Eckart Liwerski

Rechtsanwalt und Steuerberater

Kurzprofil

Die Partnerschaftsgesellschaft Liwerski und Partner berät Unternehmen, Unternehmer und Privatleute in rechtlichen und steuerrechtlichen Belangen. Schwerpunkt ist neben der klassischen die gestaltende Steuerberatung, insbesondere im Bereich der Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsumwandlung und der Unternehmensnachfolge. Zudem werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt, damit sich der Unternehmer erfolgreich dem Markt präsentieren kann.

Die Gesellschaft ist seit ihrer Gründung 1963 in Kleve ansässig. Die Büroräume liegen verkehrsgünstig in der Lindenallee 23 nahe der Fußgängerzone, in der Innenstadt von Kleve. Durch die zentrale Lage ist das Kanzleigebäude schnell über die Bundesautobahnen A3 und A57 erreichbar. Auf den sechs kanzleieigenen Stellplätzen finden Sie einen kostenfreien Parkplatz. Für Mandanten ohne Pkw besteht durch die etwa fünfzig Meter entfernte Stadtbushaltestelle und den circa eineinhalb Kilometer entfernten Bahnhof ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.

In der Kanzlei Liwerski und Partner sind neben Rechtsanwalt Eckart Liwerski die Steuerberater Wolfgang Liwerski, Gründer der Kanzlei, und Steuerberater Sven Gerrits tätig. Des Weiteren arbeitet die Gesellschaft in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Karl-Heinz Vehreschild.

Das mit moderner EDV ausgerüstete Sekretariat vereinbart montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr Beratungstermine, die aber auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten liegen können. Von der kanzleieigenen Homepage www.steuerberater-rechtsanwalt.de können weitere Informationen abgerufen werden.

Bei Bedarf besteht eine Zusammenarbeit mit dem niederländischen Steuerberater Paul Winkes. Die Kanzlei Liwerski und Partner bietet eine umfassende rechtliche und steuerrechtliche Betreuung ausländischer Gesellschaften mit Niederlassungen in Deutschland, beispielsweise für ausländische Unternehmen in Umsatzsteuererstattungsverfahren, die in Deutschland Waren oder Dienstleistungen erwerben.

Kontakt

Eckart Liwerski
Lindenallee 23
47533 Kleve, Niederrhein
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49(2821) 25069
Telefax
+49(2821) 28468
E-Mail
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Homepage
http://www.steuerberater-rechtsanwalt.de

Fachanwalt für

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Eckart Liwerski wurde 1957 in Duisburg geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn Rechtswissenschaften. Danach absolvierte Herr Liwerski seinen Referendarsdienst in seiner Heimatstadt Duisburg. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1992 trat er in die Kanzlei Liwerski und Partner ein. Herr Liwerski verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Eckart Liwerski bearbeitet Ihre Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht), Erbrecht, Gesellschaftsrecht (GmbH-Recht), Immobilienrecht und Steuerrecht. Des Weiteren übernimmt er Ihren Forderungseinzug (Inkassoverfahren).

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Eckart Liwerski mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer, in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Bei einer Kündigung kann sich die Hilfe durch Rechtsanwalt Eckart Liwerski rasch auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können. Häufig wird in der Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Rechtsanwalt Eckart Liwerski berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht.

