Norman Wirth
Fachgebiete/Charakteristika
Norman Wirth wurde 1968 in Hennigsdorf bei Berlin geboren. Von 1990 bis 1995 studierte er an der Humboldt-Universität und an der Freien Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. Nachfolgend studierte er an der Humboldt-Universität Koreanistik und Politikwissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Wirth im Kammergerichtsbezirk Berlin. Danach war er zwei Jahre als Dozent für Berufskunde an der Schule für Medizinalfachberufe der Charité an der Humboldt-Universität tätig. Mehrmonatige Tätigkeitsaufenthalte verbrachte er in der Deutschen Botschaft in Seoul/Südkorea und in einer Rechtsanwaltskanzlei in Nova Scotia/Kanada. Der Jurist, seit 1998 als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. In selben Jahr gründete er auch seine eigene Kanzlei in Berlin. Seit 2002 ist er Finanzwirt und seit 2004 zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Außerberuflich ist Herr Wirth geschäftsführender Vorstand des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW e.V.). Zudem ist er Mitglied im Berliner Anwaltsverein, Deutschen Anwaltverein (DAV), Anwalt-Ring und im Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V.
Herr Wirth spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Norman Wirth ist Herausgeber zahlreicher Publikationen, die auf der Homepage der Kanzlei bereitgestellt werden.
Rechtsanwalt Norman Wirth hat sich unter anderem auf das Versicherungsrecht, Kapitalanlagerecht, Recht der freien Finanzdienstleister, Individualarbeitsrecht und Arzthaftungsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.
Herr Wirth unterstützt Sie auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kasko-Versicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadenersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Wirth prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.
Seit 2004 führt er den Titel “Fachanwalt für Versicherungsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Wirth stellt das Kapitalanlagerecht dar. Hier wird Anlegerschutz in allen Ausgestaltungen praktiziert. So profitieren Initiatoren, Vertriebe und Investoren gleichermaßen von den Kenntnissen und Erfahrungen des Rechtsanwalts. Spätestens dann, wenn der Fonds, die Eigentumswohnung oder eine andere Kapitalanlage nicht nur keine Gewinne, sondern handfeste Verluste macht, stellt sich die Haftungsfrage. In diesen Fällen prüft Herr Wirth für Kapitalanleger, welche Verantwortlichen in Anspruch genommen werden können und ob womöglich auch eine Haftung der Banken, Initiatoren, Anlageberater oder Anlagevermittler in Betracht kommt. Darüber hinaus stellt die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern aufgrund fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen einen weiteren Schwerpunkt dar. Sein Beratungsspektrum umfasst dabei Bankrecht, Börsenrecht und Kapitalmarktrecht sowie das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Norman Wirth steht Ihnen präventiv bei der Konzeption eines Anlageprojektes sowie dem Aufbau und der Schulung des Vertriebes, der die angebotene Beteiligung absetzen soll, mit Rat und Tat zur Seite. Falls es doch zu einem Zwischen- oder Störfall gekommen ist, informiert er Sie umfassend und ergreift gebotene Mittel, um Investoren vor weiterem Schaden zu bewahren, und nimmt eventuell Regress für schon erlittene Einbußen. Er setzt sich aber auch für die Rechte der Anleger ein, indem er für seine Mandanten Entschädigungszahlungen erstreitet. Bei einem Schaden prüft Rechtsanwalt Wirth, ob etwaige Verantwortliche in Anspruch genommen werden können und ob womöglich auch eine Haftung der Banken, Initiatoren, Anlageberater oder Anlagevermittler in Betracht kommt. Ferner unterstütz Norman Wirth Sie im Recht der freien Finanzdienstleister. Da dies eine komplexe Spezialmaterie darstellt, sollten Vermittler, Makler und Vermögensberater unbedingt eine auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Kanzlei mit der Anspruchsabwehr betrauen. Verstöße gegen die Gewerbeordnung oder die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) können mit erheblichen Geldbußen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Individualarbeitsrecht. Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Wirth steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Wirth damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Wirth die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Wirth bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitszeit.
Wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwalt Wirth vertritt im Arzthaftungsrecht (Arztrecht) ausnahmslos Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen beabsichtigen, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Herr Wirth berät und vertritt geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden verursachen. Rechtsanwalt Wirth übernimmt die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Ferner beziffert er den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für Sie durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird Rechtsanwalt Norman Wirth einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Norman Wirth - Carmerstr. 8
10623 Berlin
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 319805440
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- +49 (30) 319805441

- Homepage
- http://www.wirth-rechtsanwaelte.com
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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