Nicolai Jordan

Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Ewert, Jordan & Kollegen

Kurzprofil

Die Kanzlei Ewert, Jordan & Kollegen in Landau in der Pfalz wird von Rechtsanwalt Nicolai Jordan und Rechtsanwältin Kerstin Jordan in Bürogemeinschaft betrieben. Die Juristen betreuen Privatleute und regionale und überregionale mittelständische Unternehmen.

Die Kanzleiräume in der Rheinstraße sind in der Nähe der Landauer Festhalle. Es besteht ein sehr guter Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel, da der Bahnhof nur zwei Minuten Fußweg entfernt ist. Für Mandanten mit Pkw stehen im Hof Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten möglich. In Bausachen werden die Termine regelmäßig beim Mandanten wahrgenommen.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.baurecht-landau.de oder www.rechtsanwälte-ewert-jordan.de) und eine E-Mail-Adresse (info@rechtsanwälte-ewert-jordan.de).


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Nicolai Jordan
Rheinstr. 6
76829 Landau in der Pfalz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Nicolai Jordan wurde 1968 in Buenos Aires/Argentinien geboren. Nach dem Abitur in Bonn studierte er Rechtswissenschaften in Trier. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Landau. 1996 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und machte sich mit seiner eigenen Kanzlei selbständig. Herr Jordan spricht Englisch.

An seinem Beruf liebt er die Auseinandersetzung. Dies umfasst die intensive Auseinandersetzung mit den Fällen und Rechtsgebieten, aber auch die Herausforderungen der Auseinandersetzung mit der Gegenseite. Seine größte juristische Stärke ist es, Verhandlungen zu führen und dabei Lösungen zu finden.

Rechtsanwalt Nicolai Jordan berät und vertritt seine Mandanten vor allem bei Fragen, die in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit dem Baurecht stehen. Hierzu zählen das private Baurecht, das Architektenrecht, das Vergaberecht, das öffentliche Baurecht und das Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht.

Da in fast keinem Bereich so häufig, langwierig und kostenintensiv gestritten wird wie bei der Errichtung, Modernisierung oder beim Kauf einer Immobilie, empfiehlt es sich, Rechtsanwalt Nicolai Jordan bereits zur baubegleitenden Beratung heranzuziehen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kostet lediglich einen Bruchteil dessen, was im Falle einer streitigen Auseinandersetzung anfällt, und kann Ihnen viel Ärger ersparen.

Nicolai Jordan ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk oder eine Werkleistung in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche die Planung und Ausführung übernehmen (wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Generalunternehmer und Handwerker). Rechtliche Fragen entstehen dabei häufig im Hinblick auf den Werkvertrag, die Fälligkeit des Werklohnes bei VOB-Vertrag und BGB-Vertrag, die Gewährleistung und die Ersatzvornahme, das Zurückbehaltungsrecht, eine Baukostenüberschreitung oder eine verzögerte Bauausfertigung. Probleme treten auch oft im Zusammenhang mit einer Vertragsstrafe, einer Haftungsfreizeichnung oder mit einem unterlassenen Vorbehalt bei der Abnahme eines Bauwerkes auf.

Im privaten Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und die Beteiligten haben im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich die Möglichkeit, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen. Rechtsanwalt Nicolai Jordan berät Sie diesbezüglich umfänglich. Zeigen sich schon während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht er seinen Mandanten bei der Beweissicherung, das heißt bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel ebenso zur Seite wie später bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung und etwaiger Schadensersatzansprüche. Ein weiterer wichtiger Bereich des privaten Baurechts ist die rechtliche Überprüfung der Schlussrechnung des Bauunternehmers und die Werklohnklage des Bauunternehmers.

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekten. Dieses umfasst vor allem das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und das Architektenhaftpflichtrecht.

