Wilhelm F. Ceelen
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Wilhelm F. Ceelen studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Jura. Während des anschließenden Rechtsreferendariats war Rechtsanwalt Ceelen unter anderem als Assistent an der Universität Bonn tätig. Der Jurist spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Ceelen ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).
Rechtsanwalt Ceelen berät und vertritt seine Mandanten im Architektenrecht, privaten Baurecht, Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Handelsrecht einschließlich Handelsvertreterrecht.
Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt mittels Abmahnung und Unterwerfung. Rechtsanwalt Ceelen vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören im weitesten Sinne sowohl Wettbewerbsverstöße nach UWG als auch Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Als spezialisierter Rechtsanwalt verfügt Rechtsanwalt Ceelen über umfassende forensische Kenntnisse.
Handelsvertreter vermitteln als selbständige Gewerbetreibende Geschäfte für einen anderen Unternehmer und schließen in dessen Namen Geschäfte ab. Sie tragen eigenes Unternehmerrisiko. Für die hier auftretenden rechtlichen Probleme ist Rechtsanwalt Ceelen Ihr Ansprechpartner.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Wilhelm F. Ceelen - Königsgraben 17
87700 Memmingen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8331) 925990
- Telefax
- +49 (8331) 9259925

- Homepage
- http://www.mm-anwaelte.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Ceelen ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Insbesondere in Zeiten schlechter Baukonjunktur besteht erhöhter Beratungsbedarf im privaten Baurecht. Die anwaltliche Unterstützung kann bereits in der Vorbereitungsphase des Vertragsschlusses sinnvoll sein. An die Entwicklung von Bauverträgen schließt sich die den tatsächlichen Bauablauf begleitende rechtliche Beratung an. In Abstimmung mit den Mandanten werden von RA Ceelen Probleme und Fragen des konkreten Baugeschehens einer rechtlichen Prüfung unterzogen und einer praxisorientierten Lösung zugeführt. Ferner unterstützt der Jurist auch bei Abrechnungsproblemen und Absicherung der Vergütungsansprüche sowie in der nachfolgenden Gewährleistungsphase. Hierbei ist es mitunter unumgänglich, (schieds-)gerichtliche Hilfe oder die Unterstützung von Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen.
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architekten- und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Ceelen Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
- Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
- Mängeln und Schadensersatz: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungs- und Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


