Dr. Hans Haselmeier

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Herr Dr. Hans Haselmeier hat seine Kanzlei vor mehr als 25 Jahren gegründet. In dieser Zeit ist es ihm gelungen, einen ansehnlichen Mandantenstamm zu schaffen, der sowohl aus großen und mittelständigen Unternehmen als auch aus Privatpersonen besteht. All diesen bietet die Kanzlei eine breit gefächerte Rechtsberatung, die das Zivilrecht im allgemeinen zum Gegenstand hat. Organisiert ist die Kanzlei mit 4 Anwälten als Bürogemeinschaft, so dass jederzeit Gelegenheit besteht, über spezielle juristische Fallkonstellationen zu diskutieren.

Herr Dr. Haselmeier hat sich durch seine lange juristische Tätigkeit enorme anwaltschaftliche Erfahrungen erworben. Dadurch können sich seine Mandanten sicher sein, allzeit verlässlich und umfassend beraten zu werden.

Die Kanzlei befindet sich in der bekannten Theatinerstraße im Herzen Münchens, in unmittelbarer Nähe des Odeonplatzes.
 
Das Sekretariat der Kanzlei ist täglich von 8.30 Uhr - 17.00 Uhr besetzt. In diesen Zeiten vereinbart die Sekretärin gerne ein individuelles Beratungsgespräch mit Ihnen. Rechtsanwalt Dr. Haselmeier ist auch jederzeit gerne bereit, mit dem Mandanten am Telefon einen Beratungstermin persönlich zu vereinbaren.

Da Herr Dr. Haselmeier über gute Kenntnisse der französischen Sprache verfügt, führt er die Beratungsgespräche bei Bedarf auch gerne auf französisch.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Hans Haselmeier
Theatinerstr. 29
80333 München Schwabing / West
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (89) 219970-0
Telefax
+49 (89) 219970-25
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-haselmeier.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Dr. Haselmeier ist ein sehr erfahrener und erfolgreicher Jurist, dessen Leidenschaft dem Zivilrecht gilt. Er schätzt die Abwechslung, die sich ihm beim Arbeiten mit Problematiken unterschiedlichster Rechtsgebiete bieten.

Einen großen Teil der von ihm bearbeiteten Fälle sind dem Familien- und Erbrecht zuzuordnen. Aus allen zwischenmenschlichen Verhältnissen können umfangreiche Rechtsfragen resultieren. Das Familienrecht kommt zur Anwendung, wenn z. B. Fragen bezüglich Ehescheidungen und Sorgerecht von Kindern zu regeln sind.

Das Erbrecht, das die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener zum Gegenstand hat, ist oft thematisch mit dem Familienrecht verbunden.

Zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Dr. Haselmeier im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit das Arbeitsrecht gemacht, wobei sowohl Unternehmen aus seiner Mandantenschaft als auch die Arbeitnehmerseite vertreten werden.

Innerhalb des Bankrechts befasst sich Herr Dr. Haselmeier mit sämtlichen kreditrechtlichen Angelegenheiten, mit Fragen der Vertragsgestaltung, mit Bürgschaften, Sicherheiten sowie der Forderung beziehungsweise Abwehr von Zahlungsansprüchen. Sein Schwerpunkt liegt dabei auf Problematiken die aus fehlerhafter Bankberatung resultieren können.

Darüber hinaus sind viele seiner Fälle dem Miet- und Pachtrecht zuzuordnen. Er vertritt dabei die Interessen des Mieters, wenn dieser sich u. a.  wegen einer Mieterhöhung oder der Nichtbeseitigung von Mängeln ungerecht behandelt fühlt. Auf der anderen Seite gilt es Vermieter zu beraten, die beispielsweise die Miete nicht erhalten. Die Rechte und Pflichten von Pächter und Verpächter werden im wesentlichen auch vom Mietrecht bestimmt, wobei als Gegenstand des Pachtvertrags im Gegensatz zum Mietvertrag nicht nur körperliche Dinge wie Gebäude in Betracht kommen, sondern auch z. B. Eigentumsrechte.

Spezialitäten

Herr Dr. Haselmeier verfügt über ein wertvolles Spezialwissen bezüglich des Leasingrechts. Dabei geht es nicht nur um das allgemein bekannte Autoleasing; einem Leasingvertrag sind keine Grenzen gesetzt. Dieser kann auch bei Computern, Fahrrädern, Häusern und Produktionsmaschinen denkbar sein. Der Leasinggeber hat dabei im Gegensatz zum normalen Kaufvertrag den Vorteil, dass er nicht sofort den vollen Kaufpreis zahlen muss, sondern lediglich monatliche Raten aufzubringen hat. Da die andere Partei aber Eigentümer bleibt, können komplizierte Rechtsfragen entstehen. Wenn es z. B. zur Beschädigung oder Zerstörung des Gegenstandes kommt oder wenn die Zuständigkeit von Instandhaltungen fraglich ist, ist  Herr Dr. Haselmeier ein kompetenter  Berater, der durch sein umfangreiches Fachwissen kaum ersetzbar ist. Dies konnte er unter anderem schon durch ein langjähriges Großmandat auf diesem Bereich unter Beweis stellen.

Daneben verfügt er auch über ein breit gefächertes Know-how bezüglich des sehr speziellen Zwangsvollstreckungswesens.  Als Rechtsberater eines Inkassoinstituts ist er Spezialist bei allen Fragen des Forderungsmanagements, das von Mahn- oder Klageverfahren bis hin zur Durchsetzung der Forderungen in allen Variationen der Zwangsvollstreckung reicht.

In Fällen, in denen sich der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung entzieht, ist die Kanzlei den Mandanten behilflich deren Aufenthaltsort, Arbeitsplatz und Vermögenswerte zu ermitteln.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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