Claus Upmeier
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Rechtsanwalt Upmeier ist 1997 in die Kanzlei Dr. Schmidt, Hägerbäumer, Upmeier & Partner eingetreten. Nach seinem zweiten Staatsexamen im Jahre 1994 arbeitete er zunächst als Repetitor, wodurch er angehenden Juristen Nachhilfeunterricht für ihr zweites Staatsexamen bot.
Bei der Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Anwälte übernimmt Herr Upmeier
ein breites Feld von zivilrechtlichen Problematiken. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem Arbeitsrecht insbesondere in Fragen bezüglich Arbeitsverträgen und ungerechtfertigten Kündigungen.
Auch auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ist er verstärkt tätig.
Das wirtschaftliche Leben in Deutschland wird entscheidend von privaten Organisationen, den Gesellschaften, geprägt. Herr Upmeier berät seine Mandanten in allen Fragen bezüglich deren Gestaltung. Ob bei Problematiken bezüglich deren Gründung und inneren Aufbau, oder der Haftung der daran beteiligten Personen Herr Upmeier ist immer ein kompetenter Berater. Dies gilt auch für alle anderen zivilrechtlichen Problematiken, die sich bei der Arbeit eines Wirtschaftsunternehmens ergeben.
Sein besonderes Interesse gilt dem Werkvertragsrecht, das die Regelung von Verträgen bezüglich der Herstellung von Gütern zum Gegenstand hat.
Herr Upmeier spricht ein verhandlungssicheres Englisch.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Claus Upmeier
- Salzstraße 52
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (251) 39959-0
- Telefax
- +49 (251) 39959-49

- Homepage
- http://www.juristen-muenster.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


