Torsten Peckedrath
Fachgebiete/Charakteristika
Torsten Peckedrath wurde 1964 in Münster geboren. Rechtswissenschaften studierte er von 1984 bis 1991 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Anschluss hieran absolvierte er das Referendariat am Landgericht Münster. Bereits während seiner Referendarausbildung legte Herr Peckedrath Wert auf die Erweiterung seiner juristischen Kenntnisse im Bereich des Wirtschaftsrechts. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er besitzt zudem die Zulassung beim Oberlandesgericht Hamm.
Zunächst war er als angestellter Rechtsanwalt in einer Allgemeinkanzlei im Siegburger Raum tätig, bevor er sich Anfang 2001 dazu entschloss, in seine Heimatstadt zurückzukehren und als Sozius bei Frau Weinstock anzufangen. Seit 2003 ist er auch freiberuflicher Berufsbetreuer in Coesfeld.
Rechtsanwalt Peckedrath absolvierte mehrere Lehrgänge, wobei der Intensivlehrgang “Wirtschaftsanwalt” der Deutschen Anwalt-Akademie hervorzuheben ist. Er spricht gut Englisch.
Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Torsten Peckedrath Mandate im Allgemeinen Zivilrecht, Individualarbeitsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht.
Rechtsanwalt Peckedrath hat sich auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis gerade bei mittelständischen Unternehmen aus. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Herr Peckedrath für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von ihm gewissenhaft und individuell überprüft. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Peckedrath machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Im Individualarbeitsrecht berät Rechtsanwalt Peckedrath Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Er steht Ihnen aber auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Hier steht Herr Peckedrath Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Darüber hinaus berät und vertritt Torsten Peckedrath Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Peckedrath ist das Verkehrsrecht. Im Verkehrsrecht, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, ständig konfrontiert sieht, erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit auf die rechtliche Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Hierzu gehören insbesondere das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenverfahren, das verwaltungsgerichtliche Führerscheinverfahren, das Straßenverkehrshaftungsrecht und das Recht der Kraftfahrtversicherung. Im zivilrechtlichen Gebiet geht es überwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Peckedrath als Strafverteidiger u.a. im Verkehrsstrafrecht für Sie tätig. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zu Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Peckedrath rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger mit Rat und Tat zur Seite stehen bei Vorwürfen wie beispielsweise: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Des Weiteren gehört die prompte Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung seit Jahren zu einer Spezialität von Torsten Peckedrath. Bei ihm werden Sie kompetent und umfassend beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.
Ein weiteres Fachgebiet des Juristen liegt im Verwaltungsrecht. Dieses regelt die hoheitliche Tätigkeit zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem einzelnen Bürger. Ferner unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, das Verwaltungsverfahren einschließlich dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren). Das besondere Verwaltungsrecht gliedert sich in zahlreiche Fachgebiete. Zu nennen sind beispielsweise das Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Wegerecht, Schulrecht und Wasserrecht.
Jeder Bürger wird häufig damit konfrontiert, größtenteils in Form von Bescheiden unterschiedlicher Behörden. Sowohl bei einem belastenden Abwasser-Kostenbescheid, einem Einberufungsbescheid oder einer anderen ordnungsbehördlichen Maßnahme steht Ihnen Rechtsanwalt Peckedrath juristisch zur Seite. In diesen Fällen stellt sich immer die Frage, ob und wie man einen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann.
Rechtsanwalt Peckedrath ist auch im Fachgebiet ist des Sozialrechtes zuhause. Dieses betrifft generell jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Die meisten Tatbestände aus dem Sozialrecht finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB). Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (beispielsweise Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Arbeitsunfall, Krankheit, Invalidität, Pflegefall, Alter und Tod. Die Arbeitsförderung (SGB III) dient der Vorbeugung vor und Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere nach dem Schwerbehindertenrecht). Rechtsanwalt Torsten Peckedrath hält zudem für Ärzte, Pfleger und Privatleute Vorträge im Betreuungsrecht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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