Torsten Müsse
Fachgebiete/Charakteristika
Torsten Müsse, geboren 1967, studierte an den Universitäten in Bielefeld und Hamburg Jura. Er absolvierte sein Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg und ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Müsse ist Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein.
Rechtsanwalt Torsten Müsse bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung im Verkehrsrecht und Strafrecht.
Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: Eine kleine Unachtsamkeit genügt, und schon hat es “gekracht”. Eine Vielzahl von Fragen stellt sich nach einem Verkehrsunfall. Bin ich schuld? Ist der Unfallgegner alleine schuld? Wer ersetzt den Schaden? Welche Ansprüche habe ich? Was muss ich tun, um zu meinem Recht zu kommen?
Bereits bei einem Unfall, welcher nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich oft viele Probleme, auch wenn meist auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie viel?
Um solche und andere Probleme zu lösen, berät und vertritt Herr Müsse seine Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen — die Tätigkeit eines Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Rechtsanwalt Müsse Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht Torsten Müsse auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Torsten Müsse
- Hölertwiete 8
21073 Hamburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (40) 76794747
- Telefax
- +49 (40) 76794750

- Homepage
- http://www.rechtsanwaelte-bem.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Torsten Müsse ist seit 2003 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Torsten Müsse die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Torsten Müsse.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Müsse als Vorsitzender eines Hamburger Fußballvereins.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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