MMag. Dr. Werner Hochfellner

Fachgebiete/Charakteristika

Werner Hochfellner wurde 1973 in Klagenfurt geboren. Nach der Matura studierte er an der Karl-Franzens-Universität in Graz Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre. Dieses Studium wurde durch einen einjährigen Studienaufenthalt an der LUISS Guido Carli Universität in Rom ergänzt. Das Gerichtsjahr im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte er in Klagenfurt und St. Veit/Glan. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte 2001 an der Universität Graz zu dem bankrechtlichen Thema “Einlagensicherung und Anlegerentschädigung”. Dr. Werner Hochfellner wurde 2005 als Rechtsanwalt eingetragen.

Der Jurist spricht fließend Englisch und Italienisch. Aufgrund dieser Fremdsprachenkenntnisse berät und betreut Herr Hochfellner viele italienische Unternehmen und Privatklienten.

Rechtsanwalt Dr. Werner Hochfellner betreut die Referate Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Insolvenzrecht sowie Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen.

Zum Bereich Bankrecht und Kapitalmarktrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen bei allen Fragen rund um Darlehen und Kredite, Sicherheiten, wie zum Beispiel Bürgschaft, Garantie, Hypotheken et cetera, Wertpapiergeschäfte, sei es mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihen, Geldanlagen und Anlageberatungen, EC-Karten und Kreditkarten, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten).

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Werner Hochfellner umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen. Er berät über die jeweils günstigste rechtliche Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Klienten Strategien entwickelt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Wettbewerbsrecht. Der freie geschäftliche Wettbewerb soll durch Leistung geprägt sein und Gewerbetreibende sowie Kunden vor unlauteren Praktiken schützen. Niemand braucht irreführende Maßnahmen, physische oder psychische Bedrängung sowie Boykottaufrufe hinzunehmen. Rechtsanwalt Dr. Werner Hochfellner ist Ihnen gern behilflich, Probleme aus dem Bereich Wettbewerbsrecht zu lösen oder von vornherein zu umgehen.

Die insolvenzrechtliche Beratung beginnt nicht erst dann, wenn formal ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden ist, sondern weit früher. Denn Insolvenzen treten nicht plötzlich auf. Sie kündigen sich meist über einen längeren Zeitraum an, in welchem sie noch abgewendet werden können, wenn man die Anzeichen einer Krise rechtzeitig erkennt und wirksame Gegenmaßnahmen ergreift. Eine solche wirtschaftliche Krise birgt aber eine Reihe von Risiken in sich, in denen Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe, aber auch Gläubiger anwaltlicher Unterstützung bedürfen.

Unternehmenskrisen und Insolvenzen stellen hohe Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und an die nachhaltige Bereitschaft zu Umstrukturierungsmaßnahmen. Es ist deshalb erforderlich, dass Unternehmer und deren Berater umfassend mit den Instrumentarien vertraut sind, die für die Vorbeugung gegen Unternehmenskrisen, den “Turnaround”, also die Vornahme einer drastischen Kursänderung, und die Sanierung von Unternehmen notwendig und geeignet sind. Ihr Unternehmen kann auch “durch” die Insolvenz saniert werden. Hierfür ist Rechtsanwalt Dr. Werner Hochfellner der geeignete Ansprechpartner.

Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Der Jurist unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Er ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig.


 

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