Herr Jordan bearbeitet auch Mandate aus dem Vergaberecht. Dabei geht es um den Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand (zum Beispiel Kommunen). Im Zusammenhang mit der Ausschreibung von VOB-, VOL- und VOF-Leistungen berät und vertritt der Jurist Bieter und Bewerber dazu, ob das bei einer Ausschreibung zu beachtende Verfahren eingehalten wurde. Hierbei prüft er die Ausschreibungspflichtigkeit, die Einhaltung der Vorschriften der Vergabeverordnung und der Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Beachtung von Wettbewerbsgrundsatz, Transparenzgebot und Diskriminierungsgebot.

Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das öffentliche Recht/Verwaltungsrecht. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger oder Unternehmer in den verschiedensten Bereichen. Hierunter fallen beispielsweise die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Kommunalrecht, kommunales Abgabenrecht, Ausländerrecht oder öffentliches Baurecht.

Herr Jordan bearbeitet besonders häufig Fälle aus dem öffentlichen Baurecht. Dieses umfasst alle öffentlich-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, wie zum Beispiel der Zulässigkeit baulicher Anlagen nach dem Flächennutzungsplan oder dem Bebauungsplan im Innenbereich oder Außenbereich et cetera. Er begleitet Sie vom Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruchsverfahren oder im Verwaltungsrechtsstreit.

Außerdem ist Rechtsanwalt Nicolai Jordan im Immobilienrecht und im Wohnungseigentumsrecht tätig. Im Immobilienrecht übernimmt er die individuelle Gestaltung bei einem Grundstückskaufvertrag sowie die Überprüfung bereits bestehender Entwürfe. Er bereitet mit Ihnen den Notartermin vor und vertritt Sie bei der Abwicklung des geschlossenen Kaufvertrages oder bei der Rückabwicklung, wenn Sie sich davon lösen möchten. Dies kann beispielsweise bei Mängeln des Grundstückes der Fall sein.

Im Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt er Wohnungseigentümer zum Beispiel bei Ansprüchen gegenüber Miteigentümern oder Hausverwaltungen. Das Tätigkeitsspektrum umfasst dabei auch die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Rechtsanwalt Nicolai Jordan berät Sie darüber hinaus zu Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer, zur Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sowie zu Teilungserklärung, Betriebskostenabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Privates Baurecht/Werkvertragsrecht
Bauunternehmer, Generalunternehmer, Bauträger, Fertighaus, Bauvertrag, Werkvertrag, Handwerker, Abnahme, Folgeschäden, Gewährleistung, Gewährleistungsausschluss, Kostenvoranschlag, Mangelfreiheit, Nachbesserung, Schwarzarbeit, Werklohnforderung,Baumängel, Bausummenüberschreitung, Architektenvertrag, Architektenhaftung, HOAI, Bauforderungssicherungsgesetz, Baustellenverordnung, Schlußrechnung,Bauverzögerungen

Öffentliches Baurecht
Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baustrafrecht, Baugefährdung, BauGB, Baunutzungsverordung, BauNVO, Innenbereich, Aussenbereich, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Ausgleichsflächen, Nachbar, Abstandsflächen, Baugenehmigung, Zwangsgeld, Verfügung, Baubehörde, Kreisverwaltung, Widerspruch, Verwaltungsgericht, Abstandsflächen, Bauaufsicht, Baugenehmigung, Erschließungsbeitragsrecht, Nachbarrechtsgesetze

Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
Mangel, Kauf, Verkauf, Notar, Bauwerk, Eigentümer, Eigentümerversammlung, Schäden, Parabolantenne, Verwalter, WEG, Auflassung, Grundschuld, Sicherungshypothek, Gemeinschaft, Grundbuch, Zwangsvollstreckung, Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld

Makler- & Immobilienrecht
Provision, Courtage, Vermittlung, Rechnung, Mangel, Fehler, Vollmacht, Verkäufer, Täuschung, Anfechtung

Vergaberecht
Haushaltsrechts, Wettbewerb, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB/B, VOB/C, Verdingungsordnung für Leistungen, VOL, Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, VOF, Schwellenwerte, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Bauaufträge, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Wettbewerbsgrundsatz, Transparenzgebot, Diskriminierungsverbot, Offene Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Vergabeverordnung

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de