und sonstigen Kreativen erbracht. Es gilt der Grundsatz, dass es dem Schöpfer selbst überlassen bleibt zu entscheiden, wie, wann und in welcher Form ein Werk veröffentlicht wird und in welchem Umfang es vom Nutzer verändert werden darf. Beim Geltendmachen von Ansprüchen und bei Nutzungshandlungen ist zunächst zu klären, ob tatsächlich eine urheberrechtlich relevante Leistung vorliegt und wer Berechtigter ist. Bei der Vertragsgestaltung ist auf die Rechteeinräumung entsprechend des Vertragszwecks und eine lückenlose Rechtekette zu achten.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


