Barbara Hille
Kurzprofil
Die Kanzlei Hille in Halle wurde 1999 von Rechtsanwältin Barbara Hille gegründet. Die Juristin betreut mittelständische Unternehmen und Privatleute. Das Beratungsangebot ist breitgefächert und umfasst vor allem privates Baurecht, Inkassowesen, Verkehrsrecht, Mietrecht und Sozialrecht. Für Rechtsgebiete, in denen sie selbst nicht unmittelbar tätig ist, pflegt Rechtsanwältin Hille gute Kontakte zu Professoren und anderen Rechtsanwälten.
Die Kanzleiräume in der Lerchenfeldstraße in Halle finden Sie direkt über der Galerie “Fünf Sinne”. Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Straßenbahnhaltestelle “Torstraße” ist nur einen kurzen Fußweg entfernt. Für Mandanten mit Pkw stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Barbara Hille
- Lerchenfeldstr. 15
06110 Halle an der Saale
Sachsen-Anhalt
Deutschland
- Telefon
- +49 (345) 6845980
- Telefax
- +49 (345) 6845981

Fachgebiete/Charakteristika
Barbara Hille wurde in Dortmund geboren und studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Sachsen-Anhalt. Die Verwaltungsstation des Referendariats absolvierte sie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Sie wurde 1997 als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst als Angestellte in einer Kanzlei, bevor sie sich 1999 selbständig machte. Frau Hille spricht Englisch und Französisch.
An ihrer Tätigkeit reizt sie die Möglichkeit, durch ihre juristische Beratung in den Unternehmen die Abläufe zu verbessern, zu erklären, weshalb es zu Schwierigkeiten kam, und dadurch für die Zukunft Streitigkeiten zu vermeiden.
Rechtsanwältin Barbara Hille berät und vertritt ihre Mandanten im privaten Baurecht, Inkassowesen, Verkehrsrecht, Mietrecht und Sozialrecht.
Der Hauptschwerpunkt der Juristin ist das private Baurecht. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk oder eine Werkleistung in Auftrag gibt (Bauherr), und den Beteiligten, welche die Planung und Ausführung übernehmen (wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Rechtliche Fragen entstehen dabei häufig im Hinblick auf den Werkvertrag, die Fälligkeit des Werklohnes bei VOB-Vertrag und BGB-Vertrag, die Gewährleistung und die Ersatzvornahme, das Zurückbehaltungsrecht, eine Baukostenüberschreitung oder eine verzögerte Bauausfertigung. Probleme treten auch oft im Zusammenhang mit einer Vertragsstrafe, einer Haftungsfreizeichnung oder mit einem unterlassenen Vorbehalt bei der Abnahme eines Bauwerks auf.
Im privaten Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und die Beteiligten haben im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich die Möglichkeit, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen. Rechtsanwältin Barbara Hille berät Sie diesbezüglich umfänglich. Zeigen sich schon während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht sie ihren Mandanten bei der Beweissicherung, das heißt bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel ebenso zur Seite wie später bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung und etwaiger Schadensersatzansprüche. Ein weiterer wichtiger Bereich des privaten Baurechts ist die rechtliche Überprüfung der Schlussrechnung des Bauunternehmers und die Werklohnklage des Bauunternehmers.
Außerdem bietet Rechtsanwältin Barbara Hille die Forderungsbeitreibung und das Inkassorecht an. Wenn eine Mahnung nicht den gewünschten Erfolg hat, können Sie Ihre Forderungen zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls gerichtlichen Geltendmachung an die Kanzlei übergeben. Die Juristin übernimmt dann die Durchsetzung und Beitreibung der offenen Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.
Jeder Verkehrsteilnehmer kann im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Sowohl bei einem “Blechschaden” als auch bei einer Verletzung sollte ein Unfallbeteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Interessen zu wahren und seine Rechte durchzusetzen. Frau Hille übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Sie verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld geltend.
Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in Strafverfahren, die nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf den Bürger zukommen können. Rechtsanwältin Barbara Hille unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, wenn Ihnen beispielsweise ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird. Außerdem übernimmt sie die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis et cetera und ist Ihnen auch bei einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.
Die Rechtsanwältin beschäftigt sich auch mit dem Mietrecht. Dieses regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Dabei vertritt Frau Hille Mieter oder Vermieter gerichtlich und außergerichtlich. Zu ihren Aufgaben gehört zum Beispiel die Gestaltung, Entwicklung und Prüfung von Mietverträgen und die Beratung von Vermietern oder Mietern hinsichtlich der Bedeutung und Wirksamkeit der in einem Formularmietvertrag verwendeten Klauseln. Sie prüft Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung und verhandelt diesbezüglich mit Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen. Außerdem berät sie ihre Mandanten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer Kündigung, einer Vereinbarung zur Vertragsaufhebung oder einer Mieterhöhung. Zudem unterstützt sie die Klärung rechtlicher Differenzen und die Durchsetzung von Ansprüchen betreffend Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Tierhaltung, Kaution, Untermiete et cetera. Auch bei sämtlichen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit einer Pacht kann man sich an die Juristin wenden.
Barbara Hille berät ihre Mandanten außerdem im Sozialrecht. Hierzu zählt das Sozialversicherungsrecht, das die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung regelt. Außerdem gehört zum Sozialrecht das Gebiet der Sozialversorgung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung, Schwerbehindertenrecht et cetera). Rechtsanwältin Barbara Hille übernimmt auf diesem Gebiet vor allem Fälle mit Bezug zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und zur Sozialhilfe. Die Juristin vertritt dabei mit viel Engagement die Interessen ihrer Mandanten von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis hin zum Klageverfahren.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


