Markus Jentgens
Fachgebiete/Charakteristika
Markus Jentgens wurde 1970 in Aachen geboren, ist verheiratet und hat zwei Söhne und eine Tochter. Sein rechtswissenschaftliches Studium legte er von 1991 bis 1995 an der Universität Köln ab. Das Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Köln. 1999 wurde er zur Anwaltschaft beim Landgericht Aachen zugelassen und trat in die Bürogemeinschaft ein. Herr Jentgens ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat außerdem die Fortbildungslehrgänge zum Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Verkehrsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsanwalt Jentgens ist auf allen Rechtsgebieten tätig, insbesondere im Arbeitsrecht und Sozialrecht, Insolvenzrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Er war drei Jahre als Dozent in Aachen im Rahmen von Berufsbildungsmaßnahmen tätig. Seine guten Kenntnisse in Französisch hat er durch einen viermonatigen Aufenthalt als Referendar in einer Rechtsanwaltskanzlei in Paris vertiefen können, zu der er noch heute einen guten Kontakt pflegt. Kleinere Artikel zum Arbeitsrecht wurden in regionalen Printmedien veröffentlicht.
Herr Jentgens schätzt an seinem Beruf den Kontakt zu den Mandanten und die Chance, mit Verhandlungsgeschick das Bestmögliche durchzusetzen. Sie erreichen Rechtsanwalt Jentgens über das Sekretariat von Providas e.V. als auch über seine eigene E-Mail-Adresse (jentgens@providas.de).
Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Jentgens sind das Arbeitsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.
Ein spezieller Interessenschwerpunkt des Juristen liegt auf dem Arbeitsrecht, worin er Fachanwalt ist. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers.
Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Jentgens steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Herr Jentgens berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Jentgens die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Markus Jentgens bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Jentgens berät und vertritt Betriebsrat oder Arbeitgeber hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.
Als weiteres Spezialgebiet von Rechtsanwalt Jentgens ist das Sozialrecht zu nennen. Er berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls beispielsweise Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Jentgens.
Einen der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Jentgens stellt das Insolvenzrecht dar. Gerade in der aktuellen wirtschaftlich schwierigen Zeit in Deutschland werden Fachleute auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gebraucht. Er arbeitet einerseits eng mit einer Insolvenzverwalterin zusammen und berät andererseits schon seit Jahren Insolvenzschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann Rechtsanwalt Jentgens Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie innerhalb eines Insolvenzverfahrens (auch in strafrechtlicher Hinsicht), hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen und berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung.
Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Jentgens auch im Verkehrsrecht für seine Mandanten tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.
Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Jentgens als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BTMG) am Steuer. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie von Rechtsanwalt Jentgens kompetent und umfassend beraten.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Jentgens liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Herr Jentgens prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Jentgens.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Außerberufliche Engagements
Markus Jentgens ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Durch seine Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Verkehrsrecht des DAV ist Herr Jentgens immer auf dem neuesten Stand über die jeweilige Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.
Darüber hinaus ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln und seit 2002 stellvertretender Vorsitzender des Aachener Anwaltvereins.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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