Dr. Roland Veh
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Dr. Roland Veh studierte an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Daran schlossen sich das Rechtsreferendariat in Augsburg sowie 2005 die Zulassung zur Anwaltschaft an. Rechtsanwalt Dr. Veh promovierte 2005 zum verwaltungsrechtlichen Thema “Öffentlich-rechtliche und wettbewerbsrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten privater Unternehmen im Fall einer rechtswidrigen wirtschaftlichen Tätigkeit von Städten und Gemeinden” an der Universität Augsburg. Der Jurist spricht fließend Englisch.
In der Kanzlei Ceelen, Dr. Hutter, Stalter & Collegen ist Rechtsanwalt Dr. Veh Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Erbrecht, Markenrecht, Leasingrecht, Immobilienrecht und Grundstücksrecht sowie Mietrecht und Pachtrecht einschließlich Wohnungseigentumsrecht.
Unter den Bereich Erbrecht fallen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) oder lebzeitigen Zuwendungen und ihren Auswirkungen (Schenkung, Betriebsübergabe, Firmennachfolgeregelung). Nach dem Erbfall erfolgt durch Rechtsanwalt Dr. Roland Veh die Überprüfung der Erbfolge und erbrechtlicher Ansprüche (Erbteil, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht) sowie ihre Durchsetzung. Erbschaftssteuer, Erbenhaftung, Nachlasssicherung, Pflegschaft und Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind weitere Themen, die zur Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Veh gehören.
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Veh liegt beim Markenrecht. Das Recht am geistigen Eigentum, das bedeutet das Recht derjenigen Rechtsgüter, die ihren Ursprung in der schöpferischen geistigen Kraft des Menschen haben, ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist, dass diese Rechtsmaterien von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet werden und dass die hierzu geschaffenen Informationsquellen spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten. Die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte müssen Spezialkenntnisse auf außerjuristischem Terrain vorweisen können, wie zum Beispiel Kunst, Musikproduktion, Merchandising, Registerwesen oder Naturwissenschaften.
Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:
- Ankauf und Verkauf einer Immobilie,
- Form und Inhalt des Kaufvertrages,
- Nachbarschaftsrecht, wie Pflanzabstände, Wege- und Fahrtrechte.
Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, zum Beispiel deren Vermietung und Verpachtung. Rechtsanwalt Dr. Veh steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Leasing beinhaltet, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass man den Leasinggegenstand nach Vertragsende behalten darf oder ein Anrecht darauf hat, diesen zu dem kalkulierten Restwert zu erwerben. Unterschieden wird zwischen Mobilien-Leasing, wie zum Beispiel Kfz-Leasing oder Geräte-Leasing, und Immobilien-Leasing. Eine weitere Unterscheidung im Leasingrecht erfolgt durch die Wahl der Vertragsart — beispielsweise Kilometervertrag, Restwertgarantie, Teilamortisation oder Vollamortisation — und die Möglichkeit der Kündigung, beispielsweise feste Laufzeit unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Im Leasingrecht ist auch zu unterscheiden, ob der Leasingvertrag von einem privaten Leasingnehmer (Privat-Leasingvertrag) oder einem gewerblichen Leasingnehmer (Gewerbe-Leasingvertrag) abgeschlossen wurde. Abhängig hiervon hat die Rechtsprechung zahlreiche vertragliche Klauseln für unwirksam erklärt, denn es handelt sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen Gültigkeit besitzen. Wenn Sie Bedarf an einer rechtlichen Betreuung durch einen Rechtsanwalt haben, der Erfahrung im Bereich Leasing hat, wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Dr. Veh .
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Miet- und Pachtrecht. Dieses regelt zum Beispiel Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung. Hier ist Rechtsanwalt Dr. Veh ein zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Miet- und Pachtrechts geht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Dr. Roland Veh - Königsgraben 17
87700 Memmingen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8331) 925990
- Telefax
- +49 (8331) 9259925

- Homepage
- http://www.mm-anwaelte.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
370 Zugriffe seit dem 21.09.2007


