Dominik Pichler
Kurzprofil
Die Kanzlei Pichler in Kevelaer wurde 2005 von Rechtsanwalt Dominik Pichler gegründet.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dominik Pichler hat sich auf die Vertretung in Strafsachen spezialisiert und vertritt seine Mandanten bundesweit.
Die Kanzleiräume befinden sich in der Annastraße 10. Durch die zentrale Lage haben Sie einen guten Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Der Bahnhof Kevelaer ist in 7 Minuten fußläufig erreichbar. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind in unmittelbarer Nähe auf dem Peter-Plümpe-Platz Parkplätze vorhanden.
Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Rechtsanwalt Pichler legt Wert auf eine umfassende Fachbibliothek, unterstützt auch durch modernste Technik.
Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr. Selbstverständlich sind Vereinbarungen von Terminen mit Rechtsanwalt Pichler auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung auch im Hause der Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dominik Pichler
- Annastr. 10
47623 Kevelaer
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49(2832) 9716940
- Telefax
- +49(2832) 9716941

- Homepage
- http://www.strafverteidiger-pichler.de
Fachgebiete/Charakteristika
Dominik Pichler studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Bereits in seinem Studium legte er einen wesentlichen Schwerpunkt auf das Strafrecht. Er schloss das Erste Staatsexamen mit Prädikat ab. Sein Referendariat am Landgericht Fulda schloss er Januar 2004 mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Die Wahlstation absolvierte er bei einem bekannten Fuldaer Strafverteidiger. 2005 erwarb er nach einjähriger Tätigkeit als Assessor in einer renommierten Fuldaer Rechtsanwaltskanzlei die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Rechtsanwalt Pichler bildet sich regelmäßig fort. Im Jahr 2005 nahm er mit Erfolg an der Fachanwaltsausbildung Strafrecht an der Fernuniversität Hagen teil. Im Jahr 2006 nahm er an einer Fortbildung zum Thema „Glaubwürdigkeit von Personen und Glaubhaftigkeit von Angaben / Aussageanalyse“ sowie an einer Fortbildung zum Thema „Vernehmungslehre / Vernehmungstaktik“ teil. Im Jahr 2007 nahm er am 36. Symposion des Instituts für Konfliktforschung und des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. mit dem Thema „Paradigmenwechsel im Strafrecht! Neurobiologie auf dem Vormarsch“ sowie an einer zweitägigen Fortbildung zum Betäubungsmittelstrafrecht teil.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dominik Pichler ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. In Strafsachen ist er vor sämtlichen Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof auftretungsberechtigt.
Herr Pichler ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und dort weiterhin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Hierdurch erhält der Jurist stets die neuesten Informationen zur Entwicklung der Rechtssprechung.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dominik Pichler berät und vertritt Sie im Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Ausländerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Jugendstrafrecht. Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte bilden folgende Delikte: Betrug, Computerbetrug, Bedrohung, Nötigung, Hehlerei, Verstoß gegen das BtMG, Brandstiftung, Raub, Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Erpressung, Falschaussage, Meineid, Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Strafvereitelung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, Beleidigung, Urkundenfälschung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern, Mord, Totschlag, Verstoß gegen das Waffengesetz, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, Vortäuschung einer Straftat, Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten, Drogen am Steuer, Schwarzarbeit und so weiter.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten!
- Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten?
- Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt?
- Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde?
- Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht?
- Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten?
Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Machen Sie keine Angaben, ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten, nur Ladungen von Gericht und Staatsanwalt sind verpflichtend. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen “unglücklicher Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (...wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen...) sind völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegenden Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen. Holen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion, auch hier gilt: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis des Strafprozessrechts auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Pichler. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Dominik Pichler. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen. Die praktische Erfahrung und das Engagement von Strafverteidiger Pichler liefern die Grundlage für ein erfolgreiches Strafverfahren.
Im Betäubungsmittelrecht hat sich ein “Strafrecht im Strafrecht” entwickelt, in dem die Einbeziehung der Rechtsprechung und die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend für den Verfahrensausgang ist. Mehr noch als in sonstigen Verfahren ist der Grundsatz, dass keinerlei Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung gemacht werden sollten, hier für ein entsprechendes Ergebnis von entscheidender Bedeutung. Als Beispiel sei die Rechtsprechung zu den sogenannten “Bewertungseinheiten” genannt, wonach im Falle des Handeltreibens aus einem bestehenden Vorrat dies rechtlich als eine Handlung zu bewerten ist. Auch besteht in einer sinnvollen Inanspruchnahme des § 31 BtMG eine Möglichkeit zur Verfahrensbeeinflussung, die jedoch nur im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden sollte. Bedingt durch die Grenznähe zu den Niederlanden hat Rechtsanwalt Pichler häufig mit betäubungsmittelrechtlichen Problemen zu tun und schon in etlichen BtM-Strafsachen verteidigt.
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Dominik Pichler finden die Betroffenen kompetente Beratung.
Aber auch im Falle einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe haben Sie Rechte, die Herr Pichler für Sie wahrt und umsetzt. Dazu gehören Planung des Vollzugs, Unterbringung, Schriftwechsel, Disziplinarmaßnahmen oder Arbeit und mögliche Ausbildungen und Weiterbildungen. Zu Fragen der Rechtsbehelfe werden Sie von Dominik Pichler unterstützt, der in diesem Bereich fundierte Erfahrung vorweisen kann.
Im Übrigen vertritt Rechtsanwalt Pichler Sie auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Wesen der Revision besteht im grundsätzlichen Ausschluss der Tatsachenfeststellung von der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht. Das Verfassen einer Revision ist ein komplizierter Vorgang. Unerlässlich sind hierfür die fundierte Kenntnis der entsprechenden Fachliteratur und der aktuellen Rechtsprechung. Durch die von den Obergerichten verlangten Formalia beim Abfassen von Verfahrensrügen ist indes zunächst handwerkliches Können gefragt, eine zulässige Verfahrensrüge zu erheben. Rechtsanwalt Pichler hat dieses handwerkliche Können bereits mehrfach unter Beweis gestellt.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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