Da das letzte Hemd bekanntlich keine Taschen hat und den meisten von uns nicht egal ist, was mit ihrem hart erarbeiteten Vermögen nach ihrem Tode passiert, geht kein Weg daran vorbei, die richtigen Weichen frühzeitig durch Testament oder Erbvertrag zu stellen. Die Jugend muss die Gelegenheit bekommen, in die Schuhe der Älteren hineinzuwachsen. Dies gilt auch und insbesondere im Bereich von Unternehmen. So ist das einfache Abwarten, bis vollendete Tatsachen den Übergang erzwingen, die denkbar schlechteste Art, eine Unternehmenskontinuität über das eigene Ausscheiden hin zu erreichen. Diese bedarf der langfristigen Planung. Eckart Liwerski unterstützt Sie sowohl bei der Erstellung einer solchen zivil- und steuerrechtlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Planung als auch bei der schrittweise erfolgenden Übergabe von Verantwortung und dabei, diesen Übergang tatsächlich gleitend und ohne Reibungsverluste durchzuführen. Hierbei behält er auch die erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen im Auge, denn der Fiskus ist sicher nicht Ihr Wunscherbe. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab, sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Liwerski ist Ihnen als Ihr Verbündeter und Partner behilflich, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Die Gründung einer Gesellschaft bedarf im Vorfeld reiflicher Überlegung. Bereits hier geht es darum, sämtliche relevanten Aspekte der Ausgestaltung der zukünftigen Gesellschaft mit in die Wahl der richtigen Gesellschaftsform (KG, OHG oder GmbH) einzubeziehen. Aber nicht nur rein gesellschaftsrechtliche Fragen sind von großer Bedeutung für diesen Rechtsbereich. Vielmehr erlangen hier weitere Bereiche wie das Steuerrecht, Kartellrecht und gegebenenfalls auch das Erbrecht enorme Beachtung. Eckart Liwerski unterstützt Sie bei der Bewältigung der gesellschaftsrechtlichen Probleme wie Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung, bei Insolvenz, Kapitalerhöhung, Beteiligung und vielem mehr.

Die Teilnahme am Rechtsverkehr als Gesellschaft wirft aber nicht nur gesellschaftsrechtstypische Fragen auf. Vielmehr wird die Gesellschaft nach der Gründung Verträge eingehen müssen, die jeder von uns auch als Privatperson kennt. Genannt seien hier beispielsweise Mietvertrag und Leasingvertrag, Dienstvertrag und Arbeitsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Gestaltung eigener wie auch die Überprüfung derartiger Verträge Dritter verlangt gerade auch aufgrund der häufig langen Bindungsdauer für Gesellschaften ein ebenso genaues Augenmerk wie die reinen Gesellschaftsverträge. Herr Liwerski findet mit Ihnen gerne die für Sie idealen Möglichkeiten, damit der Erfolg Ihres Unternehmens nicht gerade an einer juristischen Klippe scheitert. Auch bei Problemen der Gesellschafter oder Anteilseigner untereinander, der Anteilseigner mit der Gesellschaft oder deren Geschäftsführern können Sie sich auf die Erfahrung und auch die Ideen des Juristen zur Lösung dieser Konflikte verlassen.

Einen weiteren Schwerpunkt Herrn Liwerskis bilden rechtliche Probleme rund um den Wohnungserwerb und Immobilienerwerb sowie deren Verwaltung. Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:

  • Ankauf und Verkauf einer Immobilie
  • Form und Inhalt des Kaufvertrages
  • Nachbarschaftsrecht (etwa Pflanzabstand), Wegerecht und Fahrtrecht

Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken wie deren Vermietung und Verpachtung. Rechtsanwalt Liwerski steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.

Spezialitäten

Eckart Liwerski wurde 2000 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Führung des Titels “Fachanwalt für Steuerrecht” verliehen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ob als Unternehmen, als Selbständiger, als Angestellter oder als Privatperson, das Steuerrecht verfolgt Sie in alle Lebensbereiche. Hier den Überblick zu behalten, fällt auch denen schwer, die Steuergesetze selbst beschließen und erlassen. Umso wichtiger ist es, bei Ihrer Aktivität Experten an Ihrer Seite zu wissen, die dieses Gestrüpp an Vorschriften lichten. Die Beratung und Vertretung durch die Spezialisten der Kanzlei Liwerski und Partner erstreckt sich von der allgemeinen steuerlichen Beratung beispielsweise bei der Gründung von Unternehmen über die laufende steuerrechtliche Vertretung mit dem Erstellen von Steuererklärungen, der Prüfung von Steuerbescheiden, auf Wunsch auch das Führen der Buchhaltung, die Mitwirkung beim Erstellen von Jahresabschlüssen, erforderlichenfalls das Führen von Einspruchsverfahren und Klageverfahren, und die Beratung und Vertretung bei Betriebsprüfungen bis gegebenenfalls auch zur Vertretung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten. Nicht zu vergessen sind die steuerrechtlichen Absicherungen von Nachfolgeregelungen in Unternehmen und bei der Übertragung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Auch bei Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Vermögenserwerb während der Ehe oder Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung dürfen steuerrechtliche Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden. Vertrauen Sie hier auf die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Eckart Liwerski.