Evelin Hübner
Fachgebiete/Charakteristika
Evelin Hübner absolvierte ihr Studium der Rechte an der Friedrich - Schiller Universität Jena. Die Juristin, 1990 als Rechtsanwältin zugelassen und nimmt auf Wunsch bundesweit Ihre Interessen war.
An ihrer Tätigkeit reizt die Juristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Nach ihrer Überzeugung bedarf es oft einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung.
Rechtsanwältin Evelin Hübner berät und vertritt Sie im Strafrecht, Ausländer- und Asylrecht sowie im Familienrecht
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter erhalten? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es bereits höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Evelin Hübner. Sie kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie auf die gesunde Konfliktfreudigkeit der Rechtsanwältin. Sie wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen. Langjährige Erfahrung sowie Engagement und Kenntnisse der Rechtsprechung liefern die Grundlage für erfolgreiche Strafverteidigung, ebenso wie ein kollegialer Erfahrungsaustausch im Verein Leipziger Strafverteidiger e.V.
Auch in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, das betrifft die Durchführung von Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, also die Altersgruppe 14 bis 21 Jahre, verfügt die Juristin über reiche Erfahrungen und das erforderliche Einfühlungsvermögen.
Selbst im Falle einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe haben Sie Rechte, die Frau Hübner für Sie wahrt und umsetzt. Dazu gehören Planung des Vollzugs, Unterbringung, Schriftwechsel, Disziplinarmaßnahmen oder Arbeit sowie mögliche Ausbildung und Weiterbildung.
Wollen Sie Ihre Rechte als Geschädigter einer Straftat durchsetzen, kann die Juristin Ihnen ebenfalls Hilfe und Unterstützung leisten, sowohl im Rahmen einer Nebenklage als auch im Adhäsionsverfahren, bei dem es um die Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche wie Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld im Strafverfahren gegen den Täter geht.
Auf Grund ihrer reichhaltigen Erfahrungen im Rahmen der Strafverteidigung ist es Frau Hübner auch möglich Sie im Rahmen einer Zeugenaussage als Zeugenbeistand zu begleiten. Gerade in rechtlich komplizierten Angelegenheiten ist es für den einzelnen schwer abzuschätzen, wie weit die ihm an die Hand gegebenen Rechte reichen, oder wo sich für den Zeugen selbst eine strafrechtliche Relevanz ergibt.
Bei der Wahrnehmung der Interessen Ihrer Mandanten macht Frau Hübner dabei keinen Unterschied zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung, die ebenso zu den Aufgaben eines Strafverteidigers gehört.
Im Ausländerrecht und Asylrecht klärt die Juristin Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung etc. Sie prüft für ihre Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt ihre Interessen gegenüber den Behörden und Gerichten. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung zu Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich die Rechtsanwältin auch mit der Agentur für Arbeit auseinander. Sie wird Widerspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben. Bei Problemen um Asylantrag, Asylverfahren, Duldung und so weiter ist die Juristin ebenso eine kompetente Ansprechpartnerin.
Rechtsanwältin Evelin Hübner berät und vertritt Sie auch im Familienrecht. Insbesondere im Eherecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, und Kindschaftsrecht.
Das von Rechtsanwältin Hübner praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von ihr vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung münden kann. Vertrauen Sie hier auf die langjährige berufliche Erfahrung und fachliche Kompetenz von Rechtsanwältin Evelin Hübner.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Evelin Hübner
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


