Markus Czempik

Kanzlei Weidauer

Fachgebiete/Charakteristika

Markus Czempik wurde 1973 in Leipzig geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er von 1994 bis 2002 an der Universität Leipzig. Im Anschluss hieran folgte das Referendariat am Landgericht Zwickau. Von 2004 bis 2005 war er zunächst juristischer Mitarbeiter in der Kanzlei Weidauer Rechtsanwälte, bevor er seit 2005 als zugelassener Rechtsanwalt dort fest angestellt wurde.

Rechtsanwalt Czempik absolvierte diverse Anwaltslehrgänge zum Thema Verkehrsunfallrecht. Er spricht fließend Englisch und Russisch, die er als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Schwerpunktmäßig betreut der Jurist Mandate im Ausländerrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Straf- und Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht. Außerberuflich ist Herr Czempik Mitglied eines großen Leipziger Fußballvereins.

Rechtsanwalt Markus Czempik bietet Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere auf den Gebieten, Ausländerrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Straf- und Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht.

Ein besonderes Augemerk des Rechtsanwalts liegt auf dem Ausländerrecht, welches Nichtdeutsche betrifft. Es ist ein Teil des öffentlichen Ordnungsrechts und Verwaltungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Ausländerrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis), Arbeitsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Staatsangehörigkeit, Asyl, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.

Zudem liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Czempik auf dem Arbeitsrecht. Dieses bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Markus Czempik berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Er steht Ihnen auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Herr Czempik berät und vertritt Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen.

Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Herr Czempik Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.

Ein weiteres Fachgebiet des Rechtsanwalts liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Herr Czempik prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Czempik.

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung ist ein weiteres Fachgebiet von Markus Czempik. Das Verkehrsrecht erstreckt sich aber auch auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Chancen zur Bewältigung der MPU zu erhöhen oder Sperrfristen zu verkürzen.

Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Czempik als Rechtsbeistand zu konsultieren. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Czempik bei der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung mit Rat und Tat zur Seite. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Herr Czempik Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Markus Czempik in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Czempik.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
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