Günther Ulrich Holzhey

Fachgebiete/Charakteristika

Günther Ulrich Holzhey, geboren 1956 in Köln, studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Jura und mehrere Semester Philosophie und Musikwissenschaften. Nach dem anschließenden Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Münster wurde Herr Holzhey 1987 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1995. Der Jurist spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Holzhey ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Rechtsanwalt Günther Ulrich Holzhey berät und vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Wirtschaftsrecht. Letztgenanntes umfasst die Bereiche Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Produkthaftungsrecht.

Das Wirtschaftsrecht beinhaltet hauptsächlich das Gesellschaftsrecht. Der Umfang der Beratungsgebiete richtet sich nach den gewachsenen Bedürfnissen seiner Mandanten und umfasst insbesondere die Beratung und Begleitung bei der Unternehmensgründung, Gestaltung und Umstrukturierung von Unternehmen, Unternehmensnachfolge oder Haftung von Geschäftsführern. Günther Ulrich Holzhey steht den Unternehmen als Berater für die täglichen Rechtsfragen kosteneffektiv zur Seite. Bei der Beratung zeichnet er sich durch die flexible Zusammenarbeit mit allen internen Unternehmensabteilungen aus. Ausgehend vom jeweiligen Beratungsbedarf stellt Rechtsanwalt Holzhey seinen Mandanten neben seinem Spezialwissen und seiner Prozesserfahrung auch seine flexible Arbeitskapazität zur Verfügung. Das Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bedarf der Unternehmen, von der Gestaltung der Gesellschaftsverträge über die Weiterentwicklung und Umstrukturierung der Unternehmen, die Vermeidung und Lösung von Problemen zwischen den Gesellschaftern bis zur Vorbereitung und Durchführung einer Unternehmensnachfolge. Zur umfassenden Beratung durch Rechtsanwalt Holzhey gehört auch die familien- und erbrechtliche Beratung der Gesellschafter.

Das Vertragsrecht ist die vielleicht häufigste Berührung mit der juristischen Materie im Alltag. Vom frühmorgendlichen Brötchen beim Bäcker, der Zugfahrt der Kinder in die Schule über die Anstellung am Arbeitsplatz und den Kauf eines neuen TV-Gerätes bis hin zum Eingehen einer Ehe — es werden täglich Verträge geschlossen; manche ausdrücklich, die anderen wiederum durch schlüssiges Verhalten, das uns oftmals nicht einmal bewusst ist. Rechtsanwalt Günther Ulrich Holzhey hilft Ihnen bei der Erstellung klarer und rechtssicherer Verträge unter strenger Beachtung der aktuellen Rechtsprechung. Darüber hinaus überprüft er bereits vorhandene Verträge und deren Klauseln aus den verschiedensten Bereichen auf Ihre Beständigkeit und Konsistenz aus der Sicht eines Richters, überprüft für sie Ihre Ansprüche in jeder Situation und weist Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen auf. Herr Holzhey berät Sie außerdem bezüglich eines weiteren Vorgehens, klärt Sie über die möglichen Risiken vollständig auf und hilft Ihnen bei der einfachstmöglichen und kostengünstigsten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Günther Ulrich Holzhey
August-Wessing-Damm 16
48231 Warendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2581) 2244
Telefax
+49 (2581) 61350
E-Mail
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Homepage
http://www.budde-holzhey.de


 
 

Spezialitäten

Günther Ulrich Holzhey ist seit 2000 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht.

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im Wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Bezugsdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld insgesamt verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Günther Ulrich Holzhey erstreckt sich im Bereich Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich über die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten, außergerichtlich beratend und prozessvertretend, vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Günther Ulrich Holzhey erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentrifft, wird von Rechtsanwalt Günther Ulrich Holzhey kompetent beraten und betreut.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de