Dr. Wolfgang Müller
Fachgebiete/Charakteristika
Wolfgang Müller wurde 1936 im österreichischen Feldkirch geboren. Nach der Hochschulreife studierte und promovierte er an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck Rechtswissenschaften. Seit 1967 ist er als Rechtsanwalt in Österreich und Liechtenstein zugelassen und aufgrund seiner Zulassung zum Obersten Gericht in Liechtenstein vor jedem Gericht auftretungsberechtigt.
Außerberuflich war er von 1981 bis 1992 Stadtrat in Feldkirch. Er ist Mitglied der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer. Darüber hinaus ist er Mitglied der Vorarlberger Juristischen Gesellschaft. 1997 gründete er seine eigene Kanzlei in Schaan. Dr. Wolfgang Müller spricht fließend Englisch und Italienisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Müller bietet Ihnen Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und in der Nachlassplanung an.
Ein Schwerpunkt Herrn Müllers liegt in der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit. Dabei geht es primär um die Prozessführung in Zivil- und Strafprozessen sowie die rechtliche Vertretung vor sämtlichen Verwaltungsbehörden und Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. Rechtsanwalt Dr. Müller berät zudem zum Thema Streitschlichtung in außergerichtlichen Streitigkeiten oder führt durch Übernahme der Funktion als Schiedsrichter nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren durch.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner juristischen Vertretung und Beratung ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende Tätigkeit (insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens). Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Müller ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Die anwaltliche Praxis wird durch die Beratung von Personengesellschaften, hier insbesondere der GmbH & Co. KG und die Beratung der GmbH bestimmt.
Ein weiteres Fachgebiet Herrn Müllers liegt im Erbrecht und der Nachlassplanung. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Müller errichtet ein Testament, einen Erbvertrag oder Ehevertrag und führt eine individuelle Beratung in allen damit zusammenhängenden Fragen durch. Er plant zudem auch eine unternehmerische Nachfolge. Dabei spielt die Errichtung von Stiftung, Trust, Anstalt, Aktiengesellschaft (AG) und anderen Verbandspersonen im Rahmen der Nachlassplanung eine wesentliche Rolle. Die Verfolgung von Rechtsansprüchen von Begünstigten und gegen sie oder Gesellschaften sowie die Vertretung von Pflichtteilsberechtigten zählen ebenfalls zum Erbrecht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Liechtenstein
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