Christian Baumann
Kurzprofil
Die Kanzlei Baumann in Landau wurde 2005 von Rechtsanwalt Christian Baumann gegründet.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Baumann hat sich auf die Vertretung in Strafsachen spezialisiert und vertritt seine Mandanten bundesweit.
Die modernen Kanzleiräume sind in der Rheinstraße 2a, in unmittelbarer Nähe zum Amts- und Landgericht Landau. Durch die zentrumsnahe Lage haben Sie einen guten Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind in unmittelbarer Nähe Parkplätze vorhanden.
Die Ausstattung der Kanzlei entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Rechtsanwalt Baumann legt Wert auf eine umfassende Fachbibliothek, unterstützt auch durch modernste Technik. Das fachlich qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.
Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit Rechtsanwalt Baumann auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung auch im Hause der Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Christian Baumann - Rheinstr. 2 a
76829 Landau in der Pfalz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (6341) 927575
- Telefax
- +49 (6341) 948907

Fachgebiete/Charakteristika
Nach dem Abitur begann Christian Baumann das Studium der Rechte an der Universität Mainz. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte er sein Referendariat am Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken. Der Jurist, seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und durch die jüngste Gesetzesänderung auch vor allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Christian Baumann ließ sich als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Perrey & Straub in Landau nieder. Der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und ständige Erreichbarkeit ist dem engagierten Rechtsanwalt wichtig. Er sieht es nicht zuletzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die anwaltliche Tätigkeit Herrn Baumann ist vielseitig, so auch die Fähigkeiten des Juristen. Bekannt ist er für sein Verhandlungsgeschick und seine durchsetzungsstarke Interessenvertretung.
Rechtsanwalt Baumann korrespondiert auch in Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Baumann berät und vertritt Sie im Strafrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten!
- Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten?
- Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt?
- Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde?
- Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht?
- Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten?
Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Machen Sie keine Angaben, ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten, nur Ladungen von Gericht und Staatsanwalt sind verpflichtend. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen “unglücklicher Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer Anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (...wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen...) sind völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen. Holen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion, auch hier gilt: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Baumann. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Christian Baumann. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen. Die praktische Erfahrung und das Engagement von Strafverteidiger Baumann liefern die Grundlage für ein erfolgreiches Strafverfahren.
Im Betäubungsmittelrecht hat sich ein “Strafrecht im Strafrecht” entwickelt, in dem die Einbeziehung der Rechtsprechung und die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend für den Verfahrensausgang ist. Mehr noch als in sonstigen Verfahren ist der Grundsatz, dass keinerlei Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung gemacht werden sollten, hier für ein entsprechendes Ergebnis von entscheidender Bedeutung. Als Beispiel sei die Rechtsprechung zu den sogenannten “Bewertungseinheiten” genannt, wonach im Falle des Handeltreibens aus einem bestehenden Vorrat dies rechtlich als eine Handlung zu bewerten ist. Auch besteht in einer sinnvollen Inanspruchnahme des § 31 BtMG eine Möglichkeit zur Verfahrensbeeinflussung, die jedoch nur im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden sollte.
Aber auch im Falle einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe haben Sie Rechte, die Rechtsanwalt Baumann für Sie wahrt und umsetzt. Dazu gehören Planung des Vollzugs, Unterbringung, Schriftwechsel, Disziplinarmaßnahmen oder Arbeit und mögliche Ausbildungen und Weiterbildungen. Zu Fragen der Rechtsbehelfe werden Sie von Christian Baumann unterstützt, der in diesem Bereich fundierte Erfahrung vorweisen kann.
Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen.
- Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
- Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
- Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
- Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
- Wer zahlt die Arztkosten?
- Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
- Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
- Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
- Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?
Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Durch Christian Baumann werden Sie, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten, umfassend und kompetent beraten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Christian Baumann finden die Betroffenen kompetente Beratung.
Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung Herrn Baumanns Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.
Hier hat er es sich zur Aufgabe gemacht, ihre bereits titulierten Forderungen einem Erlös zuzuführen und säumige Schuldner zu verfolgen.
Ebenso bemüht sich Rechtsanwalt Baumann für Sie um einvernehmliche Lösungen mit Gläubigern, deren Forderungen Sie nicht (mehr) bedienen können.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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