Daniel Berger

Fachgebiete/Charakteristika

Daniel Berger wurde 1973 in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1993 bis 1998 an der Freien-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. Anschließend absolvierte er ein englischsprachiges Rechtsstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Rechtsreferendariat leistete er im Kammergerichtsbezirk Berlin. Rechtsanwalt Berger ist seit Frühjahr 2002 als Volljurist zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Bei Bedarf korrespondiert Herr Berger auch in Englisch.

Als Schwerpunkte von Rechtsanwalt Daniel Berger sind Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht sowie Kapitalanlagerecht zu nennen.

Ein Schwerpunkt ist das Wettbewerbsrecht, inklusive Markenrecht und Urheberrecht. Es umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden.

Das Urheberrecht schützt Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur. Werke wie Musik, Fotografien, Bücher oder auch Webseiten können urheberrechtlichen Schutz genießen, aber nicht registriert werden. Rechtsanwalt Berger berät seine Mandanten bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten. Er gestaltet für Sie auch Produktionsvertrag, Managementvertrag, Kooperationsvertrag, Agenturvertrag oder Lizenzvertrag. Ferner überprüft er Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Darüber hinaus unterstützt Herr Berger Sie beim Kontakt mit Verwertungsgesellschaften und vertritt Sie, wenn ein Gerichtsverfahren letztlich unvermeidbar ist. Insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens erscheint eine eingehende Beurteilung der vorgenannten Fragen sinnvoll, da sich Anfangsfehler häufig nur unter erheblichen Kosten korrigieren lassen oder den Geschäftsauftritt sogar nachhaltig stören. Da das Markenrecht eine schwer durchschaubare Spezialmaterie darstellt, sollten Sie unbedingt eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Betreuung beauftragen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Kapitalanlagerecht. Seine Tätigkeit beinhaltet Fragen zu Kapitalanlage, Kapitalanlegerschutz, Aktienfonds, Immobilienfonds, Fondsanteil oder Kapitalanlageangebot. Smarte Banker und Betrüger prellen Anleger allein in Deutschland jährlich um geschätzte 20 bis 30 Milliarden Euro. Falls Ihnen zu viel versprochen wurde und Ihnen Geld verloren ging, Ihre Beteiligung wertlos ist, die Wohnung unvermietet ist, die Kreditbelastungen steigen und Ihre Altersvorsorge nichts taugt, steht Ihnen Rechtsanwalt Daniel Berger mit Rat und Tat zur Seite. Er hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Vermögensverwaltung, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Verantwortlichen des gescheiterten Anlageproduktes (Prospektverantwortliche, Hintermänner), der Einschaltung von Aufsichtsbehörden und der Sicherung von Vermögenswerten bei einem Kapitalanlagebetrug. Darüber hinaus berät er auch zu Steuersparmodellen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Daniel Berger
Carmerstr. 8
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http://www.wirth-rechtsanwaelte.com


 
 

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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