Georg Theodor Hötte

Kanzlei providas e.V.

Fachgebiete/Charakteristika

Georg Theodor Hötte wurde 1954 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Konstanz Rechtswissenschaften. Sein Referendariat legte er im Landgerichtsbezirk Waldshut ab, seine Wahlpflichtstation am Oberlandesgericht Stuttgart. Nachdem er zunächst beim Malteser Hilfsdienst in der Verwaltung tätig gewesen war, schloss er eine EDV-Ausbildung ab und arbeitete mehrere Jahre als Programmierer für Gerichts- und Geschäftssoftware. 1993 wurde er als Rechtsanwalt beim Landgericht Erfurt zugelassen und arbeitete als beratender Rechtsanwalt beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landratsamt Greiz in Thüringen. Nach seiner Heirat in Stolberg gründete er dort im Januar 1998 seine eigene Anwaltskanzlei und trat im Sommer 1999 in die Bürogemeinschaft bei Providas e.V. ein.

Tätig ist er auf allen Rechtsgebieten. Seit 2001 ist er ist Fachanwalt für Sozialrecht. Seine weiteren Schwerpunkte sind das Erbrecht, Apothekenrecht, Sozialrecht und das DDR-Folgenrecht. Aufgrund seiner Zulassung beim Oberlandesgericht Köln ist er berechtigt, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie vor jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Sie erreichen Rechtsanwalt Hötte sowohl über das Sekretariat von Providas e.V. als auch über seine E-Mail-Adresse (hoette@providas.de). Er korrespondiert auch in Englisch.

Rechtsanwalt Georg Theodor Hötte arbeitet schwerpunktmäßig im Erbrecht, Apothekenrecht, Sozialrecht und DDR-Folgenrecht.

Herr Hötte berät Sie professionell und individuell im Erbrecht und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Hötte.

Das Apothekenrecht ist durch eine Fülle von Vorschriften geprägt. So beeinflussen beispielsweise die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Apothekengesetz (ApoG), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Sozialgesetzbuch V (SGB V) oder das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) den beruflichen Alltag der Apotheker. Gerade die besondere Stellung des Apothekers im Gesundheitswesen als Gewerbetreibender einerseits und als Heilberufler andererseits bringt eine Unmenge rechtlicher Probleme mit sich. Rechtsanwalt Hötte vertritt Sie als Apotheker in allen Bereichen Ihrer Tätigkeit, beispielsweise im Hinblick auf Approbation, Berufsrecht, Standesrecht, Zulassung, Gesundheitsberatung et cetera. Darüber hinaus bietet er Ihnen von der Gründung und Führung Ihrer Apotheke bis hin zu den obigen Spezialproblemen eine kompetente und umfassende Beratung. Selbstredend gehört auch die rechtliche Vertretung vor Gericht und bei den Behörden, wie die Vertragsgestaltung und -prüfung zum Service Herrn Höttes.

Ein weiteres Fachgebiet des Rechtsanwalts liegt im Sozialrecht. Dieses betrifft generell jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld et cetera) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera).

Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Rechtsanwalt Hötte berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Hötte.

Seit 2001 führt Georg Theodor Hötte den Titel “Fachanwalt für Sozialrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Einen weiteren Schwerpunkt Rechtsanwalt Höttes bildet das DDR-Folgenrecht. Indem durch den Einigungsvertrag das Bundesrecht der BRD auch im Gebiet der ehemaligen DDR in Kraft getreten ist, hat sich für deren Bewohner ein erheblicher Eingriff in das bestehende Rechtsgefüge ergeben, der die völlige Umwälzung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse begleitete. Da für manche Rechtsverhältnisse, die vor dem 03.10.1990 entstanden sind, das Recht der ehemaligen DDR zum Teil auch weiterhin maßgebend ist, gelten für eine gewisse Übergangszeit und beschränkt auf einige Gebiete im geeinten Deutschland zwei Zivilrechtsordnungen nebeneinander. Das Vermögensgesetz, Vermögenszuordnungsgesetz, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, Schuldrechtsanpassungsgesetz, Entschädigungsgesetz, Ausgleichsleistungsgesetz, Investitionsvorranggesetz sowie die Flächenerwerbsverordnung sind wesentliche Bereiche des DDR-Folgenrechts, nicht zu vergessen die sogenannte Restitution.

Herr Hötte befasst sich beispielsweise mit der Entschädigungsproblematik bei einer Zwangsenteignung durch die Regierung der DDR nach dem Zweiten Weltkrieg und mit dem Rückforderungsanspruch der ehemaligen Eigentümer nach dem Zusammenbruch der DDR. Zum Thema DDR-Recht und DDR-Folgenrecht publizierte Rechtsanwalt Hötte auch in Fachzeitschriften.


 

Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Außerberufliche Engagements

Georg Theodor Hötte ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, des Aachener Anwaltvereins und im Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde.

Zudem ist er Mitglied der Choralschola Vivus Cantus in Aachen. Diese bemüht sich um eine semiologisch fundierte Interpretation des gregorianischen Chorals in geschmeidiger Ausführung. In der Vergangenheit war er Sänger in namhaften Chören wie beispielsweise dem Mainzer Bachchor.

In seiner freien Zeit segelt er auf dem Mittelmeer, der Nord- und Ostsee. Für Herrn Hötte bedeutet das Segeln Leidenschaft, die einen so schnell nicht wieder loslässt, als auch Erholung nach der Arbeit und Abenteuer im Urlaub.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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