Dr. Cornelia Gassner, L.L.M.
Fachgebiete/Charakteristika
Cornelia Gassner wurde 1958 in Grabs in der Schweiz geboren. Nach der Matura studierte und promovierte sie an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck. Ein Postgraduate-Studium erfolgte an der London School of Economics and Political Science. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte sie in Liechtenstein. Daraufhin war sie zehn Jahre juristische Mitarbeiterin in einem liechtensteinischen Anwalts- und Treuhandbüro.
Von 1993 bis 1997 war sie Ministerin der liechtensteinischen Regierung, zuständig für die Ressorts Bauwesen und Verkehr, einschließlich Post und Telekommunikation. Sie ist Mitherausgeberin diverser liechtensteinischer kommentierter Gesetzesausgaben (ABGB, PGR, EheG, ZPO, SPG, SR). Seit 1999 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und vor jedem Gericht auftretungsberechtigt. Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Partner in Schaan ist sie seit Januar 2000.
Dr. Cornelia Gassner ist Mitglied der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung und Vorsitzende der Vereinigung der ehemaligen Absolventen der LSE in Liechtenstein (Alumni Leader). Zudem ist sie Präsidentin des Verwaltungsrates der Liechtensteinischen TeleNet AG sowie der FL Telecom AG. Daneben ist sie auch Geschäftsführerin der Gassner Treuhand und Beratungs-Anstalt (www.gassner-treuhand.li). Die Gassner Treuhand wurde 1997 gegründet und befasst sich mit allen Fragen des Gesellschaftswesens, schwerpunktmäßig auf Liechtenstein bezogen.
Frau Gassner spricht fließend Englisch, das sie als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Als Schwerpunkte von Rechtsanwältin Dr. Cornelia Gassner sind das Allgemeine Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht zu nennen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt Frau Gassners ist das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Hierunter fallen insbesondere Angelegenheiten aus Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Gewährleistungsrecht. Beim Schadensersatz (auch: Schadenersatz) unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung. Es geht hierbei vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Frau Gassner bietet Ihnen eine ausführliche und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten im In- und Ausland durch Rechtsanwältin Dr. Cornelia Gassner machen sie zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht.
Ein weiteres Beratungsfeld der Rechtsanwältin ist das Wirtschaftsrecht mit all seinen Facetten wie beispielsweise Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Treuhandrecht. Das Wirtschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Ziel des Wirtschaftsrechts ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle.
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende Tätigkeit (insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens). Ziel der Beratung durch Rechtsanwältin Gassner ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Die Errichtung von liechtensteinischen Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften und die Verfassung von Gesellschaftsverträgen gehören dabei gleichermaßen zum Alltagsgeschäft, wie etwa die Beratung und Durchführung von nationalen und internationalen Unternehmenszusammenschlüssen, Unternehmensreorganisationen und Unternehmensbeteiligungen.
Darüber hinaus berät Rechtsanwältin Dr. Cornelia Gassner Sie bei Beendigung, Liquidation und Konkurs von Gesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften. Sie plant und setzt zudem eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.
Ferner wird Frau Gasser im Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht für Ihre Mandanten tätig. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. So ist zum Beispiel das öffentliche Baurecht vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar.
Jeder Bürger wird mehrmals im Jahr mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in der Form von behördlichen Bescheiden, sei es ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid oder eine ordnungsbehördliche Maßnahme. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Frau Gassner ist Ihnen hierbei gern behilflich. Zudem berät die Rechtsanwältin Sie in allen prozessualen Fragestellungen, insbesondere in Widerspruchsverfahren, Klagen vor dem Verwaltungsgericht, der Baulandkammer sowie im einstweiligen Rechtsschutz.
Ein weiterer Schwerpunkt Frau Gassners ist das Steuerrecht. Sie berät insbesondere individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Sie wird für Sie im Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren tätig. Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitert. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagwörtern Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Gassner durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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