Dr. Max Hutter
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Dr. Max Hutter, seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen, studierte an der Ludwig-Maximilians Universität München Rechtswissenschaften und war am dortigen Institut für internationales Privatrecht als Assistent tätig. Nach dem Studium absolvierte er sein Referendariat ebenfalls in München. Im Anschluss an eine Tätigkeit für einen Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe promovierte Rechtsanwalt Dr. Hutter 1988 an der Universität Regensburg zum Thema “Pflichten des Verkäufers nach dem UN-Kaufrecht” zum Doktor der Rechte.
Rechtsanwalt Dr. Hutter übernimmt Ihre Mandate auch aus dem Steuerrecht inklusive Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht beinhaltet hauptsächlich das Gesellschaftsrecht. Der Umfang der Beratungsgebiete richtet sich nach den gewachsenen Bedürfnissen seiner Mandanten und umfasst insbesondere die Beratung und Begleitung bei der Unternehmensgründung, Gestaltung und Umstrukturierung von Unternehmen, Unternehmensnachfolge oder Haftung von Geschäftsführern. Rechtsanwalt Dr. Hutter steht den Unternehmen als Berater für die täglichen Rechtsfragen kosteneffektiv zur Seite. Das Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bedarf der Unternehmen, von der Gestaltung der Gesellschaftsverträge über die Weiterentwicklung und Umstrukturierung der Unternehmen, die Vermeidung und Lösung von Problemen zwischen den Gesellschaftern bis zur Vorbereitung und Durchführung einer Unternehmensnachfolge.
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Max Hutter - Königsgraben 17
87700 Memmingen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8331) 925990
- Telefax
- +49 (8331) 9259925

- Homepage
- http://www.mm-anwaelte.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Dr. Hutter ist seit 1993 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Steuerrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Hutter im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig:
- in Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt
- in Klagesachen gegenüber dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Spezialisierung auf Steuerbußgeldsachen und Steuerstrafsachen. Max Hutter berät und vertritt insbesondere beim Vorwurf unrichtiger oder unvollständiger Steuererklärungen, zum Beispiel bezüglich Kapitaleinkünften aus europäischen Bankverbindungen, sowie bei unrichtiger oder unvollständiger Erklärung gewerblicher oder freiberuflicher Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Der Jurist berät Sie zu den Ermittlungsmöglichkeiten und zu den Informationspflichten gegenüber den Finanzbehörden und ihren Ermittlungsstellen sowie zu der sogenannten Selbstanzeige. Im Verfahren berät er Sie zu den Sanktionen und Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung (Einstellung, Strafbefehl, Haftstrafe oder Geldstrafe, steuerliche Folgen) und vertritt Sie bis zur steuerstrafrechtlichen und steuerrechtlichen Erledigung.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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