Armin Wahlenmaier

Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg legte Armin Wahlenmaier sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Seine Referendarzeit absolvierte er in dem OLG-Bezirk München. Der Jurist, 2004 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Herr Wahlenmaier korrespondiert auch in Englisch.

Neben einer gründlichen Sachbearbeitung der ihm anvertrauten Rechtsfälle liegt Herrn Wahlenmaier insbesondere der gute Kontakt zu seinen Mandanten am Herzen. Der Volljurist ist bekannt für das Engagement bei der Interessensvertretung seiner Mandanten. Hierzu legt Armin Wahlenmaier bereits beim persönlichen Umgang mit ihnen den Grundstein. Schnelles Erfassen der Problemfelder, gezielte Anwendung von Lösungsmodellen und ständige Interessensabwägung für den Mandanten sind die Stärken des engagierten Anwalts.

Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier berät und vertritt Sie im Kapitalanlagerecht, Insolvenzrecht und Strafrecht.

Das Kapitalanlagerecht ist ein Teilgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Es umfasst darüber hinaus aber auch weitere Rechtsbereiche, die das Verhältnis zwischen Kapitalanlegern und Anbietern von Kapitalanlagegeschäften betreffen. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit stellt die Beratung und Vertretung geschädigter Kapitalanleger um Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Investitionen dar (Anlegerschutz). Dazu gehört die bekannte Problematik der so genannten Schrottimmobilien. Es handelt sich dabei um Immobilien, die häufig unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überhöhten Preisen verkauft wurden. Dabei kam es oft zu Verstößen gegen das Haustürwiderrufsgesetz oder das Rechtsberatungsgesetz. Gerade bei Haustürgeschäften ist oftmals noch nach vielen Jahren eine Rückabwicklung der Verträge möglich. Auch die schwierigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilienfonds und sonstigen Kapitalanlagegesellschaften gehören zu diesem Spezialgebiet. Rechtsanwalt Wahlenmaier vertritt seine Mandanten gegenüber finanzierenden Banken, Anlagevermittlern, Anlageberatern und sonstige an Kapitalanlagengeschäften beteiligten Personen.

Dass immer mehr Immobilien versteigert werden, ist nicht zu leugnen. In diesem Bereich besteht ein großer Beratungsbedarf durch fachkundige Anwälte. Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier legte schon frühzeitig ab Anbeginn seiner beruflichen Karriere einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt auf diese schwierige Materie. Mühsam erworbenes Eigentum kommt seit Jahren unter den Hammer. Die Betroffenen mussten die mit der Zwangsversteigerung meist verbundenen erheblichen Verluste hinnehmen, wobei zu den auf diese Weise Betroffenen oft auch die Gläubiger zu zählen waren. Die Erfahrung lehrt, dass Rettungsversuche oft zu spät und unprofessionell unternommen werden. Auch auf diesem Gebiet gilt, dass erfahrungsgemäß der frühzeitig eingeschaltete Rechtsanwalt bessere Ergebnisse erzielen kann. Guter Rat ist daher so früh wie möglich einzuholen. Gerade im Zwangsversteigerungsverfahren ist die Einschaltung des Anwalts oft zur Herstellung der “Waffengleichheit” mit den dort professionell agierenden anderen Akteuren notwendig. Das Zwangsversteigerungsrecht ist nämlich komplex und schwer verständlich; ohne gute Kenntnisse im Sachenrecht und im Zivilprozessrecht ist das ZVG (Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung) überhaupt nicht zu verstehen. Neben Schuldnern und Eigentümern berät und vertritt Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier auch Bietinteressenten, Gläubiger und sonstige Beteiligte.

Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es bereits höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie auf die gesunde Konfliktfreudigkeit des Juristen. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.


 

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Armin Wahlenmaier
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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