Knut Weidauer
Fachgebiete/Charakteristika
Knut Weidauer wurde 1956 in Dornreichenbach in Sachsen geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1976 bis 1983 an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Von 1983 bis 1990 war er Vorsitzender Richter am Bezirksvertragsgericht Leipzig unter anderem für Bausachen. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und besitzt seit 1995 die Zulassung beim Oberlandesgericht Dresden.
Herr Weidauer spricht fließend Englisch und Russisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Er ist bei der Britischen Botschaft als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Straf- und Steuerstrafrecht, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht und Wirtschaftsrecht. Er absolvierte diverse Anwaltslehrgänge zum Thema Strafrecht.
Als Schwerpunkte von Rechtsanwalt Knut Weidauer sind das Straf- und Steuerstrafrecht, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Wirtschaftsrecht und Allgemeines Zivilrecht zu nennen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Verteidiger im Steuerstrafrecht ist Rechtsanwalt Weidauer in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Aus diesem Grund bedarf es schnell fachkundigen Rates und qualifizierter Verteidigung. Das Steuerstrafrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagworten Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Herr Weidauer durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt.
Knut Weidauer berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Diese erstrecken sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Hierbei geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Weidauer als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Auch wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie von Rechtsanwalt Weidauer kompetent und umfassend beraten.
Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Beratung und Betreuung durch Rechtsanwalt Weidauer liegt im Ehe- und Familienrecht. Das Familienrecht umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Die Kanzlei bietet Ihnen neben der Abwicklung von Trennung und Scheidung auch die Möglichkeit der Mediation und einvernehmlicher Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs-, und Scheidungslagen. Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten, vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge), mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Knut Weidauer ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation gerade im Familienrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.
Ein weiteres Beratungsfeld von Rechtsanwalt Weidauer ist das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG et cetera) sowie die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften.
Rechtsanwalt Knut Weidauer hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Knut Weidauer - Philipp-Rosenthal-Str. 5
04103 Leipzig
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (341) 2257190
- Telefax
- +49 (341) 2257191

- Homepage
- http://www.kanzlei-weidauer.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


