Dr. Werner Pfeil

Kanzlei providas e.V.

Fachgebiete/Charakteristika

Werner Pfeil wurde 1966 in Stolberg geboren. Nach dem Abitur immatrikulierte er sich 1987 an der Universität Trier. Nach einem Studienaufenthalt im Spätsommer 1990 an der London School of Economics and Political Science (LSE) legte er im Sommer 1992 das erste Juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz ab. Im Herbst 1992 erlangte er das “Zertifikat über interdisziplinäre europäische Studien” der Universität Trier.

Von 1994 bis1995 legte er sein Referendariat am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ab und war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Reiner Schulze, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Privatrecht an der Universität Münster. Zudem war er Mitarbeiter bei der Europäischen Rechtsakademie in Trier.

Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt beim Landgericht Aachen zugelassen. Er erhielt in jenem Jahr ein Stipendium der Robert-Schuman-Stiftung in Paris und nahm am Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht teil. Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht ist er berechtigt, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie vor jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

1998 wurde seine Dissertation über “Historische Vorbilder und Entwicklung des Rechtsbegriffs der ‘Vier Grundfreiheiten’ im Europäischen Gemeinschaftsrecht”, angenommen. In der Folge hat er neben seiner anwaltlichen Tätigkeit an diversen Veröffentlichungen gearbeitet. Rechtsanwalt Dr. Pfeil ist er auf allen Gebieten des Vertragsrechts tätig, insbesondere auch im Bereich Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Mietrecht und Baurecht. Werner Pfeil ist Autor zahlreicher Publikationen in Fachzeitschriften. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Herr Pfeil ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Außerberuflich ist Dr. Werner Pfeil stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Aachener Kreistag.

Sie erreichen Herrn Dr. Pfeil sowohl über das Sekretariat von Providas e.V. als auch über seine E-Mail-Adresse (pfeil@providas.de).

Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil arbeitet schwerpunktmäßig im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Mietrecht und Baurecht.

Ein Interessenschwerpunkt des Juristen ist das Vertragsrecht. Er zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten, klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Herr Pfeil bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Vorrechtsvereinbarung et cetera. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten, die steuerrechtliche Unternehmensberatung sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Dr. Pfeil macht ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Pfeils ist das Gesellschaftsrecht. Dieses ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus auch zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Darüber hinaus plant und setzt Rechtsanwalt Pfeil eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert.

Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil hat sich darüber hinaus auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Praxis aus. Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden.

Herr Pfeil berät des Weiteren professionell und individuell im Mietrecht. Dabei geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind oftmals die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Renovierungsklausel et cetera) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber versierten Rat einholen.

Eine weitere Stärke von Herrn Dr. Pfeil ist das Baurecht. Das Baurecht im objektiven Sinne regelt die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das erste bestimmt überwiegend, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das zweite regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).

Rechtsanwalt Dr. Pfeil berät und vertritt Sie professionell baubegleitend bei der Bauüberwachung und Baubetriebsprüfung oder bei vertragsrechtlichen Dingen wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes (Abnahmebescheinigung) und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Werner Pfeil beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und bei Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler bei Seite. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse, ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger, durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

Seit 2005 ist Werner Pfeil Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.


 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Publikationen

  • Die Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union — Eine Frage von Verfassungsrang?, in: Lebende Sprachen 1996, S. 1 ff.

  • Der Aspekt der Mehrsprachigkeit in der Union und sein Einfluss auf die Rechtsfortbildung des Europäischen Gemeinschaftsrechts, in: Zeitschrift für Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Europarecht 1996, S. 11 ff.

  • Die Bestimmung des § 110 I Nr. 2 BewG im Lichte der EG-rechtlichen Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs, in: Recht der Internationalen Wirtschaft 1996, S. 788 ff.

  • 40 Jahre Römische Verträge: Der deutsche Beitrag. Tagungsbericht anlässlich des 90. Geburtstages von Dr. hc. Hans von der Groeben, in: Integration Heft 3 1997, S. 193 ff .

  • Einstweiliger Rechtsschutz gegen EU-Recht vor dem EuGH, in: JA 1997, S. 695 ff

  • Historische Vorbilder und Entwicklung des Rechtsbegriffs der “Vier Grundfreiheiten” im Europäischen Gemeinschaftsrecht, Frankfurt-Berlin-Bern-New York, 1998.

  • Das Konzept des “Gemeinsamen Marktes” und die Berücksichtigung historischer Vorbilder während der Verhandlungen durch die deutschen Ministerien Anfang der 50er Jahre, in: Hrbek/Schwarz (Hrsg.): 40 Jahre Römische Verträge: Der deutsche Beitrag, Dokumentation der Konferenz anlässlich des 90. Geburtstages von Dr. hc. Hans von der Groeben, Baden-Baden, 1998, S. 139 ff .

  • Ein Grundrecht auf die eigene Rechtssprache im Gemeinschaftsrecht?, in: Schulze/ de Groot (Hrsg.), Recht und Übersetzen, Tagungsband des Symposiums — Sommer 1997 in Maastricht, Baden-Baden, 1998, S. 125 ff.

  • Die Notwendigkeit der Förderung der Mehrsprachigkeit im Europäischen Bildungswesen als Folge einer sich im Wandel befindlichen europäischen Sprachpolitik, in: Recht der Jugend und des Bildungswesens, Heft 1/1999, S. 43 ff.

  • Mehrfachzweckverbände und Eurodistrikte. Ein Beitrag zur Verwaltungsreform und zur europäischen Integration, in NVwZ 2006, Heft 7, S. 787-791.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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