Martin Rupp
Fachgebiete/Charakteristika
Martin Rupp wurde 1973 in Bonn geboren. Dort studierte er auch von 1995 bis 2000 Rechtwissenschaften. Sein Referendariat legte er von 2003 bis 2005 im Landgerichtsbezirk Aachen ab. Im Juni 2005 wurde er als Rechtsanwalt beim Landgericht Aachen zugelassen und ist seitdem als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Jentgens bei Providas e.V. beschäftigt. Im Frühjahr 2006 hat er den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt Rupp ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln.
Rechtsanwalt Martin Rupp ist auf allen Rechtsgebieten tätig, insbesondere in den Bereichen Verkehrsrecht, Mietrecht, privates Baurecht und Individualarbeitsrecht.
Sie erreichen den Juristen über das Sekretariat von Providas e.V. als auch über seine eigene E-Mail-Adresse (rupp@providas.de). Er korrespondiert fließend in Englisch.
Herr Rupp schätzt an seiner Arbeit die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mandanten und die Möglichkeit, ihnen bei alltäglichen Problemen versierte juristische Hilfe im Sinne des Verbraucherschutzes anzubieten.
Rechtsanwalt Martin Rupp hat sich unter anderem auf das Verkehrsrecht, Mietrecht, private Baurecht und Individualarbeitsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.
Seine Tätigkeit im Verkehrsrecht, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, ständig konfrontiert sieht, erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Hierzu gehören insbesondere das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenverfahren, das verwaltungsgerichtliche Führerscheinverfahren, das Straßenverkehrshaftungsrecht und das Recht der Kraftfahrtversicherung. Im zivilrechtlichen Gebiet geht es überwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Rupp als Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht für Sie tätig. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Rupp rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger mit Rat und Tat zur Seite stehen bei Vorwürfen wie beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BTMG) am Steuer. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Des Weiteren gehört die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung seit Jahren zu einer Spezialität von Rechtsanwalt Rupp.
Martin Rupp berät Sie darüber hinaus im Mietrecht. Dieses regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Rupp berät Vermieter und Mieter individuell bei der Gestaltung und dem Abschluss eines Mietvertrages, einer Kündigung und einer Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei der Auseinandersetzung mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den oben genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen. Ziel der Rechtsberatung Herrn Rupps ist die vorausschauende, sachgerechte und ergebnisorientierte Mandatsbearbeitung.
Eine weitere Stärke des Juristen ist das private Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das erste bestimmt überwiegend, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das zweite regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).
Ein weiteres Fachgebiet des Rechtsanwalts ist das Individualarbeitsrecht. Dessen Gegenstand sind die Verhältnisse des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Herr Rupp Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehört zu seinem Fachbereich. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Martin Rupp mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zu erreichen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Martin Rupp - Rathausstraße 16a
52222 Stolberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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