Dr. Alexander Krasser
Kurzprofil
Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser gründete seine Kanzlei 2001. Sie besteht in Form einer Regiegemeinschaft mit einem weiteren Rechtsanwalt. Herr Krasser berät und betreut sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen, Finanzdienstleister und Stiftungen in allen Bereichen des persönlichen und geschäftlichen Lebens. Überwiegend betreffen die Mandate die Rechtsgebiete Marken- und Patentrecht, Verkehrsrecht und den weiten Bereich Vertragsrecht (erb- und familienrechtliche Belange, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Wohnungseigentumsvertrag). Herr Krasser ist zusätzlich als staatlich anerkannter Mediator tätig.
Sie erreichen das Büro montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten sowie bei Bedarf am Wochenende möglich. Mandanten, die aus gesundheitlichen oder geschäftlichen Gründen nicht selbst in die Kanzlei kommen können, sucht der Rechtsanwalt nach Absprache auch in den Geschäftsräumen oder zu Hause auf.
Die Kanzleiräume finden Sie im Headquarter der Grazer Wechselseitigen Versicherung, direkt in der Nähe der Landesregierung und 400 Meter vom Hauptbahnhof entfernt. Durch die Lage im Zentrum besteht ein hervorragender Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind Parkgaragen und Kurzparkzonen in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Kontakt
- Dr. Alexander Krasser
- Damtschacher Str. 35
9241 Wernberg
Kärnten
Österreich
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +43 (4252) 2125
- Telefax
- +43 (4252) 212514

- Homepage
- http://www.dermediator.at
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Alexander Krasser wurde 1960 in Wien geboren. Nach seiner Matura studierte er Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft zunächst in Wien und schließlich auch an allen anderen österreichischen Universitäten jeweils ein Semester, da er an einer Studie über die österreichische universitäre Landschaft mitwirkte. 1987 promovierte er. Bevor er 2001 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt, arbeitete Herr Krasser über 13 Jahre im Wertpapier- und Filialbereich als Abteilungsdirektor einer Bank.
Bei Bedarf führt der Rechtsanwalt die Beratung in Englisch, Französisch, Italienisch und Ukrainisch durch.
Eine besondere Kompetenz der Kanzlei liegt in der Prüfung und Gestaltung von Verträgen. Ein professionell gestalteter Vertrag vermeidet einen späteren teuren Prozess oder erhöht zumindest die Erfolgsaussichten in einem solchen Gerichtsverfahren erheblich. Rechtliche Auseinandersetzungen können jedoch häufig bereits im Vorfeld vermieden werden. Der Anspruch von Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser ist es, für jede Problem- und Interessenslage maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die sich mit den speziellen Bedürfnissen des Klienten in einer konkreten Situation exakt decken. Das Vertragsrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, nahezu jeden Vertrag des privaten Lebens, aber natürlich auch umfangreiche geschäftliche Vereinbarungen weitestgehend nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten. In vielen Bereichen des rechtlichen und geschäftlichen Lebens sind Verträge sinnvoll und werden von Rechtsanwalt Krasser behandelt.
Im Erbrecht gibt es die Möglichkeit, ein Vermächtnis, einen Erbvertrag oder Schenkungsvertrag auf den Todesfall aufzusetzen. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben nach der Einantwortung aus der Erbschaft erwachsen, kann es zwischen Erben zu lang andauernden und emotional sehr belastenden gerichtlichen Auseinandersetzungen und Erbschaftsstreitigkeiten kommen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh erfolgen, um den letzten Willen des Erblassers individuell festzulegen und die gewünschten Anordnungen gut informiert und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften richtig zu treffen.
Auch im Eherecht ist es oftmals zu empfehlen, im Vorfeld einen Ehevertrag zu vereinbaren. Denn im Falle einer Scheidung ist die Situation schon schwierig genug; klare Regelungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, anderer Werte oder auch der ehelichen Schulden sind in einem solchen Fall sehr hilfreich.
Selbstverständlich werden aber auch alltäglichere Vertragsarten von der Kanzlei Dr. Krasser mit abgedeckt. Hierunter fallen in erster Linie Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Darlehensvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Versicherungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag. Im Zusammenhang mit diesen Verträgen sind überdies Ansprüche aus Gewährleistung, Schadensersatz, Sachmängelhaftung, Preisminderung, Nachbesserung und Rücktritt vom Vertrag wichtige Punkte. Denn im Nachhinein können sich oftmals Mängel herausstellen, welche Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche auslösen können.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Verkehrsrecht. Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser beraten und vertreten.
Zum Verkehrsrecht gehört auch das Skirecht mit seinen international geltenden Pistenregeln. Gerade bei schweren Skiunfällen mit großen Verletzungsfolgen stellen sich Fragen nach Schuld, Schmerzensgeld und Schadensersatz. Herr Krasser steht Ihnen hierbei kompetent mit Rat und Tat auch Vorort auf der Piste und im Gelände zur Seite.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Marken- und Patentrecht. Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, das heißt zum Beispiel, ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren gewerblich anzuwenden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von Ansprüchen die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Marken und Patente gehören heute oftmals zu den wertvollsten Rechten eines Unternehmens. Dies trifft nicht mehr nur für die traditionellen Unternehmen im Konsumgüterbereich, sondern auch im Technologiebereich zu.
Viele Unternehmen erkennen zunehmend den Wert ihrer Marken, Logos und Werbeslogans für eine effektive Kommunikation mit ihren Kunden und den Aufbau einer langfristigen Kundenbeziehung. Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Rechtsanwalt Krasser betreut Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Klageverfahren. Gern berät Sie der Jurist über die möglichen rechtlichen Schritte gegen einen Konkurrenten, der ein Urheberrecht oder Markenrecht verletzt hat oder unerlaubt ein Patent verwendet. Er verfasst Abmahnungen, erwirkt einstweilige Verfügungen und verteidigt Sie bei Inanspruchnahme durch Wettbewerber und Markeninhaber. Im Übrigen prüft er die Zulässigkeit von Marken-, Produkt- und Marketingauftritten.
Darüber hinaus ist Alexander Krasser ein vom Justizministerium eingetragener Mediator. Als solcher begleitet er als neutraler Dritter im Rahmen einer außergerichtlichen Vermittlung die Konfliktparteien. Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders.
Besonders in familienrechtlichen Konflikten, im Fall der Ehescheidung zum Beispiel über die elterliche Sorge, ist eine Mediation sehr sinnvoll. Aber auch in anderen Gebieten wie dem Nachbarschaftsrecht und beim Mobbing am Arbeitsplatz ist Mediation ein hilfreiches Instrument. Zusätzlich bietet Herr Krasser die Mediation auch bei Unternehmensübergaben an. Das Unternehmen kann dadurch “gesund” weitergeführt werden, und hohe Gerichtskosten werden so vermieden.
Außerberufliche Engagements
Neben seinem Beruf als Rechtsanwalt hält Alexander Krasser Vorträge über Zivilrecht und Mediation beim Wirtschaftsförderungsinstitut. Er ist beratend tätig für den Mieterschutzverein und Immobilienverein sowie für Hundevereine und Jagdhundeführer.
Als Ausgleich zu diesen Tätigkeiten fährt Herr Krasser leidenschaftlich Ski und ist ein hervorragender Taucher (Master Diver) sowie Mitglied eines Gesangsvereins. Zudem ist er Magistralritter beim SMRO, dem Souveränen Malteser Ritterorden, mit internationalen Beziehungen rund um die Welt.
Graz