Ulrich Kempf

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Ulrich Kempf in Landau in der Pfalz wurde 1988 von Rechtsanwalt Ulrich Kempf gegründet. Der Jurist betreut Privatleute, Geschäftsleute und Unternehmen. Das Beratungsangebot umfasst vor allem Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Unfallversicherungsrecht und Verkehrsrecht.

Die Kanzlei finden Sie in der Moltkestraße in Landau, circa 200 Meter vom Gericht entfernt. Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine Bushaltestelle ist direkt vor dem Haus, und zum Bahnhof sind es nur sechs Minuten Fußweg. Für Mandanten mit Pkw stehen Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.raekempf.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ulrich Kempf
Moltkestr. 10
76829 Landau in der Pfalz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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+49(6341) 9282-0
Telefax
+49(6341) 9282-71
E-Mail
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Homepage
http://www.raekempf.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Ulrich Kempf wurde 1952 in München geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Mainz. Das anschließende Referendariat absolvierte er beim Amtsgericht Landau, bei der Staatsanwaltschaft Landau und bei der Kreisverwaltung Germersheim. Er wurde 1981 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst für eine Strafverteidigerkanzlei in Landau tätig, bevor er sich 1988 mit seiner eigenen Kanzlei selbständig machte.

An seiner Tätigkeit reizt ihn der Umgang mit den Menschen und die Möglichkeit, diesen zu helfen. Zu seinen Stärken gehört es, auf seine Mandanten einzugehen und Sachverhalte schnellstmöglich zu erfassen.

Rechtsanwalt Ulrich Kempf berät und vertritt seine Mandanten im Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Unfallversicherungsrecht und Verkehrsrecht.

Ein Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Rechtsanwalt Kempf deckt alle Bereiche des Strafrechts und des Strafvollstreckungsrechts ab. Er übernimmt auch Pflichtverteidigungen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Zivilrecht, wozu beispielsweise das allgemeine Vertragsrecht gehört. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art, wie zum Beispiel von Kaufvertrag oder Werkvertrag, und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Kempf unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Des Öfteren geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Im Bereich des Zivilrechts ist Rechtsanwalt Kempf auch häufig im Betreuungsrecht tätig. Im Falle einer Betreuung übernimmt ein Betreuer die gesetzliche Vertretung von Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst regeln können. Hier gilt das Erforderlichkeitsprinzip. Eine Betreuung darf also nur für solche Aufgabenkreise eingerichtet werden, die der Betroffene selbst nicht mehr besorgen kann. Typische Aufgabenkreise sind die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Familienrecht. Er übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt der Rechtsanwalt seine Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.

Rechtsanwalt Ulrich Kempf ist außerdem auf das Unfallversicherungsrecht spezialisiert. Nach einem Unfall müssen viele Versicherte leider die Erfahrung machen, dass die private Unfallversicherung nicht freiwillig zahlt. Herr Kempf unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung. Dabei kommt es seinen Mandanten zugute, dass er seit Jahren auch eine große Versicherungsgesellschaft vertritt, so dass er beide Seiten kennt.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Sowohl bei einem “Blechschaden” als auch bei einer Verletzung sollte ein Unfallbeteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Interessen zu wahren und seine Rechte durchzusetzen. Herr Kempf übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Er verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend.

Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in Strafverfahren, die nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf den Bürger zukommen können. Rechtsanwalt Ulrich Kempf unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, wenn Ihnen beispielsweise ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden. Außerdem übernimmt er die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis et cetera und ist Ihnen auch bei einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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