Dr. Dietrich Plewa

Fachgebiete/Charakteristika

Dietrich Plewa wurde 1947 in Vreden/Westfalen geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main Rechtswissenschaften, promoviert hat er in Recht- und Verwaltungswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Landau.

Seit 1976 ist er in Germersheim als Rechtsanwalt niedergelassen, um beratend und im Rahmen gerichtlicher Vertretung zivil- und strafrechtlich tätig zu sein. Seit 1998 ist Herr Plewa den Titel Fachanwalt für Familienrecht und seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht.

Rechtsanwalt Dr. Dietrich Plewa ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Herr Plewa spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Dietrich Plewa arbeitet schwerpunktmäßig im Pferde- und Reiterrecht, Tierarzt-, Arzt- und Arzthaftungsrecht, Familien- und Erbrecht.

Eine Spezialität von Rechtsanwalt Plewa ist das Pferderecht und Reiterrecht. Er berät und vertritt Sie in allen rechtlichen Fragen rund ums Pferd. Insbesondere bei Themen wie beispielsweise Pferdehandel, Gewährleistung und Leistungsstörung nach einem Pferdekauf sowie bei der Tierhalterhaftung, Tierhalteverbot, Pfändung von Tieren, Pensionsvertrag, Berittfragen und Tierquälerei steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dietrich Plewa, ein anerkannter Pferdekenner und -fachmann, ist als Pferderechtsspezialist mittlerweile im gesamten süddeutschen Raum und flächendeckend in der Bundesrepublik tätig. Diese räumliche Ausdehnung und die weitere Spezialisierung auf veterinärmedizinische Fragen hatten insbesondere nach der Schuldrechtsreform im Jahre 2001 zur Folge, dass viele Tierkliniken im süddeutschen Bereich zu seinen Mandanten zählen. Die von Herrn Plewa verfassten Beiträge erscheinen regelmäßig in mehreren Fachzeitschriften, unter anderem im “Reiterjournal”, im “Reiterprisma”, in der Zeitschrift “Cavallo”, in mehreren Zuchtjournalen und in der “Pferdeheilkunde”. Er ist außerdem häufig als Referent auf Fortbildungsveranstaltungen tätig, insbesondere für Tierärzte, Reiter, Pferdehalter und angehende Pferdewirtschaftsmeister. Daneben ist er als öffentlich bestellter und allgemein vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht, Pferdehaltung, Pferdesport und Pferdebewertung gerichtlich wie außergerichtlich gefragt.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Dietrich Plewa ist das Tierarztrecht sowie Arztrecht und Arzthaftungsrecht. Wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Herr Plewa vertritt im Arzthaftungsrecht (Arztrecht) Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen beabsichtigen, sei es gegen niedergelassene Ärzte, gegen Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler).

Herr Plewa berät und vertritt geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden verursachen. Rechtsanwalt Plewa übernimmt die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Ferner beziffert er den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für Sie durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird Dietrich Plewa einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen.

Im Tierarztrecht unterstützt er Sie etwa bei Vertragspflichten gegenüber Tierhaltern, der Tierarzthaftung bei Behandlungsfehlern und fehlerhafter Ankaufuntersuchung oder erstellt einen Kooperationsvertrag und führt eine Praxisauseinandersetzung durch.

Ein weiteres Beratungsfeld Herrn Plewas ist das Familienrecht und Erbrecht. Das erste regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Familienmitglieder zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts zwischen den Ehegatten, den Verwandten und dem Kind bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Gerade im Familienrecht ist es Dietrich Plewa besonders wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht.

Das Erbrecht regelt speziell den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Wesentliche Bereiche sind Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht stellt die Summe der Rechte und Pflichten dar, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen. Hierbei kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Aufgrund dessen sollte das Erbrecht den Mandanten frühzeitig interessieren. Zu Lebzeiten können steuerliche Vorteile gewahrt werden, und der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet ungewünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits zeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen zu treffen. Wenden Sie sich daher beizeiten an Rechtsanwalt Plewa. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beratung der Kanzlei zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht, die Herr Plewa individuell erstellt. Bei einfachen Mustervordrucken ohne eine vorherige juristische Beratung riskieren Sie deren Unwirksamkeit.

Seit 1998 führt Dietrich Plewa den Titel “Fachanwalt für Erbrecht” und seit 2006 den Titel “Fachanwalt für Medizinrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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