Ulrich Leierseder
Kurzprofil
Die heutige Kanzlei Dr. Leierseder & Kollegen wurde 1952 von Rechtsanwalt Dr. jur. Dr. oec. publ. Ernst Leierseder gegründet. Die Kanzlei ist seit der Gründung auf die Beratung und Vertretung ihrer Mandanten im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht, dort insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge spezialisiert. Ergänzend hierzu wurden und werden bis heute Betriebsschadensgutachten für Versicherungen, Gerichte und private Auftraggeber erstellt.
1999 erfolgte eine Erweiterung der Kanzlei um die Bereiche Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Als Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und einer Kooperation mit einer ausschließlich im gewerblichen Rechtsschutz tätigen Patent- und Rechtsanwaltskanzlei bietet die Kanzlei eine umfassende und zukunftsorientierte Beratung auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts sowie der Wirtschaftsprüfung. Kooperationen mit namhaften Kanzleien im In- und Ausland unterstützen das grenzüberschreitende Dienstleistungsangebot.
Zum Team der Kanzlei gehören insgesamt vier Rechtsanwälte, ein Steuerberater und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Juristen vertreten Sie vor jedem deutschen Arbeitsgericht, Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht.
Die Kanzleiräume finden Sie in der Jensenstraße 4 in München-Bogenhausen, in der Nähe des Effnerplatz und des Arabellahauses. Durch die nahe gelegene Haltestelle “Arabellapark” der U-Bahnlinie U4 und der Buslinien 59, 154, 159, 184, 186 und 189 besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Im Übrigen besteht Anschluss an die Straßenbahnlinien 17 und 18, Endhaltestelle “Effnerplatz”. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind vor dem Kanzleigebäude öffentliche Parkplätze vorhanden.
Die Kanzlei ist montags bis donnerstags von 08.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 08.30 bis 16.00 Uhr für Sie geöffnet. Termine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte direkt mit Rechtsanwalt Leierseder in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine vor Ort im Hause des Mandanten möglich.
Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand. So ist Herr Leierseder auch außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten per Mobiltelefon, Fax oder E-Mail erreichbar. Weitere Informationen sind auf der kanzleieigenen Homepage unter www.raeleiersender.de abrufbar. Die Kanzlei Dr. Leierseder & Kollegen informiert ihre Mandanten via Post und E-Mail über die aktuelle Rechtsprechung.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Ulrich Leierseder - Jensenstr. 4
81679 München Bogenhausen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 99729320
- Telefax
- +49 (89) 99729370

- Homepage
- http://www.raeleierseder.de
Fachgebiete/Charakteristika
Ulrich Leierseder, geboren 1960 in München, studierte Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie an der Università degli Studi di Napoli — Federico II. Im Anschluss daran leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar in München und Paris. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1992 war Herr Leierseder zunächst von 1992 bis 1994 in den Rechtsabteilungen der Deutschen Bank AG und der Deutschen Kreditbank AG beschäftigt. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt tätig. Der Jurist spricht gut Englisch und Italienisch. Außerdem verfügt er über Grundkenntnisse in Französisch.
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Rechtsanwalt Leierseder als Vorsitzender von mehreren Stiftungen. Im Übrigen ist er Aufsichtsratsmitglied der RMX AG, einer öffentlich-rechtlichen Börse.
Rechtsanwalt Leierseder ist Mitglied des Münchener Anwaltvereins, des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der Italienischen Handelskammer und der Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV.
Rechtsanwalt Ulrich Leierseder berät und vertritt Sie im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Kreditsicherungsrecht, Erbrecht (Unternehmensnachfolge) und Börsenrecht.
Rechtsanwalt Leierseder ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich auf diesem Fachgebiet regelmäßig fortbilden und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer jährlich nachweisen.
Als Recht der Kaufleute ist das Handelsrecht ein wichtiger Bestandteil der juristischen Beratung von Rechtsanwalt Leierseder. Das Handelsrecht zählt zu den Schwerpunkten, in denen der Rechtsanwalt seinen Mandanten als ständiger Ratgeber zur Seite steht. Im nationalen und internationalen Vertragsrecht und Handelsrecht entwirft, prüft und verhandelt er Verträge und betreut deren Umsetzung bis zur streitigen Durchsetzung vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten. Herr Leierseder entwirft, verhandelt und prüft unter anderem Handelsvertretervertrag und Vertragshändlervertrag, Franchise-Vertrag, Kooperationsvertrag sowie Verträge über die Überlassung von Know-how oder Lizenzen.
Beim Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen des Unternehmensrechts. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Rechtsanwalt Leierseder zunächst die Vorteile und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, so folgen Beratung und Begleitung bei der Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Leierseder in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsvertrag und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen.
Des Weiteren berät und vertritt der Jurist Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise folgende Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung. Außerdem berät er bei Auseinandersetzungen von Gesellschaftern. Nicht zuletzt berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Leierseder im Handwerksrecht und Gewerberecht.
Rechtsanwalt Leierseder unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihrer Bankgeschäfte und Finanzierungsgeschäfte sowie bei der Vermeidung oder Ausräumung von Problemfeldern. Dabei wird er im Bereich Einlage und Kreditgeschäft im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaft und Bürgschaftsrecht, Darlehen, Leasing, Factoring nebst allen Varianten tätig. Im Verhältnis zu Banken prüft er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Kontokorrentverhältnis wie auch Wertpapiergeschäft, Effektengeschäft, Emissionsgeschäft und Investmentgeschäft. Rechtsanwalt Leierseder berät im Kapitalanlagerecht und vertritt auch geschädigte Investoren gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen. Bei der Aktienemission ist es wichtig, rechtliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und zu lösen, um zu verhindern, dass sie für den Prospekt oder für die Unternehmensbewertung eine Rolle spielen. Vertrauen Sie hier auf Herrn Rechtsanwalt Leierseder.
Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Einen besonderen Schwerpunkt im Bereich Erbrecht bildet die Unternehmensnachfolge. Die Grundlagen für eine steueroptimale und den individuellen Bedürfnissen des Unternehmensinhabers angepasste Unternehmensnachfolgeregelung müssen häufig erst durch Umwandlung des Unternehmens selbst geschaffen werden. Nicht selten wird im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung auch die Neuorganisation oder Optimierung der Unternehmensführung, die Schaffung von Beirats- oder Aufsichtsratsgremien oder die Implementierung einer Unternehmensträgerstiftung erforderlich. Unternehmerische, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Belange des Unternehmens, des Unternehmers und seiner Mitgesellschafter müssen hierbei aufeinander abgestimmt und mit den persönlichen und erbrechtlichen Erfordernissen der individuellen Unternehmensnachfolgeregelung in Einklang gebracht werden. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Herrn Rechtsanwalt Leierseder.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


