Marcus Hübner
Fachgebiete/Charakteristika
Marcus Hübner nahm seine Studien der Rechte an der Universität Leipzig auf. Seine Referendarzeit absolvierte er am Landgerichtsbezirk Chemnitz. Der Jurist, 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und nimmt auf Wunsch bundesweit Ihre Interessen war.
Rechtsanwalt Hübner ist derzeit Dozent für Recht und Verkehrsverhalten am Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH in Leipzig und am Verkehrsinstitut Reimertshofer Halle GmbH in Halle (Saale).
Herr Hübner kann auf eine erfolgreiche anwaltliche Berufspraxis zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von ihm unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.
Rechtsanwalt Marcus Hübner berät und vertritt Sie im Zivilrecht, Handelsvertreterrecht, Verkehrsrecht und Fahrlehrerrecht sowie im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
Aus dem Bestreben der beiden Anwälte, trotz der kleinen Kanzlei eine nach Möglichkeit ganzheitliche Betreuung der Mandanten zu gewährleisten, hat sich Herr Hübner dem Zivilrecht verschrieben. In diesem Zusammenhang vertritt er Mandanten in Fragen des Kaufvertragsrechtes, des Mietrechtes und des Arbeitsrechtes.
Im Kaufrecht liegt das besondere Augenmerk des Herrn Hübner auf der Durchsetzung der Verbraucherrechte. Hierbei geht es ihm insbesondere um die Fragestellung der Mängelgewährleistung, Garantiehaftung und der gegebenenfalls notwendig werdenden Rückabwicklung von Verträgen. Sie haben das Gefühl, der Händler hat Sie geprellt, Herr Hübner zeigt Ihnen kompetent die Möglichkeiten auf. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört zu seinem Handwerkszeug als Jurist.
Schimmel in der Wohnung, die Nebenkosten zu hoch, Wie hoch kann die Mietminderung sein? Auch hier kann Ihnen Herr Hübner weiterhelfen. Eine fach- und sachgerechte Überprüfung Ihres Mietvertrages bzw. der Abrechnung Ihres Vermieters gehört ebenso zu seinen Stärken, wie die Klärung von Schadenersatzansprüchen aus dem Mietverhältnis. Auch im Arbeitsrecht gibt es jede Menge Fragen, bei deren Lösungen Sie in Herrn Hübner einen kompetenten Partner finden. Hier geht es insbesondere um Fragen zum Thema Lohnfortzahlung, Urlaubsabgeltung sowie Erstellung und Bewertung von Arbeitszeugnissen. Auch in Fällen von Abmahnung und Kündigung (fristlos, verhaltensbedingt, personenbedingt) kann Ihnen Herr Hübner mit seinen Fachkenntnissen helfen die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Selbstverständlich vertritt er Ihre Interessen im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung. Mit seinen fundierten Kenntnissen im Zivilprozessrecht und dem Fingerspitzengefühl für die optimale Lösung verfügt Herr Hübner über ideale Voraussetzungen für seine Mandanten das Beste zu erreichen.
Das Handelsvertreterrecht als Teilbereich des Handelsrechtes stellt einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Hübner dar. In diesen Rechtsgebieten berät und vertritt der Jurist Sie in allen Fragen rund um den Handelsvertretervertrag, Provisions- und Ausgleichsansprüchen.
Wenn Sie einen Verkehrsunfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen:
- Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
- Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
- Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
- Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
- Wer zahlt die Arztkosten?
- Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
- Kann ich mein Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren?
- Brauche ich einen Gutachter? Wer bezahlt diesen?
Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Rechtanwalt Hübner werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren.
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.
Als Dozent für Recht und ausgebildeter Fahrlehrer ist Marcus Hübner Experte auf dem Gebiet des Fahrlehrerrechts. Im Fahrlehrerrecht geht es überwiegend um die Auseinandersetzung mit Entscheidungen der Überwachungsbehörden, den Zugang zur Fahrlehrerschaft, die Ausbildung von Fahrschülern sowie die damit im Zusammenhang stehenden Probleme.
Auch kämpft Herr Hübner mit Ihnen gegen fehlerhafte Entscheidungen der Prüfungskommission und berät sie über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs.
Darüber hinaus betreut Herr Hübner Fahrschulen auch in anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Arbeitsrecht.
Im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung berät und vertritt Sie Herr Hübner ebenfalls sachgerecht. Er setzt sich mit Ihren Gläubigern in Verbindung und versucht, mit Hinblick auf das bevorstehende Insolvenzverfahren, eine für alle Seiten finanziell erträgliche Lösung zu finden. Hier geht es vorrangig darum gegenüber den Gläubigern Überzeugungsarbeit zu leisten, um diese von weiteren, unnötig Kosten auslösenden Maßnahmen Abstand nehmen zu lassen.
Im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung soll mit Hilfe eines kompetenten Partners zunächst im Wege einer Vergleichslösung versucht werden, den endgültigen Schritt in das Verbraucherinsolvenzverfahren zu vermeiden. Hier ist Verhandlungsgeschick von besonderer Bedeutung, mit welchem Herr Hübner Ihnen zur Seite stehen kann.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Marcus Hübner
- Arno-Nitzsche-Str. 3
04277 Leipzig
Sachsen
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- Telefon
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


