René Sobirai
Kurzprofil
Rechtsanwalt Rene Sobirai gründete seine eigene Kanzlei im Jahr 2003, nachdem er mehrere Jahre für eine andere Rechtsanwaltskanzlei tätig gewesen war. Die Tätigkeitsfelder der eigenen Kanzlei sind breitgefächert. Neben Familienrecht und Erbrecht bearbeitet der Jurist Mandate aus dem Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Vertragsrecht und dem Insolvenzrecht.
Die Kanzleiräume sind zentral in Gera direkt neben der Einkaufszone Wiesestraße gelegen. Für Mandanten mit Pkw gibt es kanzleieigene Parkplätze vor dem Haus. Im Übrigen ist die Kanzlei durch die nahegelegenen Straßenbahnhaltestellen gut an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr direkt mit Herrn Sobirai vereinbart werden. Im Bedarfsfall sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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René Sobirai - Arminiusstr. 22
07548 Gera
Thüringen
Deutschland
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Fachgebiete/Charakteristika
René Sobirai wurde 1972 in Borna geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Halle/ Saale Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Sobirai im Landgerichtsbezirk Leipzig. Der Jurist, seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
An seiner Tätigkeit reizen den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von optimalen Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtsstreitkosten werden von René Sobirai bereits im Vorfeld vermieden. Dabei ist Herr Sobirai nicht auf bestimmte rechtliche Themen festgelegt, gerade die Vielfältigkeit reizt ihn an seiner Tätigkeit.
Im Zivilrecht ist Rechtsanwalt René Sobirai Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er behandelt alle rechtlichen Probleme, die in dieses Rechtsgebiet fallen. Das Zivilrecht ist ein relativ großes Rechtsgebiet, denn es regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander, und fast alle Rechtsfragen des Alltags fallen in dieses Ressort.
Dazu gehört auch das Mietrecht. Unklarheiten beispielsweise zu Betriebskosten, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Kaution, Mieterhöhung und allgemeine Fragen zum Thema Mietvertrag werden von Herrn Sobirai qualifiziert und ausführlich besprochen, um dann die adäquaten rechtlichen Schritte einzuleiten.
Des Weiteren ist Rechtsanwalt Sobirai im Vertragsrecht tätig, welches vor allem die Erstellung und Überprüfung von Kaufvertrag, Leasingvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag und Darlehensvertrag beinhaltet. Zudem verfasst und kontrolliert er Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG).
Oft kann es auch bei Vertragsverhandlungen oder nach Abschluss des Vertrages zu Konflikten kommen, die in einem möglichen Schadensersatzanspruch münden. Hier kann entweder eine außergerichtliche Streitbeilegung durch Herrn Sobirai einsetzen, oder er hilft seinen Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Ferner können Sie Rechtsanwalt René Sobirai im Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Der Jurist überprüft und gestaltet Ihren Arbeitsvertrag und klärt Fragen bezüglich Urlaubsregelung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitregelung, befristetem Arbeitsvertrag, Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX). Sind Sie von einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber betroffen, prüft Herr Sobirai die soziale Rechtfertigung Ihrer Kündigung und wird gegebenenfalls eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht für Sie erheben.
Des Weiteren ist das Strafrecht und das Verkehrsstrafrecht eines seiner Arbeitsgebiete. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl und Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag und Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgung geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Gerade im Verkehrsstrafrecht ist eine Rechtsberatung sehr sinnvoll. Nach einem Verkehrsunfall ist es meist ratsam, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da eventuell Personenschäden oder Sachschäden entstanden sind. Den entstandenen Schaden ohne juristischen Beistand abzuwickeln, kann sich unter Umständen als nicht wiedergutzumachender Fehler herausstellen.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Sobirai ist das Familienrecht. Das Familienrecht betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel bei Fragen zu Unterhaltsanspruch und Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Aber auch bei anderen Problemen wie Zugewinnausgleich, Güterrechtsbestimmung und Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Sobirai wenden.
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier betreut Herr Sobirai kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, das Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Auch auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz ist Rechtsanwalt René Sobirai stark engagiert. Es gilt, frühzeitig Kontakt zu ihm zu suchen, denn je früher die Probleme erkannt und beseitigt werden, umso größer ist die Chance für den Mandanten, eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Dies gilt gerade auch für Gewerbetreibende, die aufgrund schlechter wirtschaftlicher Situation ihr Gewerbe einstellen und Insolvenz beantragen müssen. Sein Hauptaugenmerk im Insolvenzrecht liegt vor allem darauf, den alltäglichen Ablauf des Mandanten aufrechtzuerhalten, Lösungen mit den Gläubigern zu finden und operative sowie strategische Entscheidungen zu treffen. Um für die jeweiligen Gegebenheiten und Umstände gerüstet zu sein, erweitert er sein Know-how ständig und kann Sie auch auf diesem Gebiet fachkundig beraten.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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