Dirk Kaiser
Kurzprofil
Dirk Kaiser trat 1982 in die von Rechtsanwalt Dr. Kurt Zoepke gegründete Kanzlei ein. Seit 1984 ist er alleiniger Inhaber. Sie finden die Kanzlei Kaiser in der Innenstadt von Velbert im “Thomas-Carré” in der Nähe des Finanzamtes und der Post, gegenüber dem Rathaus. In den Parkhausarkaden stehen den Mandanten ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Durch die circa zweihundert Meter entfernte Bushaltestelle “Rathausplatz” besteht ein sehr guter Anschluss an den örtlichen Nahverkehr.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr vereinbart das Sekretariat Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden können. Mittwochs ist das Büro nur bis 12.30 Uhr telefonisch erreichbar. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dirk Kaiser
- Friedrichstr. 124
42551 Velbert
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2051) 925866
- Telefax
- +49 (2051) 925868

Fachgebiete/Charakteristika
Dirk Kaiser wurde 1954 in Velbert geboren. Vor dem Studium der Rechte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn verpflichtete sich Herr Kaiser für zwei Jahre als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Nach dem Universitätsstudium leistete er seinen Dienst als Referendar am Landgericht Wuppertal. Der Jurist wurde 1983 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Dirk Kaiser spricht fließend Englisch und verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch und Spanisch.
Rechtsanwalt Dirk Kaiser übernimmt Ihre Mandate aus dem Kapitalanlagerecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und Verkehrszivilrecht.
Im Kapitalanlagerecht vertritt Rechtsanwalt Dirk Kaiser die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Sein Rat ist immer dann gefragt, wenn Verluste bei Kapitalanlagen eingetreten sind. Derartige Verluste sind häufig die Folge mangelhafter Aufklärung und Beratung durch Finanzdienstleister. Obwohl der Anleger häufig deren Beratung sucht, ist dies keine Gewähr für eine sichere Rendite. Im Gegenteil: Oft sind es gerade die Finanzdienstleister, welche die Anleger zu Investitionen veranlassen, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen. Zum Nutzen der geschädigten Anleger nimmt Herr Kaiser die Rechtsangelegenheit unter die Lupe und leitet für den Mandanten die richtigen Schritte in die Wege. Er ist daher immer dann der richtige Ansprechpartner, wenn ein Kapitalanleger entweder schlecht beraten, aufgeklärt oder gar betrogen wurde. Zu seinem anwaltlichen Selbstverständnis gehört das Vertrauen der Mandantschaft in das anwaltliche Handeln im Interesse des Anlegers. Für ihn ist es selbstverständlich, das Anliegen des Mandanten als Ganzes zu begreifen und ihn aktiv zu vertreten, weil es in den meisten Fällen nicht nur um die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen geht. Dafür verfügt Dirk Kaiser über ein ausgeprägtes analytisches Denken, das ihm hilft, auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten den Überblick zu bewahren. Im Bereich Kapitalanlagerecht war der Jurist jahrelang für die Verbraucherzentrale Velbert tätig.
Im Arbeitsrecht bietet Herr Kaiser sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine umfassende Beratung und Betreuung vom Arbeitsvertrag und dessen Gestaltung (Vollzeitverhältnis, Teilzeitverhältnis, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis) über die Betreuung eines laufenden Vertragsverhältnisses (Gewährung einer einmaligen Gratifikation, Abmahnung) bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnis und Anstellungsverhältnis (Kündigungsschutz). Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Mitbestimmung, sei es in betriebsverfassungsrechtlicher oder tarifrechtlicher Hinsicht. Durch langjährige Tätigkeit verfügt Rechtsanwalt Dirk Kaiser über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung bei Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und — im Arbeitsrecht besonders wichtig — der gerichtlichen Rechtsprechung.
Dirk Kaiser berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich sowie der Ehevertrag, der vor, zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt der Bemühungen. Herr Kaiser klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Dirk Kaiser berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Dirk Kaiser hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Dirk Kaiser erstreckt sich auf den Bereich Verkehrszivilrecht. Hier geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Die meisten Vertragstypen unterliegen gesetzlichen Vorgaben, erlauben jedoch im vorgegebenen Rahmen individuelle Gestaltung. Hier setzt die Beratung durch Rechtsanwalt Dirk Kaiser an. Er berät und vertritt Sie bei der Konzeption eines Vertrages und der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen. All dies geschieht nicht nur unter Anwendung der rechtlichen Grundlagen. Dirk Kaiser berücksichtigt auch und vor allem wirtschaftliche Belange und die entscheidenden Begleitumstände, die für eine optimale Vertragsgestaltung unabdingbar sind.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
808 Zugriffe seit dem 14.09.2007


