Mag. Christian Anetter

Fachgebiete/Charakteristika

Christian Anetter absolvierte sein Studium der Rechte an der Universität Graz. Sein Gerichtsjahr leistete er in den Landgerichtsbezirken Graz und Klagenfurt ab. Der Jurist, 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Anetter korrespondiert auch in Englisch.

Der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und ständige Erreichbarkeit ist dem engagierten Juristen wichtig. Rechtsanwalt Anetter sieht es nicht zuletzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Anetter ist vielseitig, ebenso seine Fähigkeiten. Bekannt ist der Jurist für sein wirtschaftsorientiertes Denken, seine Handlungsführung und die durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

Rechtsanwalt Christian Anetter berät und vertritt Sie bei Liegenschaftstransaktionen, Unternehmenskäufen bzw. Verkäufen, im Arbeitsrecht, , Europarecht, Immobilienrecht und Insolvenzrecht.

Der Volljurist berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Anetter finden Sie Antworten zum Individualarbeitsrecht insbesondere auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen und gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen gehören hier zu den Leistungen von Christian Anetter.

Zum besonderen Metier des Juristen gehört das Internationale Privatrecht. Rechtsanwalt Anetter ist durch intensive internationale Ausbildung und Tätigkeit stark mit der Lösung internationaler Rechtsprobleme befasst. Bedeutung erlangt dieses, wenn Sie Geschäfte mit Auslandsberührung getätigt haben, also beispielsweise einen Kauf oder eine Reise im Ausland, oder aber mit der dortigen Rechtsordnung (beispielsweise bei einem Verkehrsunfall) in Kontakt geraten sind. Somit betrifft das Internationale Privatrecht sämtliche Angelegenheiten, die neben ihrem Bezug zur inländischen Rechtsordnung auch einen solchen zu Rechtsordnungen anderer Staaten aufweisen.

Herr Anetter widmet sich besonders grenzüberschreitenden Verträgen und Vorgängen, in denen durch die ausländische Nationalität eines oder mehrerer Beteiligten neben inländischem Recht auch ausländisches Recht in Betracht zu ziehen ist. Bei der Lösung von internationalen Fallgestaltungen sind zwei Komplexe rechtlich zu prüfen: Zuerst ist zu ermitteln, welche der in Betracht kommenden Rechtsordnungen bei einem Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu mehr als einem Staat aufweist. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Rechtsordnung eines ausländischen Staates einschlägig ist, so ist die Angelegenheit sodann nach ausländischem Recht zu beurteilen oder muss in der Vertragsgestaltung gebührend darauf Rücksicht genommen werden.

Da der Jurist sich wissenschaftlich mit europarechtlichen Themenkomplexen befasst und viele seiner Mandanten seine Fachkompetenz in diesem Bereich zu schätzen wissen und in Anspruch nehmen, liegt auf diesem Rechtsgebiet ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt seiner Arbeit. Das europäische Recht wirkt auf nationale Rechtsordnungen ein und muss in die Rechtsberatung gerade auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich mit einbezogen werden. Ohne profunde Kenntnisse des europäischen Gemeinschaftsrechts können heute viele vertrags-, handels- und gesellschaftsrechtliche sowie arbeitrechtliche Probleme nicht mehr gelöst werden. Herr Anetter wurde nicht nur durch sein Studium, seine anwaltliche Tätigkeit und langjährige juristische Praxis geprägt, sondern auch durch seine postgraduale Ausbildung an der Donauuniversität in Krems. Dank seiner Kompetenz und des umfangreichen Wissens sowie des Eingehens ohne Zeitdruck auf Wünsche und Bedürfnisse seiner Mandanten ist es ihm gelungen, zu diesen ein langjähriges Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Das Gemeinschaftsrecht lässt sich in primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht unterteilen. Primäres Gemeinschaftsrecht sind die Gründungsverträge der Gemeinschaften (zum Beispiel der EG-Vertrag) einschließlich der Anlagen, Protokolle und späteren Änderungen. Das Primärrecht regelt die Organisation der Gemeinschaft und beschreibt die Gesetzgebungskompetenzen. Das sekundäre oder abgeleitete Gemeinschaftsrecht umfasst die von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsnormen, insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Verordnungen wirken direkt und haben unmittelbaren Einfluss auf den alltäglichen Ablauf der EU-Bürger. Grundsätzlich hat das Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht. Rechtsanwalt Anetter ist in diesem Gebiet erfahren. Zu seinen Leistungen zählen neben der Prüfung von Maßnahmen nach europäischen Rechtsstandards auch Klageverfahren.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht bildet das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät Sie der Jurist umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen von Rechtsanwalt Anetter auch gerichtlich vertreten.


 

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