Dr. Eike Lindinger
Fachgebiete/Charakteristika
Eike Lindinger wurde 1969 in Wien geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität seiner Heimatstadt Jura. Das darauffolgende Gerichtsjahr verbrachte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Wien. Herr Lindinger wurde 1999 zum Thema “Österreichischer Rechtsstaat” an der Universität Wien zum Doktor der Rechte promoviert. Die Eintragung als Rechtsanwalt erfolgte 2001. Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger ist an allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger bietet Beratungen und Prozessvertretungen im Schadenersatzrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Skirecht, Reiserecht, öffentlichen Recht, Verwaltungsstrafrecht sowie bei Verfassungsgerichtshofbeschwerden und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden.
Das Schadenersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadenersatz (auch: “Schadensersatz”) ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen materiellen und immateriellen (= Schmerzensgeld) Schaden zu fordern. Dabei unterscheidet man zwischen Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Im Schadenersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung oder Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall “etwas dafür können” muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger berät sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann auch in Schadenersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.
Im Immobilienrecht übernimmt Rechtsanwalt Dr. Lindinger regelmäßig die Vertretung von Hausverwaltungen und Investoren. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall um die Belastung oder Beteiligung geht, Herr Dr. Lindinger verfügt über weitreichende Erfahrungen. Außerdem beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Immobilienfinanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.
Das Mietrecht umfasst das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahme müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger ist hier Ihr Ansprechpartner.
Wenn einer eine Reise tut, dann will er was erleben: Die allermeisten Reisenden kommen gut erholt und zufrieden aus den Ferien zurück. Doch leider machen viele auch sehr unliebsame Erlebnisse. So entpuppt sich die gebuchte Traumreise mitunter als regelrechter Horrortrip. Sollten Sie mit den Leistungen Ihrer Reise nicht zufrieden gewesen sein, empfiehlt sich in jedem Fall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes! Bringen Sie Ihre Reiseunterlagen zu Dr. Lindinger. In einer Erstberatung kann festgestellt werden, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Es empfiehlt sich jedoch, schnell zu handeln. Machen Sie noch am Urlaubsort Fotos, Videos oder Skizzen vom Reisemangel und nehmen Sie Kontakt mit Mitreisenden auf, die als Zeugen in Frage kommen. Die Gerichte verlangen eine aussagekräftige Dokumentation. Wenn Sie mit Ihrer Urlaubsreise nicht zufrieden waren, wenden Sie sich direkt an Rechtsanwalt Dr. Lindinger.
Herr Lindinger berät umfassend in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Fragen und vertritt den Einzelnen und juristische Personen in förmlichen Verwaltungsverfahren und in gerichtlichen Verwaltungsstreitigkeiten. Das Verwaltungsrecht umfasst einen breitgefächerten Bereich der öffentlichen Verwaltung und des Verwaltungsverfahrens. Die Tätigkeit Dr. Lindingers umfasst die Prüfung des Verwaltungshandelns und die Durchsetzung berechtigter Leistungsansprüche gegen die Verwaltung. Dabei enthält gerade dass Allgemeine Verwaltungsrecht eine Vielzahl von Regelungen, die für alle Bereiche des Verwaltungshandelns Geltung beanspruchen. Daneben werden die Tätigkeitsbereiche der Verwaltung in besonderen Bereichen, wie etwa im Baurecht, Straßenrecht und Wasserrecht oder im Schulrecht, allgemein unter den Begriff “Besonderes Verwaltungsrecht” gefasst. Vertrauen Sie in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten auf Rechtsanwalt Dr. Lindinger.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Eike Lindinger - Argentinierstr. 20a/2a
1040 Wien
Deutschland
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- http://www.scheidung.at
Publikationen
Dr. Eike Lindinger veröffentlicht regelmäßig Artikel in der juristischen Fachzeitschrift “Immolex”. Des Weiteren ist er Fachbuchautor im Immobilien- und Reiserecht.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei ist Herr Dr. Lindinger seit 2001 als Referent der Anwaltsakademie in den Bereichen Qualitätsmanagement und Controlling zum Thema “Der Anwalt als Unternehmer” tätig. Außerdem ist er seit 2004 Rechtsanwaltsprüfer.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


