Andreas Lingenfelser
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Lingenfelser wurde 1973 in Pforzheim geboren. Nach dem Abitur studierte er an den Universitäten in Augsburg, Lausanne und Straßburg Rechtswissenschaften. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Landgericht Augsburg mit mehreren Ausbildungsstellen, unter anderem in einer französischen Rechtsanwaltskanzlei. Seit 2002 ist er als Volljurist zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Berufsbegleitend nahm Rechtsanwalt Lingenfelser gleichzeitig an einem Fachanwaltskurs im Steuerrecht teil. Im Anschluss daran spezialisierte er sich im Studium zum Master of Laws (LL.M) an den Universitäten Exeter, Straßburg und Dresden im Intellectual Property Law (Marken-, Urheber-, Kartell- und Wettbewerbsrecht).
Mehrjährige Berufserfahrung sammelte er in einer größeren mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei und arbeitete mehrere Monate bei Gregory, Rowcliffe & Milners in London. Andreas Lingenfelser war überdies Lehrbeauftragter an der Universität Straßburg (Frankreich). Seit 2007 ist er Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Herr Lingenfelser hält Vorträge und publiziert zum Gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht.
Andreas Lingenfelser ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI). Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Zudem spricht er gut Italienisch.
Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Andreas Lingenfelser sind nationales und internationales Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und IT- und EDV-Recht.
Ein Schwerpunkt Herrn Lingenfelsers ist das nationale und internationale Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus kommen Nebengesetze wie das Wechselgesetz (WG) und Scheckgesetz (ScheckG), der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht hinzu.
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus auch zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag.
Darüber hinaus plant und setzt Rechtsanwalt Lingenfelser eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert. Herr Lingenfelser berät und betreut Sie auf allen handelsrechtlichen Gebieten. Dabei gestaltet, entwirft und überprüft er insbesondere einen nationalen und internationalen Handelsvertretervertrag, Vertriebsvertrag, Liefervertrag und Franchise-Vertrag. Er berät und vertritt Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen über Streitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen.
Seit 2007 führt Rechtsanwalt Andreas Lingenfelser den Titel “Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Steuerrecht und Vertragsrecht vertritt Rechtsanwalt Lingenfelser einen ganzheitlichen Ansatz, überprüft bestehende Strukturen und berät Sie im Hinblick auf notwendige Änderungen und Verbesserungen. Dies erfolgt in aller Regel in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Überdies vertritt er selbstredend Ihre Interessen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten, insbesondere in Veranlagungverfahren, Erhebungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren und Klageverfahren. Herr Lingenfelser entwirft und gestaltet die für Sie in Ihrer Lebens- oder Geschäftssituation jeweils notwendigen individuellen Verträge in allen Rechtsgebieten, wobei er diese Tätigkeit sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache anbietet. Er bietet in bestimmten Kernbereichen Systemverträge an, die eine schnelle und umfassende Absicherung für alle Ihre Vertragsbeziehungen ermöglichen. Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Lingenfelser liegt in seiner Fähigkeit, steuer-, gesellschafts- und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander zu verknüpfen, um so Mandanten nicht nur in einem Teilaspekt, sondern in der Zusammenschau und Abstimmung der verschiedenen Rechtsgebiete sinnvoll zu beraten.
Andreas Lingenfelser unterstützt Sie zudem juristisch auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, inklusive dem Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Patent- und Urheberrecht. Der gewerbliche Rechtsschutz stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch vom geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehört insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Gerade die Durchsetzung und Sicherung von Schutzrechten bestimmt in allen Unternehmensfragen den wirtschaftlichen Erfolg.
Rechtsanwalt Lingenfelser berät Sie bei der Markenauswahl und der Markenanmeldung, national wie international. Er führt für Sie Markenrecherchen und die Kollisionsüberwachung von Marken durch, verteidigt Ihre Marken-, Patent- und Urheberrechte im gerichtlichen wie auch im außergerichtlichen Verfahren. Zudem entwirft und gestaltet er für Sie spezifische Vereinbarungen wie Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen für die Nutzung und Vermarktung Ihrer Schutzrechte. Ferner überprüft Herr Lingenfelser Ihre Marketingstrategien nach rechtlichen Gesichtspunkten und hilft Ihnen, bestehende Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern schnell und wirksam durch Abmahnungen zu unterbinden.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Andreas Lingenfelser liegt im Informationstechnologierecht (IT-Recht) und im Recht der neuen Medien. Zahlreiche Rechtsgebiete spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind das Vertragsrecht der Informationstechnologien — einschließlich der individuellen Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) — sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Darüber hinaus bearbeitet Herr Lingenfelser Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Er gestaltet Ihren Provider-Vertrag und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business) und bearbeitet Fälle mit Bezügen zum Kennzeichenrecht. Das Domainrecht wird von ihm ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen. Darüber hinaus ist auch das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht entscheidend. Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht sowie das spezifische Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Gebiet wie auch die Themen Domainrecht, Web-Design und Datenschutz. Eine weitere Schnittstelle zum IT-Recht ist das Urheberrecht.
Rechtsanwalt Andreas Lingenfelser berät und vertritt Sie komplett und umfassend bei der Planung und Realisierung Ihrer IT- und EDV-Projekte. Er entwirft und überprüft Ihre Softwareverträge bis hin zu kompletten IT-Vertragspaketen im Bereich von Datenbankverträgen und trägt dafür Sorge, dass diese Projekte auf einer vertraglich soliden Grundlage realisiert werden können.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Andreas Lingenfelser - Schlossberg 20
75175 Pforzheim
Baden-Württemberg
Deutschland
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- Homepage
- http://www.lsh-anwaltskanzlei.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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