Jörg Firus

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Firus wurde 1998 von Rechtsanwalt Jörg Firus gegründet. Sie bietet Rechtsberatung und Prozessvertretungen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht.

Spezialisierung und Serviceleistung sind wesentliche Merkmale der Sozietät, die großen Wert legt auf kontinuierliche Fortbildung. Die Kanzlei kooperiert mit Netzwerkpartnern und unterhält Kontakt zur Steuerberatergesellschaft Lücke in Uelzen.

Mandanten der Kanzlei Firus sind Privatleute, kleinere und mittelgroße Firmen, Vereine, Verbände, Selbständige und Ärzte, Zahnärzte und Patienten, Beamte.

Die Büroräume sind in der Rademacherstraße 2 in Uelzen. Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage unweit der “Alten Brennerei” leicht zu erreichen. Parkplätze finden Sie vor den Gebäuden oder in den umliegenden Parkhäusern. Im Übrigen besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.

Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit dem Rechtsanwalt auch außerhalb der Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung auch im Hause des Mandanten möglich.

Außerdem bietet die Kanzlei Firus eine Online-Rechtsberatung an.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jörg Firus
Rademacherstr. 2
28525 Uelzen
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (581) 3897310
Telefax
+49 (581) 3897309
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-firus.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Jörg Firus wurde 1967 in Tannenberg geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Göttingen und Greifswald. Während der Studienzeit war er bereits angestellt am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Greifswald. Nach Absolvierung des ersten juristischen Staatsexamens begann Herr Firus seine Referendarzeit am Landgerichtsbezirk Rostock. Der Jurist, 1998 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Arbeits-, Landesarbeits-, Sozial- und Landessozialgerichten auftrittsbefugt.

Rechtsanwalt Firus ist Autor zahlreicher Artikel in regionalen und überregionalen Zeitschriften. Darüber hinaus ist Herr Firus Dozent an der Universität Lüneburg für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie. Der Jurist ist seit Jahren gesellschaftspolitisch engagiert und seit 2006 stellvertretender Bürgermeister der Stadt Uelzen.

Rechtsanwalt Jörg Firus hat sich entschlossen, die heutzutage vergleichsweise kleine Kanzleiform beizubehalten, um die Nähe zur Mandantschaft zu sichern und nicht den Eindruck einer “anonymen Rechtsfabrik” hervorzurufen. Dies hat positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die kollegiale Arbeitsweise des Anwalts und des Büropersonals, was letztlich Ihnen zugute kommt.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten, auch in schwierigen Situationen. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Rechtsanwalt Firus berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht.

Jörg Firus berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen im Arbeitsrecht. Bei ihm finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die den Schwerbehindertenschutz betreffen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Jörg Firus.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Firus beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Firus dar. In diesen Rechtsgebieten berät der Jurist Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen weiteren, so besteht auch in diesem Rechtsgebiet ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier kümmert sich Rechtsanwalt Firus um Ihren Franchisevertrag, Lizenzvertrag oder Handelsvertretervertrag. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft, Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen sind das Verwaltungsrecht, das Verwaltungsprozessrecht und das Verwaltungsverfahrensgesetz. Zu diesen Bereichen zählt auch das Polizeirecht. Hier berät Sie Rechtsanwalt Firus über die Rechtmäßigkeit von Polizeiverfügungen und den oftmals strittigen Punkt der Gefahrenbeurteilung. Oftmals muss in diesen Fällen eine Verhältnismäßigkeitsanalyse der polizeilichen Verfügung stattfinden. Hierüber kommen selbst Fachleute zu verschieden Ergebnissen. Inwiefern die Sie betreffende Verfügung rechtmäßig war, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Firus, der in diesem Gebiet auf jahrelange Erfahrung zurückblicken kann. Aber auch zu Fragen der Datenerhebung, Datenverarbeitung, Personenfeststellung, zu Vorladung und Gewahrsam steht Ihnen der Jurist mit Rat und Tat zur Seite.

Ein weiteres Teilgebiet ist das öffentliche Baurecht. Hier berät Sie Jörg Firus über alle öffentlich-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Bereits in der Bauleitplanung ist es wichtig, Einfluss zu nehmen. Fragen zu umweltrechtlichen Regelungen, zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan stehen am Anfang im Zentrum des Interesses. Rechtsanwalt Firus legt ganz bewusst einen wesentlichen Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet. Die Praxis zeigt, dass ein hoher allgemeiner Aufklärungsbedarf besteht.

Zu den Leistungen des Rechtsanwalts zählen des Weiteren Einleitung von Teilungsgenehmigung und vereinfachtem Verfahren sowie Beantragung und Klageerhebung bei einer Veränderungssperre. Aber auch zum Vorkaufsrecht, zur Rechtmäßigkeit von Nebenanlagen und Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen berät Sie Herr Firus zuverlässig und kompetent.

Das Beamtenrecht ist ein Schwerpunkt des Juristen. In diesem Rechtsgebiet überprüft Rechtanwalt Firus eine Entlassung oder Versetzung und berechnet Pension und Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Weitere Themen sind hier Abordnung, (Eil-)Rechtsschutz bei Stellenausschreibungen, Konkurrentenklage und Amtshaftpflicht. Oftmals können Rügen und dienstliche Beurteilungen eine Beamtenkarriere nachhaltig beeinflussen. Hier hilft Ihnen Rechtsanwalt Firus, frühzeitig die Weichen für Ihre berufliche Zukunft zu stellen, sei dies in außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung vor den jeweiligen Disziplinarkammern.

Aus der Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht und nicht zuletzt aufgrund der Lehrtätigkeit als Dozent hat Jörg Firus ein weiteres besonderes Interesse seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich Strafrecht entwickelt. Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es bereits höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Firus. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Jörg Firus. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen. Langjährige praktische und wissenschaftliche Erfahrung sowie Engagement liefern die Grundlage für erfolgreiche Strafverfahren.

Aber auch im Falle einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe haben Sie Rechte, die Herr Firus für Sie wahrt und umsetzt. Dazu gehören Planung des Vollzugs, Unterbringung, Schriftwechsel, Disziplinarmaßnahmen oder Arbeit sowie mögliche Ausbildung und Weiterbildung. Auch bei Fragen zum Thema Rechtsbehelfe werden Sie von Jörg Firus unterstützt, der in diesem Bereich jahrelange Erfahrung vorweisen kann.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de