Beatrice Lang

Fachgebiete/Charakteristika

Das erste juristische Staatsexamen legte Beatrice Lang nach ihrem Studium der Rechte an der Universität Augsburg ab. Ihre Referendarzeit absolvierte Frau Lang im OLG-Bezirk München. Die Juristin, 2004 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwältin Lang korrespondiert auch in Englisch und Rumänisch.

Frau Lang absolvierte den theoretischen Ausbildungsteil zur Fachanwältin für Familienrecht.

An ihrer Tätigkeit reizt die Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihr sehr wichtig. Nach der Überzeugung der Rechtsanwältin bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Rechtsanwältin Beatrice Lang berät und vertritt Sie im Familienrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Verkehrsrecht und Insolvenzrecht.

Frau Lang berät und vertritt Sie im Familienrecht, insbesondere im Eherecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, und Sorgerecht. Zusätzlich ist die Juristin als Verfahrenspflegering tätig. Sie hat hier die Aufgabe, Verfahren im Interesse von Betroffenen zu vertreten, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen sowie an Anhörungen teilzunehmen. Als Verfahrenspflegerin teilt sie dem Mandanten mit, wie das gerichtliche Verfahren läuft, so wie sie auch darauf achtet, dass alle Hilfen für den Betroffenen ausgeschöpft werden. Vertrauen Sie hier auf das Engagement und die besorgte Interessenvertretung von Rechtsanwältin Lang.

Das von Frau Lang praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von ihr vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten, wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragsrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, eine Rechtsanwältin neben sich zu wissen, welche die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen:

  • Wie finde ich an anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Wie kann ich meine Ansprüche gegen einen ausländischen Schädiger geltend machen?
  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Ist es sinnvoll einen Gutachter zu bestellen und wer zahlt die Kosten dafür?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall auch für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Ich möchte mein Fahrzeug selbst reparieren, kann ich dafür auch Schadensersatz verlangen?
  • Was ist ein Totalschaden und was steht mir in diesem Fall zu?
  • Mein Auto muss abgeschleppt werden und ich benötige einen Mietwagen, wer kommt dafür auf?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Rechtanwältin Lang werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Arbeitslosigkeit, persönliche Schicksalsschläge, das Scheitern eines eigenen Unternehmens, fehlgeschlagene Investitionen sind nur einige der Gründe, die zur Überschuldung vieler Privatleute und Unternehmern führen. Der Gesetzgeber hat aber Möglichkeiten geschaffen, um wieder schuldenfrei einen Neubeginn starten zu können. Ob nun ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein Regelinsolvenzverfahren einzuleiten ist, welche Anträge bei welchem Gericht eingereicht werden müssen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erörtert Rechtsanwältin Lang mit den Betroffenen gerne in einem persönlichen Gespräch. Bei den Themen Insolvenzantrag, Antragspflicht, Forderungsanmeldung, Insolvenzmasse, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Treuhänder Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode, Verfahrenskostenstundung steht die Juristin mit ihrem Fachwissen als Expertin an Ihrer Seite. Rechtsanwältin Beatrice Lang ist darauf bedacht, Insolvenzen wegen des wirtschaftlichen Schadens doch noch abzuwenden. Sollte es gleichwohl zu einer Insolvenz kommen, liegt es ihr am Herzen, diese sinnvoll zu beeinflussen, um möglichst viel an Vermögen des Schuldners als meist wirklich Geschädigtem zu retten. Aber auch im Vorfeld einer drohenden Insolvenz bietet Ihnen die Juristin eine fachkundige Beratung an und kann so bereits frühzeitig konstruktiven Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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