Christoph Raupach

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Raupach mit Schwerpunkten im Medizinrecht, Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht liegt seit 2004 in der Landauer Innenstadt am Obertorplatz. Sie finden die Kanzleiräume im Jugendstil-Geschäftshaus Jooss an der Ecke zur Marktstraße. Die historischen Räumlichkeiten sind mit moderner Informationstechnologie ausgestattet und bieten Möglichkeiten für Beratung und Besprechungen im individuellen oder größeren Rahmen. Beratungstermine werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben und bei Bedarf gerne auch vor Ort beim Mandanten wahrgenommen. Die Kanzlei ist in der Regel montags bis freitags von 08.30 bis 17.30 Uhr erreichbar.

Zum Mandantenstamm gehören gewerbliche Mandanten ebenso wie Privatleute und die öffentliche Hand. Rechtsanwalt Raupach übernimmt bundesweit die Beratung, Vertretung und Prozessführung sowohl in den Schwerpunktbereichen Medizinrecht, Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht als auch bei vielen anderen Anliegen. Seine Mandanten stammen aus dem Raum Landau und der Südpfalz, aus dem übrigen Süddeutschland und aus dem gesamten Bundesgebiet. Insbesondere im Wirtschaftsrecht und Medizinrecht ergeben sich überregional Mandate, die mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel problemlos und effektiv betreut werden können.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Christoph Raupach
Reiterstr. 3-5
76829 Landau in der Pfalz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Raupach absolvierte sein Studium an den Universitäten in Mainz und Dijon/Frankreich und das Referendariat in Rheinland-Pfalz und in Montréal/Canada.

Die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1995. Seitdem ist er freiberuflich als Rechtsanwalt tätig. Vor der Gründung seiner hauptberuflichen Kanzlei war Rechtsanwalt Raupach von 1995 bis 2001 als Syndikus (fest angestellter Rechtsanwalt) in der pharmazeutischen Industrie tätig. Seit dieser Zeit bilden Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht und Medizinrecht mit Arzneimittelrecht die Schwerpunkte seiner Tätigkeit, die er seit 2001 in der eigenen Kanzlei ausübt.

Rechtsanwalt Raupach spricht und schreibt fließend Französisch und Englisch und verfügt über Kenntnisse in Italienisch. Er war 1992 Dozent für Wirtschaftsrecht und 2005 Dozent für Arzneimittelrecht.

Zum Bereich des Medizinrechts gehören das Arzneimittelrecht, das Apothekenrecht, das Berufsrecht der Ärzte mit dem Vertragsarztrecht und Gebührenrecht, aber auch das Recht der Krankenversicherung und das Arzthaftungsrecht.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Pharmarecht und in Verfahren der Arzneimittelzulassung ist Rechtsanwalt Raupach Spezialist für Arzneimittelrecht, das heißt für rechtliche Fragen von der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung bis zu Produktion, Zulassung und Vertrieb von Arzneimitteln einschließlich der Heilmittelwerbung.

Das Medizinrecht umfasst außerdem die Gestaltung von Kooperationen und Organisationsformen der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten und deren Praxen. Dazu gehören etwa Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis), medizinisches Versorgungszentrum oder Zweigpraxis.

Der Schwerpunkt Wirtschaftsrecht beinhaltet vorrangig das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz und das branchenbezogene Wirtschaftsrecht.

Beim Gesellschaftsrecht kann es um die Auswahl der passenden Rechtsform, Gründung eines Unternehmens, Gestaltung oder Änderung von Gesellschafts-verträgen, Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Aufsichtsräten oder von Geschäftspartnern einer GmbH, Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Kommanditgesellschaft (KG) gehen. Auch die rechtliche Betreuung einzelkaufmännischer Unternehmen und der Betriebe der Landwirte und Winzer gehört hierher.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die Abgrenzung, Gestaltung, Verteidigung und Abwehr vor allem von Markenrechten und Urheberrechten oder von Maßnahmen der Werbung nach dem Wettbewerbsrecht. Auch die Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen über Schutzrechte wird gerne übernommen.

Da in diesem Bereich Aktivitäten im Internet und mittels elektronischer Medien immer mehr an Relevanz gewinnen, ergeben sich hier Überschneidungen zum Internet-Recht und IT-Recht.

Im Rahmen des Wirtschaftsrechts bietet Rechtsanwalt Raupach zudem die umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und Wettbewerbern an. Ziel ist stets die Schaffung eines Mehrwertes oder die Vermeidung von Einbußen für das Unternehmen durch die rechtliche Tätigkeit, die kein Selbstzweck sein sollte. Die Fragestellungen unterscheiden sich je nach der Branche wie etwa Handwerk, produzierendes Gewerbe, Einzelhandel, Versandhandel, beratende Berufe, Weinbau, Landwirtschaft, Immobilienwirtschaft, Gastronomie.

Kaum ein beruflicher oder privater Lebensbereich kommt ohne Verträge und manchmal auch nicht ohne Streitigkeiten über Verträge aus. Im Vertragsrecht betreut Herr Raupach Sie deshalb bei der Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen, Geschäftsbedingungen und vertraglichen Ansprüchen ebenso wie bei deren Abwehr.

Weil Verträge im Medizinrecht und Wirtschaftsrecht zum Alltag gehören beschäftigt sich Rechtsanwalt Raupach besonders in diesen Schwerpunktgebieten seit vielen Jahren mit der wirkungsvollen und interessengerechten Gestaltung deutscher und internationaler Verträge. Wer bei der Vertragsgestaltung versiert ist kann auch im Streitfall mit Vertragsinhalten und Rechtsfolgen erfolgreich umgehen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de