Frank Walter Duic
Kurzprofil
Die Kanzlei Duic in Dinslaken wurde von Rechtsanwalt Frank Walter Duic gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem kleinständischen Bereich.Die Kanzlei Duic kann auf Kooperationspartner sowie fachlich spezialisierte und kompetente Berufsträger in Netzwerken zurückgreifen. Im Bedarfsfall arbeitet die Kanzlei gern mit Ihrem jeweiligen Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater zusammen. Ist dies nicht möglich oder gewollt, ruft sie bei Bedarf entsprechende Dienstleistungen der mit ihr kooperierenden Beratungsunternehmen ab.
Die Büroräume der Kanzlei Duic sind in der Moltkestraße 5 in unmittelbarer Nähe des Amtsgerichts. Durch die Zentrumsnähe besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.
Kontakt
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Frank Walter Duic - Moltkestraße 5
46535 Dinslaken
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (2064) 465701 und 992617
- Telefax
- +49 (2064) 465703

- Homepage
- http://www.kanzlei-duic.de
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Frank Walter Duic wurde 1959 in Dinslaken geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an der Ruhr-Universität Bochum in Düsseldorf ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Duic im OLG-Bezirk Düsseldorf. Der Jurist, 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.Rechtsanwalt Duic ließ sich bewusst als Einzelanwalt nieder. Der unmittelbare Kontakt und die persönliche Betreuung der Mandanten stehen für den engagierten Juristen im Vordergrund.
Rechtsanwalt Frank Walter Duic berät und vertritt Sie im Erbrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Duic berät Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge ist von Ihrem Willen abhängig. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden.
Der Jurist berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht gehört seit rund 10 Jahren zur täglichen Praxis von Rechtsanwalt Duic. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Hinzu gehören die Themenbereiche Voraussetzungen einer Scheidung, Umgangsrecht, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat, Vermögen und Trennungs- und nachehelicher Unterhalt.
Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung insbesondere das Vertragsrecht, das Kaufrecht und den Bereich des Mietrechts.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es bereits höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwaltes bildet das Pflegeversicherungsrecht. Insoweit berät er Sie umfassend zu den Voraussetzungen der Sozialleistung und überprüft fehlerhafte Bescheide. Er vertritt Sie gegenüber den Pflegekassen und vor dem Sozialgericht.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de