Thomas Pfaudler
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Thomas Pfaudler absolvierte sein Studium der Rechte an der Universität Augsburg. Seine Referendarausbildung absolvierte er in Augsburg, Kaufbeuren und Kempten. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1996. Der Jurist spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Pfaudler bietet Beratungen und Prozessvertretungen im Familienrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht und Immobilienrecht.
Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im Wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Pfaudler erstreckt sich Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten — außergerichtlich beratend und prozessvertretend — vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Das Kaufrecht als solches stellt kein selbständiges Rechtsgebiet dar, verdient es aber, aufgrund seiner Bedeutung im Alltag — für Privatleute wie für Gewerbetreibende — gesondert erwähnt zu werden. Rechtsanwalt Pfaudler berät rund um die Abwicklung eines Kaufvertrages etwa bezüglich
- des Vorgehens bei Vorliegen eines Defektes an einem Gerät oder der Mangelhaftigkeit einer Sache
- der Widerrufsrechte beim Kauf im Versandhandel
- des Rücktritts von einem Kaufvertrag und der Rückgabe des Kaufgegenstandes
- der Rückerstattung eines gezahlten Kaufpreises
- der Rechte bei Leasing- und Finanzierungskauf oder
- der Rechte und Pflichten beim Internetkauf und Ersteigerung auf Online-Plattformen.
Rechtsanwalt Pfaudler überprüft bereits vorhandene Verträge und deren Klauseln aus den verschiedensten Bereichen auf Ihre Beständigkeit und Konsistenz aus der Sicht eines Richters, überprüft für sie Ihre Ansprüche in jeder Situation und weist Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen auf. Er berät Sie außerdem bezüglich eines weiteren Vorgehens, klärt Sie über die möglichen Risiken vollständig auf und hilft Ihnen bei der möglichst einfachsten und kostengünstigsten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bei Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht Ihnen Rechtsanwalt Pfaudler mit Rat und Tat zur Seite. Hauseigentümer, Wohnungseigentümer und Hausverwalter wissen seinen Rat zu schätzen. Durch das Immobilienrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das bedeutet an Grundstück, Wohnhaus, Eigentumswohnung und dergleichen geregelt. Die nach dem Immobilienrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Rechtsanwalt Pfaudler vorbereitet. Für Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit Immobilien sowie für das Wohnungseigentum gelten spezielle Bestimmungen. Größte Bedeutung kommt dem Grundbuch zu. Wenn Sie ein immobilienrechtliches Problem haben, setzen Sie sich mit Rechtsanwalt Pfaudler in Verbindung.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Thomas Pfaudler - Königsgraben 17
87700 Memmingen
Bayern
Deutschland
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- +49 (8331) 925990
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- +49 (8331) 9259925

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- http://www.mm-anwaelte.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Pfaudler ist seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht und seit 2007 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Pfaudler berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich sowie der Ehevertrags, der vor, zu Beginn oder während der Ehe gestaltet werden kann. Rechtsanwalt Pfaudler klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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