Schneider & Kollegen

Rechtsanwalt-Kanzlei

Kurzprofil

Die Anwaltskanzlei wurde im Jahre 1968 gegründet. Herr Rechtsanwalt Rainer Schneider trat im Jahre 1976 in die Kanzlei ein. Er übernahm diese im Jahre 1991 und führt sie seit diesem Zeitpunkt fort.

Zur Erweitung des Beratungsangebots in steuerlichen Fragen trat Herr Steuerberater Dipl.-Kfm. Horst Dreyer 1993 in die Kanzlei ein. Das Team wurde im Jahre 2001 durch Frau Rechtsanwältin Steinhilper und im Jahre 2002 durch Rechtsanwalt Opitz erweitert.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei lag von Beginn an auf allen Rechtsfragen rund um das Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum.Wir beschäftigen uns intensiv mit allen Fragen zum Immobilienrecht. Besondere Schwerpunkte liegen auf dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dem Bau- und Werkvertragsrecht, dem Kaufrecht, dem allgemeinen Vertragsrecht sowie dem Öffentlichen Baurecht.

Abgerundet wird unser Angebot durch alle verwandten Rechtsgebiete, beispielsweise auch das Nachbarschaftsrecht.

Die Grundidee unserer Kanzlei ist, ein breitgefächertes Serviceangebot für jeden Mandanten bereitzuhalten. Die Beratung und Betreuung soll möglichst frühzeitig und umfassend, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte, erfolgen.

Beginnend bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, über Probleme im Rahmen einer Baugenehmigung, im Abschluss von Bau- und Werkverträgen mit Architekten und Handwerkern, bishin zur Gestaltung von Teilungserklärungen im Wohnungseigentumsrecht und dem Abschluss von Miet- und Kaufverträgen, schließt unser Angebot die gesamte Palette mit ein.

Darüber hinaus befassen wir uns selbstverständlich auch mit allen angrenzenden Fragen, beispielsweise der sinnvollen erbrechtlichen Gestaltung unter Berücksichtigung des Schenkungssteuerrechts und Erbschaftsteuerrechts sowie erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei haben sich im Laufe der Zeit herausgebildet im Bereich des Verkehrsschadensrechts, des Verkehrsordnungswidrigkeitsrechts, des Familienrechts und des Arbeitsrechts.

Unser Mandantenstamm ist nicht auf Karlsruhe beschränkt. Wir betreuen von der „Residenz des Rechts” aus Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Auch dies unterstreicht das Motto unserer Kanzlei, ein breitgefächertes Serviceangebot aus einer Hand zu liefern.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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