Armin Schön

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Armin Schön gründete 2001 seine Kanzlei in Halle an der Saale, zu deren Klientel sowohl Privatleute als auch kleinere und mittelständische Unternehmen zählen.

Sie finden die Kanzleiräume in der südlichen Innenstadt, in der Nähe zum Stadion. Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, können die kostenfreien Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen nutzen. Zudem ist die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unproblematisch, da eine Straßenbahnhaltestelle in der Beesenerstraße lediglich 200 Meter entfernt ist.

Die Absprache der Termine mit Rechtsanwalt Schön erfolgt telefonisch. Selbstverständlich können Sie sich auch per E-Mail (raschoen65@web.de bzw. über die Internetadresse www.arminschoen.de) mit der Kanzlei in Verbindung setzen. Bei Bedarf sind auch Besuche vor Ort beim Mandanten möglich.

Rechtsanwalt Armin Schön kooperiert zudem mit einer Steuerberatungskanzlei und anderen Rechtsanwaltskanzleien, so dass bei steuerrechtlichen oder Fragestellungen, welche nicht zum Profil der Kanzlei gehören, stets eine Verweisung an einen kompetenten Ansprechpartner erfolgen kann.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Armin Schön
Bugenhagenstr. 13-16
06110 Halle an der Saale
Sachsen-Anhalt
Deutschland

Telefon
+49(345) 1316517
Telefax
+49(345) 1316518
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.arminschoen.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Armin Schön, der 1965 in Halle an der Saale geboren wurde, studierte von 1992 bis 1998 an der Universität seiner Geburtsstadt Rechtswissenschaften. Nachdem er sein Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt und Thüringen abgeleistet hatte, wurde er 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und gründete die eigene Kanzlei.

Rechtsanwalt Armin Schön bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Urheberrecht, Insolvenzrecht, Familienrecht und Vertragsrecht an.

Im Urheberrecht übernimmt der Jurist die Vertretung von Urhebern - insbesondere im Musikbereich - bei der Sicherung und Übertragung von Nutzungsrechten. Da Herr Schön selbst seit zwanzig Jahren Amateurmusiker ist, kennt er sich mit dieser speziellen Problematik im Musikgeschäft sehr gut aus. Aber auch bei urheberrechtlichen Fällen aus den Bereichen des Verlagsrechts und der Fotografie ist Herr Schön ihr Ansprechpartner.

Im Insolvenzrecht bearbeitet Herr Schön Mandate sowohl aus den Bereichen Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung, als auch Unternehmensinsolvenz. Er regelt im Auftrag seiner Mandanten die erfolgreiche Restschuldbefreiung, indem er - zunächst stets um eine außergerichtliche Einigung bestrebt - die persönliche finanzielle Situation untersucht, mit den Gläubigern Verhandlungen über einen möglichen Schuldenerlass führt und gegebenenfalls den Mandanten durch das Verbraucherinsolvenzverfahren begleitet.

Armin Schön übernimmt im Rahmen der Unternehmensinsolvenz die Gläubigervertretung, in der er die Antragstellung und Forderungsanmeldung bearbeitet sowie die Frage klärt, inwieweit Forderungen noch möglich sind.

Im Familienrecht berät und vertritt der Jurist seine Mandanten bei Trennung und Scheidung, insbesondere im Zusammenhang mit der angrenzenden Rechtsfrage nach dem Kindesunterhalt.

Im Zivilrecht bearbeitet Herr Schön Mandate aus dem Vertragsrecht, in welchem er sich mit dem Verbraucherschutz und der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befasst. Auch das Thema Vertragsverletzung, wird von Rechtsanwalt Armin Schön bearbeitet. Werden Verträge verletzt, so kommt das Recht der Leistungsstörung zum Tragen. Im Zusammenhang mit der Vertragsverletzung ergeben sich dann unter anderem Rechte und Ansprüche auf Rücktritt, Kündigung und Schadensersatz (auch: Schadenersatz), die im Vertragsrecht durchgesetzt oder abgewehrt werden.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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