Sigrid G. Brennemann

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Brennemann wurde 1999 gegründet. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Bereich des Arbeitsrechts, Sozialrechts und Verkehrsrechts ab. Besonders wichtig ist Rechtsanwältin Sigrid Brennemann ihr persönlicher Einsatz für die Mandanten und der direkte Kontakt. Für die Juristin besteht eine adäquate Mandantenberatung im Finden von interessensgerechten Lösungen.

Beratungstermine können jeweils in den Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit der Sekretärin vereinbart werden. Gegebenenfalls werden auch Termine vor Ort beim Mandanten oder außerhalb der Bürozeiten wahrgenommen.

Die Kanzleiräume sind in der Stadtmitte in direkter Nähe zur Wallonischen Kirche. Dort sind für Mandanten mit Pkw ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden. Durch die Nähe zum Marktplatz und den dortigen Busverbindungen ist die Kanzlei auch ideal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Sigrid G. Brennemann
Schnurstraße 11-13
63450 Hanau
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (6181) 923690
Telefax
+49 (6181) 9236923
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-brennemann.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Sigrid Brennemann studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt und absolvierte das anschließende Referendariat in Hanau. Frau Brennemann wurde 1994 als Rechtsanwältin zugelassen. An ihrer Tätigkeit reizt sie die Möglichkeit, Menschen zu helfen. Die individuellen Bedürfnisse der Mandanten werden großgeschrieben.

Die Konzentration auf die drei Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht zeugt von einer hochgradigen Spezialisierung, die mit entsprechender Sachkompetenz einhergeht.

So ist Sigrid Brennemann auch Fachanwältin für Sozialrecht und Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien, aber auch Arbeitgeber völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen, wird umso schwerer. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Frau Brennemann damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Sie berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat der Rechtsanwältin einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Sigrid Brennemann die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Brennemann zum Beispiel für Fragen hinsichtlich Teilzeit- und Befristungsrecht, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mitbestimmung, Betriebsrat, Freistellung, Abfindung, Fürsorge und Leistungsbeurteilung. Frau Brennemann berät Sie auch bei der Rückkehr in den Beruf nach der Babypause.

Da das Sozialrecht oftmals eng mit dem Arbeitsrecht verbunden ist, ist dieses Rechtsgebiet ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Frau Brennemanns. Die Juristin steht hier insbesondere zur Verfügung bei Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt, der Krankenkasse, der Rentenkasse oder der Berufsgenossenschaft. Die Rechtsanwältin begleitet ihre Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Zum Sozialrecht gehören alle Angelegenheiten der sozialen Sicherung und der Sozialversicherungssysteme. Das Rechtsgebiet umfasst unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld. Im Falle einer auftretenden Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls vertritt Frau Brennemann Sie bei Streitigkeiten gegenüber den Berufsgenossenschaften. Die Juristin klärt Ihre Ansprüche und steht Ihnen auch zur Seite bei Problemen bezüglich Unfallrente, privater Unfallversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenversicherung, Sozialgeld, Hartz IV und der Bedarfsgemeinschaft.

Für Erwerbsunfähige und Menschen ab 65 Jahren prüft die Rechtsanwältin beispielsweise Ansprüche nach den SGB II und SGB XII (Sozialgesetzbücher) auf Erhalt von Sozialhilfe, Pflegegeld, Pflegeheimkosten, Hilfe zur Pflege als eine Form der Sozialhilfe et cetera.

Weiter wird Rechtsanwältin Brennemann auch im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der fast immer mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Frau Brennemann als Rechtsbeistand zu konsultieren. Aufgrund ihrer Kompetenz ist Sigrid Brennemann Vertrauensanwältin beim Automobilclub von Deutschland (AvD).

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de