Harald Muras

Fachgebiete/Charakteristika

Harald Muras wurde 1946 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur begann er seine Studien der Rechte an den Universitäten Gießen, Frankfurt und Hamburg. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Muras beim Land Niedersachsen. Der Jurist, 1976 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Harald Muras korrespondiert auch in Englisch und Schwedisch.

Herr Muras kann auf eine langjährige anwaltliche Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von Harald Muras unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.

Rechtsanwalt Muras ist für seinen sicheren Umgang mit komplizierten Rechtsmaterien, für seine Gelassenheit und Unaufgeregtheit sowie für seine erfolgreiche Verhandlungsführung bekannt. Als seine größte juristische Stärke bezeichnet Herr Muras seine Entscheidungsfähigkeit und Risikoeinschätzung.

Rechtsanwalt Harald Muras berät und vertritt Sie im Arzthaftungsrecht, Strafrecht, Ausländer- und Asylrecht, Sozialrecht und Familienrecht.

Als Spezialgebiet von Herrn Muras sind das Medizinrecht und das Arzthaftungsrecht zu nennen. Darunter fallen allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Generell erstreckt sich das Medizinrecht auf das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus umfasst es neben dem Honorarrecht betreffs Privatpatienten und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung). Das allgemeine Berufsrecht der Ärzte umfasst die Approbationsordnung (AO) sowie die ärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern. Regeln für das Verhältnis zwischen den einzelnen Ärzten finden sich im Wettbewerbsrecht (beispielsweise Werbeverbot und Recht der Praxisübertragung). Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwalt Muras vertritt Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler).

Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es bereits höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Muras. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Harald Muras. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.

Im Übrigen vertritt der Jurist Sie auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Wesen der Revision besteht im grundsätzlichen Ausschluss der Tatsachenfeststellung von der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht. Das Verfassen einer Revision ist ein komplizierter Vorgang. Unerlässlich sind hierfür die fundierte Kenntnis der entsprechenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie schlicht eine langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen. Die praktische Erfahrung und das Engagement von Rechtsanwalt Muras ist schließlich die Grundlage für Ihren Erfolg.

Harald Muras ist im Ausländerrecht und Asylrecht tätig. Der Volljurist klärt Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung et cetera. Er prüft für seine Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung bei Problemen der Zuwanderung, der Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft und der Freizügigkeit erwarten. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich der Rechtsanwalt auch mit dem Arbeitsamt auseinander. Wenn Sie von einer Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Harald Muras als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Bei Problemen um Asylantrag, Asylverfahren, Duldung und so weiter ist der Volljurist ebenso eine kompetenter Ansprechpartner.

Der Jurist berät und vertritt Sie kompetent im Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Auch das Sozialrecht unterliegt aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Rechtsanwalt Muras begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.

Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit.

Häufig sind schwierige sozialrechtliche Fragen für Mandanten zu klären, welche sich befassen mit Erwerbsfähigkeit, partieller und voller Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfallrente, privater Unfallversicherung, Leistungen nach dem SGB II wie Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialgeld und nach SGB XII, Pflegegeld, Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege.

Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich des Juristen das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere die Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft sowie die Anrechnung des Nachteilsausgleichs wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der Kfz-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa bei der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.

Rechtsanwalt Harald Muras berät und vertritt Sie im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst alles, was mit der Familie, insbesondere deren Gründung, den Kindern und der Auflösung der Familie zusammenhängt.

Von besonderer Bedeutung sind — auch für vertragliche Regelungen — das Unterhaltsrecht der Kinder und der Ehegatten, die Verteilung von Hausrat und Vermögen einschließlich der Schulden sowie die Regelung des Ausgleichs der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche (Versorgungsausgleich).

Im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute und der nachfolgenden Scheidung sind die Fragen der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder, des Umganges mit diesen, des Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhaltes, der Aufteilung des Hausrates, der Nutzung der ehelichen Wohnung und der Verteilung des Vermögens sowie des Versorgungsausgleiches zu regeln.

Ziel der Tätigkeit ist es, die familienrechtlichen Angelegenheiten für den Mandanten möglichst konfliktfrei zu lösen, insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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