Dr. Egbert Frimmel
Fachgebiete/Charakteristika
Egbert Frimmel studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Sein Gerichtsjahr absolvierte der promovierte Jurist am Landesgericht Klagenfurt. Herr Frimmel, 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel korrespondiert auch in Englisch und Italienisch. Egbert Frimmel hat auch zwei postgraduale Ausbildungen absolviert. Im Jahr 1997 hat er an der renommierten Universität St. Gallen den Master of European and International Business Law mit Erfolg abgelegt und damit eine zusätzliche europa- und wirtschaftsrechtsspezifische Ausbildung absolviert. Darüber hinaus hat Dr. Frimmel ein postgraduales Studium an der Donauuniversität Krems zum Thema Immobilienwirtschaft/Immobilienrecht absolviert und arbeitet gerade an seiner Thesis zum Master of Real Estate.
Herr Frimmel kann auf eine reichhaltige anwaltliche Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von Egbert Frimmel unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwalts, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.
Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel berät und vertritt Sie im Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Sanierungsrecht, Bankenrecht und Internetrecht.
Einen Schwerpunkt bildet das Immobilienrecht. Dr. Frimmel ist auf sämtliche vertraglichen Gestaltungen im Zusammenhang mit Immobilientransfers und Bauträgerkonzepten spezialisiert. Hier ist auch das Architektenrecht relevant, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Zur Absicherung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen sollte ein Architekt von seinen Vertragspartnern verlangen, dass ihm zur Sicherung seiner Honorarforderungen eine Bankbürgschaft gestellt wird. Auch die Einräumung einer Sicherungshypothek kommt unter gewissen Voraussetzungen in Betracht. Notfalls ist zu überlegen, ob gegen die Vertragspartner im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgegangen wird (Sicherung des Honoraranspruchs auf Bestellung der Hypothek durch Vormerkung). Vertrauen Sie hier auf die kompetente und erfolgsorientierte Mandatsbetreuung von Rechtsanwalt Frimmel.
Aber auch das private Baurecht fällt in den Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage. Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet.
Das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Frimmel dar. In diesen Rechtsgebieten berät er Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen sonstigen, so besteht auch in diesem Rechtsgebiet ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier ist der Jurist für Sie auf den Gebieten Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag tätig. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl von Gesellschaftsformen, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen.
Bei den Themen Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Forderungsanmeldung, Insolvenzmasse, Insolvenzplan und Insolvenzverwalter steht Herr Frimmel mit seinem Fachwissen als Experte an Ihrer Seite. Der Jurist ist insbesondere versiert in der außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierung und verfügt über eine reichhaltige Erfahrung aufgrund der Tätigkeit als Masseverwalter. Auch im Vorfeld einer drohenden Insolvenz bietet Ihnen der Jurist eine fachkundige Beratung an und kann so bereits frühzeitig konstruktiven Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen.
Das Medienrecht und die herausfordernde Querschnittsmaterie Informationsrecht (Internetrecht), insbesondere das E-Commerce-Recht, gehören zu den Spezialgebieten von Herrn Frimmel. Dabei setzt er sich mit sämtlichen Rechtsfragen zum World Wide Web, zu E-Mails oder SMS auseinander, egal ob es dabei um gesetzliche Informationspflichten geht, um die Haftung eines Websitebetreibers oder die Zulässigkeit von Werbe-Mails und -SMS (Spam oder Spamming).
Zu den Tätigkeitsgebieten in diesem weiten Rechtsfeld zählen darüber hinaus auch alle Fragen bei der rechtlichen Realisierung von Webauftritten (Webdesign, Schutz von Webseiten), Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht im Internet oder in den Medien, das Urheberrecht, das “Recht am eigenen Bild” sowie Vertragsgestaltungen rund um Dienstleistungen im Internet und in den Medien.
Allein durch eine exakte Gestaltung eines Vertrages beispielsweise für Web-Hosting, eine Domain-Übertragung, Online-Werbung oder die Erstellung einer Website können Sie das Risiko einer späteren Auseinandersetzung mit Kunden und Usern bereits erheblich minimieren. Gleiches gilt auch für die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen nach dem Fernabsatzgesetz oder der E-Commerce-Richtlinie.
Aber auch im Datenschutzrecht ist Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel für Sie tätig. Das bislang stets vernachlässigte Thema Datenschutz wird zukünftig stärker an Bedeutung gewinnen, wie etwa die Abmahnwelle für Newsletter zeigt. Dabei steht die Frage im Vordergrund, welche Daten man wie gewinnen und wie man sie nutzen darf.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Dr. Egbert Frimmel - Fleischmarkt 9/4
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