Dr. Michael Witt
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Witt, geboren 1958 in Wien, studierte nach der Matura an der Universität seiner Heimatstadt Rechtswissenschaften. Das Gerichtsjahr im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte im Bezirk des Oberlandesgerichts Wien. Dr. Michael Witt wurde 1993 als Rechtsanwalt eingetragen und ist an allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Michael Witt berät und vertritt seine Mandanten im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus absolvierte Dr. Witt 1998 eine Zusatzausbildung in Mediation.
Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Rechtsanwalt Dr. Michael Witt zum Mediator ausbilden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Der Mediator sieht sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.
Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie bestimmt das Familienrecht und Eherecht. Es umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Das Familienrecht regelt unter anderem das Scheidungsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie das Unterhaltsrecht von Kindern, Eltern und zwischen Eheleuten, außerdem die Vermögensauseinandersetzung. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Dr. Michael Witt berät Sie bei Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was mit Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Trennung oder Scheidung geschieht.
Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Hier berät Sie Rechtanwalt Dr. Witt in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall sowie bei der Gestaltung von Erbvertrag oder Testament. Dabei achtet er darauf, dass Ihre Erben nicht mehr Steuern zahlen als unbedingt nötig. Im Streitfalle ist es das Bestreben des Juristen, außergerichtliche Lösungen zu erzielen, beispielsweise für die Vermögensnachfolge bei Gesellschaft, Immobilie, Kapitalanlage, für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. Im Übrigen berät und vertritt Sie der Jurist bei allen Fragen zur Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Dr. Michael Witt berät und betreut im Arbeitsrecht Personen und Unternehmen branchenunabhängig. Vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung reichen die denkbaren Problemfelder, die von dem Juristen bearbeitet werden. Traditionell spielen Kündigung oder die einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine besondere Rolle. Rechtsanwalt Dr. Witt berät Sie vor einer Kündigung, handelt einen interessengerechten Aufhebungsvertrag aus oder vertritt Sie im Kündigungsschutzverfahren vor Gericht. Hierbei beachtet er nicht nur die arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern legt besonderes Augenmerk auf das steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Umfeld. Idealerweise sollten Sie den Juristen aber schon bei der Vertragsanbahnung oder Vertragsgestaltung aufsuchen, um spätere Konflikte, die sich aus unfairen oder unklaren Arbeitsverträgen ergeben können, zu minimieren.
Im Wirtschaftsrecht konzentriert sich die anwaltliche Tätigkeit von Dr. Witt vorwiegend auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Domainrecht und den gewerblichen Rechtsschutz.
Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt mittels Abmahnung und Unterwerfung. Rechtsanwalt Dr. Witt vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören im weitesten Sinne sowohl Wettbewerbsverstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UklaG). Im UKlaG-Verfahren vertritt er Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen gegen Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei berät er auch zur Anpassung von AGB an das sich stetig fortentwickelnde Verbraucherschutzrecht durch das Europäische Gemeinschaftsrecht.
Die Marke, früher auch Warenzeichen genannt, dient dem Schutz einer bestimmten Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen. Grundsätzlich können zum Beispiel alle grafisch darstellbaren Zeichen als zweidimensionale Marke geschützt werden, sofern sie der Unterscheidung der eigenen Waren oder Dienstleistungen von denjenigen der Konkurrenz dienen (Wortmarke oder Firmenlogo). Es gibt jedoch noch weitere Markenformen, wie etwa dreidimensionale Marken und akustischen Marken. Das Markenrecht ist eng verknüpft mit der allgemeinen Rechtssystematik betreffend Namen und Kennzeichnungen, ein besonderer Aspekt hierzu ist das Domainrecht. Rechtsanwalt Dr. Michael Witt stehen bei all diesen Angelegenheiten und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Mitgliedschaften & Außerberufliche Engagements
- TÜV-Fachauditor seit 1999
- Wirtschaftsmediator (AVM) seit 2000
- Seit 2001 stellvertretender Vorsitzender im Verband Deutsch-Österreichischer Anwaltmediatoren (DÖA)
- Seit 2002 Vizepräsident der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung (DÖJ)
- Seit 2004 Obmann der Anwaltsvereinigung Justitia
- seit 2005 Mediator (ZRS)
- seit 2006 Mitglied im Ausschuss der Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Michael Witt - Argentinierstr. 20a/2a
1040 Wien
Österreich
- Telefon
- +43 (1) 5050115
- Telefax
- +43 (1) 505011522

- Homepage
- www.scheidung.at
Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)
Nähere Infos unter www.oerak.at
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