Rita Belter

Kanzlei Belter & Wallek

Fachgebiete/Charakteristika

Rita Belter wurde 1975 in Sachsen geboren. Sie studierte von 1993 bis 1999 an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden und in Berlin. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt sie am 1. September 2003 nach einer einjährigen Tätigkeit als freie Mitarbeiterin einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsanwältin Belter korrespondiert bei Bedarf in gutem Englisch.

Rechtsanwältin Rita Belter ist vorrangig im Strafrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht aber auch im Allgemeinen Zivilrecht tätig.

Frau Belter ist eine Spezialistin auf dem Gebiet Strafrecht. Seit Juli 2007 ist sie dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Abwehr von staatlichen Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen ist die wichtigste Aufgabe, zu der eine Rechtsanwältin als Ihre Strafverteidigerin in Erscheinung tritt.

Die strafrechtliche Beratung und Vertretung beginnt zumeist mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, kann aber auch in jedem anderen Stadium erfolgen. Die Gefahren eines Strafverfahrens für die Berufswahl, den Arbeitsplatz, Fahrerlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis etc. spielen hierbei eine große Rolle. Frau Belter berät hinsichtlich der vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafverfahrens und vertritt die Interessen ihrer Mandanten engagiert im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Weitere Schwerpunkte sind die Verteidigung gegen Untersuchungshaft, Unterbringung, Durchsuchung und Beschlagnahme und die gerichtliche Vertretung sowie die Vertretung in der der Strafvollstreckung.

Frau Belter arbeitet eng mit dem gemeinnützigen Verein AMAL zusammen. Dieser bietet Hilfe für Betroffene rechter Gewalt. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit berät und vertritt Rechtsanwältin Belter Mandanten in Nebenklageverfahren sowie zivilrechtlich zur Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen. Durch anwaltliche Vertretung der Geschädigten im Strafprozess kann unabhängig von der Staatsanwaltschaft Einfluss auf den Gang des Verfahrens, insbesondere durch die Stellung von Beweisanträgen etc. genommen werden. Zudem ist das Auftreten eines Zeugenbeistandes hilfreich, wenn die Verletzten vor Gericht aussagen müssen. Selbstverständlich ist Prozesskostenhilfe möglich (§§ 397a, 406g Abs. 3 StPO), auch die einstweilige Beiordnung eines Nebenklagevertreters oder Zeugenbeistandes ist vorgesehen. Lassen Sie sich hier von Rechtsanwältin Belter beraten und vertreten.

Rita Belter übernimmt Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Dieses beinhaltet das Wohnraummietrecht und das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner, das Mietverhältnis kann auf Dauer keinen Bestand haben. Statt ständiger Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Wenden Sie sich als Mieter bei Problemen mit Ihrem Vermieter an Rechtsanwältin Belter.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rita Belter erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammen treffen, wird von Frau Belter kompetent beraten und betreut.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rita Belter liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rita Belter hilft Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.


 

Fachanwalt für Strafrecht

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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