Sabine Veh
Kurzprofil
Sabine Veh erhielt 1991 die Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft. Seit 1992 ist sie als selbstständige Rechtsanwältin in Neustadt tätig. Zusammen mit ihrem Kollegen, einem Steuerberater, unterhält sie eine moderne Kanzlei im Stadtteil " Hambacher Höhe". Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Bussen zu erreichen. Parkplätze sind am Haus vorhanden.
Frau Veh ist auf allen Gebieten des Zivilrechts tätig.
In den Zeiten von 9-12 Uhr sowie von 14- 16.30 Uhr vereinbart Rechtsanwältin Veh gerne telefonisch persönliche Beratungstermine mit Ihnen,die auch außerhalb dieser Zeit liegen dürften. Dabei kommt es ihr auf den Kontakt mit ihren neuen Mandanten an, um sich eine erstes Bild ihrer individuellen Rechtsprobleme machen zu können. Das Beratungsgespräch kann so bereits optimal vorbereitet werden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Sabine Veh
- Dochnahlstr.20
67434 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (6321) 3961-0
- Telefax
- +49 (6321) 3961-11

Fachgebiete/Charakteristika
Frau Veh ist in Neustadt aufgewachsen. Nach ihrem Studium in Freiburg war sie zunächst als Praktikantin in einem Notariat in Frankreich tätig. Als Referendarin und junge Anwältin sammelte sie in verschiedenen Stationen in Karlsruhe und nochmals in Frankreich - diesmal in einer Rechtsanwaltskanzlei - Berufserfahrungen.
Da sie sich dadurch verhandlungssichere Kenntnisse der französischen Sprache angeeignet hat, berät sie ihre Mandanten auch gerne auf französisch. Dies gilt auch für die englische Sprache, die sie ebenfalls gut spricht.
Ein Schwerpunkt ihrer juristischen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.
Das wirtschaftliche Leben in Deutschland wird entscheidend von privaten Zusammenschlüssen, den Gesellschaften, geprägt. Deren Bildung erweist sich immer dann als sinnvoll und notwendig, wenn es darum geht, persönliche und finanzielle Ressourcen mehrerer Personen für die Verfolgung gemeinsamer Zwecke dienstbar zu machen.
Frau Veh berät ihre Mandanten in allen Belangen dieser privaten Organisationen.
Ob bei Fragen bezüglich der Gründung, des inneren Aufbaus oder der Auseinandersetzung, bei der Frage nach der Haftung der an der Gesellschaft beteiligten Personen, oder wenn der Gesellschaftsvertrag zu gestalten ist - sie ist immer eine kompetente und engagierte Beraterin.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit bildet das gesamte Familienrecht.
In allen möglichen Phasen einer Ehe, vom Verlöbnis über die Eheschließung bis hin zu Trennung oder Scheidung, auch bei Lebenspartnerschaften oder nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften, können für alle Partner und deren Kinder wichtige Rechtsfragen entstehen. Frau Veh behandelt diese Probleme mit besonderem Engagement und Sorgfalt, da sie das Leben der Beteiligten unmittelbar beeinflussen.
Ihre Erfahrung zeigt sich auch bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Darüber hinaus betreibt Frau Veh viele Fälle aus dem Mietrecht, sei es Wohnraum- oder gewerbliche Miete.
Sie vertritt dabei die Interessen des Vermieters bereits ab der Gestaltung des Mietvertrages, über Mieterhöhungsmöglichkeiten oder formgerechte Kündigungen und hilft, wenn die Mietzahlung ausbleibt.
Ebenso vertritt Frau Veh die Interessen des Mieters, der vor Vertragsschluß den Mietvertrag prüfen lassen möchte, sich gegen eine Mieterhöhung wendet oder die Beseitigung von Mängeln alleine nicht durchzusetzen vermag.
Frau Veh ist am Amtsgericht Neustadt, am Landgericht Frankenthal und am Oberlandesgericht Zweibrücken als Rechtsanwältin zugelassen und bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Spezialitäten
Heutzutage sind sowohl das Gesellschaftsrecht, als auch das Familienrecht eng mit dem Steuerrecht verknüpft. Steuerrechtliche Aspekte beeinflussen sehr häufig die Wahl der Gesellschaftsform und auch den weiteren Ablauf der Unternehmung. Ebenso spielen steuerrechtliche Kenntnisse im Familienrecht, insbesondere bei Unterhaltsfragen, eine erhebliche Rolle. Um Ihren Belangen auch diesbezüglich zum Erfolg zu verhelfen, hat Frau Veh sich mit einem Steuerberater zu einer Sozietät zusammengeschlossen. Dieser kann, nach Wunsch, bei steuerrechtlichen Fragen konsultiert werden, sollte Ihnen nicht bereits ein Steuerberater zur Seite stehen.
Für die Behandlung familienrechtlicher Angelegenheiten nimmt Frau Veh sich gerne viel Zeit. Sie weiß, wie wichtig es ist, einfühlsam mit diesen privaten Themen umzugehen. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder involviert sind. Frau Veh ist Mutter von zwei Kindern und kann die schwere Belastung der „Kleinen“ durch Probleme in der Familie nachempfinden. Daher hat sie es sich zum Ziel gemacht, die Belange der Kinder bei der Beratung von Familien so gut es geht zu berücksichtigen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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